Betreff
Neue Finanzvereinbarung mit dem Trägerverein des Jüdischen Museums Franken
Vorlage
Rf. IV/023/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat stimmt der neuen Finanzvereinbarung des Trägervereins des Jüdischen Museums zu.

 


Die Stadt Fürth ist Mitglied im Trägerverein des Jüdischen Museums Franken (JMF). Weitere Mitglieder sind der Bezirk Mittelfranken, die Stadt Schwabach, die Marktgemeinde Schnaittach, und der Landkreis Nürnberger Land. Die Stadt Fürth und der Bezirk Mittelfranken tragen jeweils zu gleichen Teilen den größten Teil der finanziellen Mittel des Museums. Die Finanzvereinbarung des Trägervereins regelt die finanzielle Zusammenarbeit aller im Trägerverein vertretenen Gebietskörperschaften.

 

Die jetzige Finanzvereinbarung hat eine Laufzeit bis 31.12.2018. Gemäß § 5, Abs. 3 der bisherigen Finanzvereinbarung verspflichten sich die Träger spätestens 9 Monate vor Ende der Laufzeit Verhandlungen über eine Fortsetzung der Finanzvereinbarung aufzunehmen. Dies erfolgte in der Mitgliederversammlung des Trägervereins am 12. Juli 2018. In der Anlage ist die Synopse zur alten und zur neuen Version der Finanzvereinbarung zu finden.

 

 

Kernpunkte der neuen Finanzvereinbarung ab 2019 ff

 

1.   Die gesamte Umlage soll im Jahr 2019 (= neue Basisjahr) auf 880.604 Euro/Jahr erhöht werden. Dieser Betrag basiert auf der bisherigen Finanzvereinbarung (fortlaufende Berechnung) zuzüglich jeweils 100.000 Euro Aufstockungsmittel der beiden Träger Stadt Fürth und Bezirk Mittelfranken (beschlossen seit 2018).

2.   Neuer Finanzschlüssel: Die prozentuale Aufteilung basiert auf den Umlagezahlungen der einzelnen Träger in 2018 und deren Verhältnis zur Gesamtumlage. Hier gibt es entsprechend der obigen Aufstockungen eine Verschiebung der Verteilungsquote hin zu den Trägern Stadt Fürth und Bezirk Mittelfranken.

 

3.   Damit zukünftige Kostensteigerungen aufgefangen werden können, wird der Personalkosten-Basisbetrag von 630.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich um eine pauschale Änderungsrate von 2,5% erhöht; dabei wird der Betrag aufkumuliert für die Folgejahre berechnet.

 

Neue PK-Basisbetrag: Zum gesamte PK-Ansatz in 2018 (544.000 Euro) wurde der neue Verwaltungsleiter, eine Vollzeitstelle Hausmeister und die Tarifsteigerung mit eingerechnet. Diese zusätzlichen Faktoren ergeben ab 2019 exakt den Betrag von 544.000 Euro.

 

Die Änderungsrate von 2,5% entspricht der durchschnittlichen Erhöhung aus dem TVöD bezogen auf den Zeitraum 2016 bis 2018. Hier wurde für das Jahr 2018 der niedrigste Wert (2,85%) herangezogen.

Bei der Indexierung gäbe es viel Modelle bezüglich Art und Höhe. Da die Personalauf-wendungen den elementaren Kostentreiber darstellen, ist es naheliegend und sinnvoll, die TVöD-Steigerungen heranzuziehen. Die restlichen 250.604 Euro Sachkostenanteil werden zu dem jeweils dynamisierten Betrag dazu addiert

 

Insgesamt ergibt sich eine Steigerung der Gesamtumlage p.a. ab 2020 von rd. 16.000 €. Auf die Stadt Fürth entfallen davon 6521,60 €

 

4.   Fünf Jahre Laufzeit sind akzeptabel, schon vor dem Hintergrund, dass die Vereinbarung auch jederzeit kündbar ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

6.522 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse Finanzvereinbarung