Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat stimmt der neuen Finanzvereinbarung des Trägervereins des Jüdischen Museums zu.
Die Stadt Fürth ist Mitglied im Trägerverein des Jüdischen Museums Franken (JMF). Weitere Mitglieder sind der Bezirk Mittelfranken, die Stadt Schwabach, die Marktgemeinde Schnaittach, und der Landkreis Nürnberger Land. Die Stadt Fürth und der Bezirk Mittelfranken tragen jeweils zu gleichen Teilen den größten Teil der finanziellen Mittel des Museums. Die Finanzvereinbarung des Trägervereins regelt die finanzielle Zusammenarbeit aller im Trägerverein vertretenen Gebietskörperschaften.
Die jetzige Finanzvereinbarung hat eine Laufzeit bis 31.12.2018. Gemäß § 5, Abs. 3 der bisherigen Finanzvereinbarung verspflichten sich die Träger spätestens 9 Monate vor Ende der Laufzeit Verhandlungen über eine Fortsetzung der Finanzvereinbarung aufzunehmen. Dies erfolgte in der Mitgliederversammlung des Trägervereins am 12. Juli 2018. In der Anlage ist die Synopse zur alten und zur neuen Version der Finanzvereinbarung zu finden.
Kernpunkte der neuen
Finanzvereinbarung ab 2019 ff
1.
Die
gesamte Umlage soll im Jahr 2019 (= neue Basisjahr) auf 880.604 Euro/Jahr
erhöht werden. Dieser Betrag basiert auf der bisherigen Finanzvereinbarung
(fortlaufende Berechnung) zuzüglich jeweils 100.000 Euro Aufstockungsmittel der
beiden Träger Stadt Fürth und Bezirk Mittelfranken (beschlossen seit 2018).
2.
Neuer
Finanzschlüssel: Die prozentuale Aufteilung basiert auf den Umlagezahlungen der
einzelnen Träger in 2018 und deren Verhältnis zur Gesamtumlage. Hier gibt es
entsprechend der obigen Aufstockungen eine Verschiebung der Verteilungsquote hin
zu den Trägern Stadt Fürth und Bezirk Mittelfranken.
3.
Damit
zukünftige Kostensteigerungen aufgefangen werden können, wird der
Personalkosten-Basisbetrag von 630.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich
um eine pauschale Änderungsrate von 2,5% erhöht; dabei wird der Betrag
aufkumuliert für die Folgejahre berechnet.
Neue PK-Basisbetrag: Zum gesamte PK-Ansatz in
2018 (544.000 Euro) wurde der neue Verwaltungsleiter, eine Vollzeitstelle
Hausmeister und die Tarifsteigerung mit eingerechnet. Diese zusätzlichen
Faktoren ergeben ab 2019 exakt den Betrag von 544.000 Euro.
Die Änderungsrate von 2,5%
entspricht der durchschnittlichen Erhöhung aus dem TVöD bezogen auf den
Zeitraum 2016 bis 2018. Hier wurde für das Jahr 2018 der niedrigste Wert
(2,85%) herangezogen.
Bei der Indexierung gäbe es viel
Modelle bezüglich Art und Höhe. Da die Personalauf-wendungen den elementaren
Kostentreiber darstellen, ist es naheliegend und sinnvoll, die
TVöD-Steigerungen heranzuziehen. Die restlichen 250.604 Euro Sachkostenanteil werden
zu dem jeweils dynamisierten Betrag dazu addiert
Insgesamt ergibt sich eine Steigerung der
Gesamtumlage p.a. ab 2020 von rd. 16.000 €. Auf die Stadt Fürth entfallen davon
6521,60 €
4.
Fünf
Jahre Laufzeit sind akzeptabel, schon vor dem Hintergrund, dass die
Vereinbarung auch jederzeit kündbar ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
X |
ja |
6.522
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopse Finanzvereinbarung