Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend folgende Änderungen der Benutzungsregelungen städtischer Grünanlagen durch Anpassung der Beschilderung im Rahmen einer Probephase, die am 31.10.2019 endet, umzusetzen:

 

1.1.   Der Grillplatz an der Siebenbogenbrücke wird bis 21:30 Uhr zur Benutzung frei gegeben.

 

1.2.   Im Bereich der Grünanlage am Flussdreieck Schießanger wird ein zusätzlicher Grillplatz zur Verfügung gestellt. Dort darf bis 21:30 Uhr gegrillt werden, der Aufenthalt ist ohne zeitliche Beschränkung möglich.

 

1.3.  Für beide Grillplätze sollen mobile Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt werden.

 

1.4.   Folgende Spiel- bzw. Sportbereiche werden bis 21:30 Uhr zur Benutzung frei gegeben:

 

·      Mehrgenerationenspielplatz und sämtliche Bolzplätze im Bereich Schießanger

·      Bolzplatz und Fitnessanlage beim Grillplatz an der Siebenbogenbrücke

 

1.5.   Der Skatepark Schießanger wird bis 21:30 Uhr und ohne Altersbeschränkung zur Benutzung frei gegeben.

 

1.6.   Folgende Jugendspielbereiche werden bis 21:30 Uhr und ohne Altersbeschränkung, allerdings mit Vorrang für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, zur Benutzung freigegeben:

 

·      Basketballanlage Stadtpark/Dr. Mack-Straße

·      Skateanlage Am Eschenausteg

·      Basketball- und Tischtennisanlage Gaußstraße

·      Skateanlage Geißäckerstraße

·      Basketball- und Skateanlage Herboldshofer Straße

·      Volleyball- und Basketballanlage Jakob-Wassermann-Straße

·      Basketballanlage Philipp-Reis-Straße

·      Basketball- und Tischtennisanlage Scherbsgraben

·      Basketballanlage Unterfarrnbacher Straße

 

         Nach Ablauf der Probephase berichtet die Verwaltung dem Stadtrat über die Erfahrungen mit den geänderten Regelungen.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines weiteren Grillplatzes im Stadtteil Hardhöhe zu prüfen.

 

3.         Die im Entwurf beigefügte Änderungssatzung zur Grünanlagensatzung.

 

         Über die Erfahrungen mit der damit verbundenen Freigabe des Alkoholkonsums auf Grillplätzen berichtet die Verwaltung ebenfalls nach Ablauf der unter Ziffer 1 festgelegten Probephase.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ELAN und Sportservice Möglichkeiten für Veranstaltungen im großen Saal von ELAN bzw. für Sportnächte in den städtischen Turnhallen für junge Menschen aufzuzeigen. Um dies möglich zu machen, sind Finanzmittel in Höhe von 10.000 € pro Jahr (für jährlich bis zu 12 Veranstaltungen) für ELAN bereitzustellen bzw. eine Förderung der Sportnächte im Rahmen der Gesundheitsregion plus zu initiieren.

 

5.1.  Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob seitens der Stadt Musikübungsräume für Fürther Nachwuchsbands zur Verfügung gestellt werden können.

 

5.2.  Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob seitens der Stadt Jugendräume – ggf. in Eigenregie eines Vereins – zur Verfügung gestellt werden können.

 

6.       Die Graffiti-Galerie an der Lärmschutzwand Hardhöhe wird von JgA-JA in Abstimmung mit Referat V abschnittsweise erweitert. Die sicherheitstechnischen Prüfbedarfe der Lärmschutzwand finden Berücksichtigung. Es ist davon auszugehen, dass die Flächen für Prüfzwecke alle drei Jahre - verbunden mit entsprechendem technischem Aufwand und Kosten - gereinigt und das Graffiti beseitigt werden muss.

 

7.         JgA-JA wird beauftragt, zweimal pro Jahr einen „Runden Tisch Jugend“ zu organisieren und diesen geschäftsführend zu begleiten. Dieses Gremium setzt sich unter anderem aus dem Oberbürgermeister und den betroffenen Referentinnen und Referenten der Stadtverwaltung zusammen und ist offen für alle engagierten Jugendlichen, die mitwirken möchten.

 


Die „Aktion Protestgarten“, ein Zusammenschluss Jugendlicher, setzt sich für mehr Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten für junge Menschen in Fürth ein. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 19.06.2018 mit dem Oberbürgermeister und weiteren Vertretern der Stadt erfolgte ein Austausch zu den Erwartungen bzw. Forderungen dieser Initiative. Im Wesentlichen geht es dabei um Änderungen der Benutzungsregelungen städtischer Grünanlagen, Möglichkeiten für Veranstaltungen, Bereitstellung von Musikübungs- und Jugendräumen sowie weiterer Graffiti-Flächen.

 

Die Anliegen der Jugendlichen stießen beim Oberbürgermeister und in der Verwaltung von Beginn an auf offene Ohren. Sie wurden zwischenzeitlich auch mittels mehrerer Anträge aus dem Stadtrat heraus aufgegriffen und unterstützt.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung ein Maßnahmenpaket vor, das sich auf nachfolgende Bereiche erstreckt.

 

1.       Änderungen der Benutzungsregelungen städtischer Grünanlagen

 

Grundsätzlich gibt es für öffentliche Bereiche im Stadtgebiet keine beschränkenden Aufenthaltszeiten. Dies gilt uneingeschränkt für alle Bereiche, bei denen es sich um keine speziell ausgewiesenen städtischen Grünanlagen handelt. Auch in den städtischen Grünanlagen darf man sich grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung aufhalten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Für Grünanlagen, die einem besonderen Zweck dienen, sieht die städtische Grünanlagensatzung (GrünAnlS) darauf ausgerichtete Benutzungszeiten vor.

 

§ 8 Abs. 1 GrünAnlS gibt für folgende Grünanlagen Rahmenzeiten vor:

 

a)       Grillplätze sind in der Zeit von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Benutzung freigegeben.

b)      Kinderspielplätze sind für Kinder bis 14 Jahren und ihre Aufsichtspflichtigen in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr zur Benutzung freigegeben.

c)       Jugendspielbereiche (u.a. Skateanlagen, BMX-Bahnen, Basketball- und Volleyballeinrichtungen) sind für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren werktags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Benutzung freigegeben.

d)      Bolzplätze sind werktags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Benutzung freigegeben.

e)      Wintersportflächen stehen in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr für die Nutzung zur Verfügung. Die jahreszeitliche Freigabe von Eislaufflächen erfolgt durch gesonderte Beschilderung.

 

Nach § 8 Abs. 2 GrünAnlS können nach den örtlichen Verhältnissen im Einzelfall davon abweichende Benutzungszeiten festgelegt werden. Diese sind dann jeweils der Beschilderung vor Ort zu entnehmen. Nach § 6 Abs. 1 g) GrünAnlS kann die o.g. Altersbeschränkung für Jugendspielbereiche ebenfalls nach den örtlichen Verhältnissen im Einzelfall abweichend festgelegt werden. Auch dies ist dann jeweils den Beschilderungen vor Ort zu entnehmen.

 

Auf der Grundlage dieser Regelungen schlägt die Verwaltung die unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlags aufgeführten Maßnahmen vor. Diese können allesamt durch entsprechende Anpassung der Beschilderung, d. h. ohne Satzungsänderung, umgesetzt werden.

 

Die verlängerten Benutzungszeiten bis 21:30 Uhr berücksichtigen eine Nachlaufzeit von 30 Minuten bis zum Beginn der immissionsschutzrechtlichen Nachtzeit ab 22 Uhr. Die Auswahl der Spiel-, Sport und Jugendspielbereiche unter Ziff. 1.4 bis 1.6 erfolgte anhand einer überschlägigen Berechnung der erforderlichen Mindestabstände zur nächstliegenden Wohnbebauung auf Grundlage der einschlägigen Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) in der Ruhezeit tagsüber (20:00 – 22:00 Uhr) für Benutzer ab 18 Jahren.

 

In diesem Zusammenhang sei klargestellt, dass der Aufenthalt in den betreffenden Grünanlagen gemäß § 4 Abs. 6 c) GrünAnlS außerhalb der frei gegebenen Benutzungszeiten nicht gestattet ist. Einen Sonderfall würde insoweit der neue Grillplatz im Bereich Flussdreieck Schießanger darstellen. Dort ist vorgesehen, zwar das (neu zugelassene) Grillen, nicht aber den (bereits bislang rund um die Uhr möglichen) Aufenthalt zeitlich zu beschränken.

 

Um gegebenenfalls berechtigten Lärmschutzinteressen von Anwohnern Rechnung tragen zu können bzw. um auch sonst auf Erfahrungen reagieren zu können, sollten die Änderungen zunächst auf eine Probephase, die am 31.10.2019 endet, beschränkt werden. Im Anschluss hieran erfolgt ein Bericht der Verwaltung und es kann sodann über dauerhafte Änderungen entschieden werden.

 

 

 

2.       Einrichtung eines weiteren Grillplatzes

 

Der Prüfauftrag bezieht sich auf den diesbezüglichen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018.

 

 

3.       Änderungssatzung zur Grünanlagensatzung

 

Bei der Überprüfung der Benutzungsregelungen hat sich aus Sicht der Verwaltung auch Anpassungsbedarf ergeben, der eine entsprechende Änderung der Grünanlagensatzung erfordert.

 

Die dem beigefügten Satzungsentwurf bzw. der Synopse zu entnehmenden Änderungen betreffen im Wesentlichen das Ermöglichen von Alkoholgenuss auf den städtischen Grillplätzen (analog zur Regelung in Nürnberg) und bei Sondernutzungen, z. B. Veranstaltungen, in Grünanlagen, das Eindämmen bzw. Verhindern von weggeworfenen Zigarettenkippen auf Spielplätzen und die generelle Gestattung des Befahrens der Grünanlagen mit städtischen Fahrzeugen (z. B. auch Fahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienstes oder der Abfallwirtschaft).

 

Über die Erfahrungen mit der Freigabe des Alkoholkonsums auf Grillplätzen berichtet die Verwaltung ebenfalls nach Ablauf der unter Ziffer 1 festgelegten Probephase.

 

 

4.       Möglichkeiten für Veranstaltungen

 

Um zusätzliche Möglichkeiten für Veranstaltungen (Nutzung großer Saal ELAN) für junge Leute zu schaffen, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen (vgl. beigefügte E-Mail der ELAN-GmbH vom 25.06.2018), die sichergestellt werden müssen.

 

Auch für die Organisation von langen Sportnächten sind Rahmenbedingungen (in Kooperation mit der offenen Jugendarbeit) auszuhandeln, die regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (zunächst 4-6 Mal pro Jahr) ermöglichen. Eine Finanzierung dieses speziellen Formats mit Mitteln der Gesundheitsregion plus ist denkbar.

 

 

5.       Bereitstellung von Musikübungs- und Jugendräumen

 

Die Verwaltung prüft dem Wunsch der Jugendlichen entsprechend Möglichkeiten zur Bereitstellung von Musikübungs- und Jugendräumen.

 

 

6.       Erweiterung der Graffiti-Galerie an der Lärmschutzwand Hardhöhe

 

Aufgrund der guten Erfahrungen der letzten Jahre spricht sich JgA für die Freigabe weiterer Bereiche der Lärmschutzwand für legales Graffiti aus. Dort dürfen nur große Bilder gesprüht werden, die vorher mit dem Jugendhaus abgesprochen wurden. Die Graffiti-Gruppe des Jugendhauses weiß die legalen Flächen, die sie bereits bekommen hat, sehr zu schätzen. Sie übernimmt Verantwortung für ihr Projekt indem sie die freigegebenen Bereiche sauber hält, die Dosen entsorgt und "Schmierereien" an der Lärmschutzwand überstreicht.

 

Das Projekt "Graffitiwand" bzw. "Gallery" ist im Stadtteil verortet und akzeptiert. Von Beginn an hat sich der Runde Tisch Hardhöhe für das Projekt ausgesprochen. Der Standort ist abgelegen genug, dass sich niemand gestört fühlt und ist doch gut für Jugendliche zu erreichen. Durch die vielen Spaziergänger(innen) findet dort soziale Kontrolle statt. So entstehen hier Gespräche zwischen den Erwachsenen und den Jugendlichen. Meist gab es großes Lob von den Spaziergängern(innen) für die Sprayer(innen). Von der Polizei gibt es bisher nur positive Rückmeldung zum Projekt.

Im Übrigen wird auf die beigefügte Stellungnahme von JgA-JA verwiesen.

 

 

7.       Einrichtung „Runder Tisch Jugend“

 

Ausgehend von dem Wunsch der Initiatoren der „Aktion Protestgarten“ kann hierdurch ein kontinuierliches Forum geschaffen werden, um jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihre Anliegen zu formulieren. Gleichzeitig kann die Umsetzung von beschlossenen Maßnahmen und Projekten begleitet werden. Durch die Verknüpfung mit dem Jugendpartizipationsprojekt „Echt-Fürth“ kann ein großer Beitrag für mehr Jugendgerechtigkeit in der Stadt Fürth geleistet werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-   Entwurf einer Änderungssatzung zur Grünanlagensatzung einschl. Synopse

-   E-Mail der ELAN GmbH vom 25.06.2018

-   Stellungnahme JgA-JA zur Erweiterung der Graffiti-Galerie Hardhöhe