Der Ausschuss nimmt vom Antrag der CSU vom 13.09.2018 Kenntnis und beschließt den Verzicht der Erhebung einer Bewerbungsgebühr bei den Vorortskirchweihen ab dem Veranstaltungsjahr 2019. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig durch entsprechende Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften und/oder Beteiligung der Schaustellerverbände einer Unterversorgung entgegenzuwirken.
Der Beschickerrückgang, welcher allerdings nur vereinzelte Vorortkirchweihen betrifft, hat – so zumindest nach den Erfahrungen der Verwaltung – verschiedene Gründe, wie z.B. terminbedingte Doppelplätze, keine lukrativen Umsatzerwartungen aber auch sonstige Vorfälle bzgl. früherer Veranstaltungen. Der Verwaltung ggü. wurden als Gründe für das Ausbleiben jedoch nie die Bewerbungsvoraussetzungen genannt. Gleichwohl wäre z.B. der Verzicht auf eine Bewerbungsgebühr bei den Vorortskirchweihen durchaus denkbar. Anders dagegen verhält es sich bezüglich der förmlichen Bewerbungsvoraussetzungen. Diese mussten seinerzeit infolge des VGH-Urteils aufgrund eines klaren und transparenten Bewerbungslaufs eingeführt werden, ein evtl. Verzicht auf diese Voraussetzungen wird von hier rechtlich sehr kritisch gesehen. Außerdem haben sich diese Regularien zwischenzeitlich eingespielt und wie oben erwähnt ggü. der Verwaltung nie als Problem dargestellt. Im Übrigen ist das Vorliegen eines Grundrissplans aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten auf den Festplätzen der Vorortskirchweihen ebenfalls ein wichtiges Kriterium.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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