Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom Sachstand Kenntnis und stimmt den weiteren Vorgehen zu.    


Am 26.06.2018 wurden die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer und Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen bekanntgemacht. Die Richtlinie trat zum 02.07.2018 in Kraft und ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Derzeit werden im Schulverwaltungsamt Förderanträge auf die Digitalbudgets erarbeitet. Mit vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab 01.03.2018 können bereits für 2018 Mittel beantragt und Beschaffungen getätigt werden. Nach telefonischer Auskunft des Kultusministeriums könnte die Förderung, bei Vorliegen aller Voraussetzungen und für alle Fürther Schulen, 1,1 Mio € sein. Der Sachaufwandsträger hat mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufzubringen.

 

Der bestehende Haushalt für IT-Ausstattung für die Volksschulen (125.000 €) ist bereits für 2018 beinahe ausgeschöpft. Für die weitere Vorgehensweise bedarf es einer Weichenstellung und Festlegung. Zum einen könnten die vom Freistaat bereitgestellten Mittel von 2018 auf 2019 übertragen werden und für 2018 keine weiteren Anschaffungen gemacht werden. Zum anderen erwarten die Schulen erforderlichen IT-Ausstattungen bereits jetzt. Deshalb wird vorgeschlagen, für 2018 zielgerichtete Beschaffungen mit einem Wert von 500.000 € noch zu veranlassen und nach den Bedingungen der Förderprogramme (votumskonform) zu beschaffen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten bis 2022

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

500.000 €

 

nein

X

ja

Ca.1.210.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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