Betreff
Vergütung für Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/375/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 57,81 € auf 58,99 € ab 01.09.2018 wird zugestimmt.


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulie-Therapie. Davon sind jährlich ca. 50 bis 60 Kinder betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden ausschließlich qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen und Dipl.-Pädagogen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F, G und H. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD unter Bildung eines Stunden-Mittelwertes für vor und nach dem 01.01.2009 eingestellten Kräfte zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9 b. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die letzte Erhöhung vom 01.02.2017 wurde für den städtischen Bereich zum 01.08.2017 mit Verzögerung übernommen. Die letzte Tariferhöhung im TVöD war nun zum 01.03.2018. Diese soll zeitverzögert zum 01.09.2018 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, soll auch der Aufschlag einbezogen werden. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 2,0 %.

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich ca. 2.500 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung kann im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen des vorhandenen Ansatzes von 300.000 € aufgefangen werden. Das Rechnungsergebnis 2017 belief sich auf 234.384 €. Der Ansatz ist daher nicht zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig eingeschätzt.

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

2.500,-- €

 

nein

x

ja

2.500,-- €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4566.7600

Budget-Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: