Der Bau- und Werkausschuss sowie Ausschuss Schule, Bildung und Sport nimmt den Projektantrag zur Sanierung der Zweifachturnhalle Hardenberg-Gymnasium zur Kenntnis
Für den 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt wird der Grundsatzbeschluss erteilt.
Die Projektgenehmigung für 1. Bauabschnitt wird
entsprechend erteilt.
Die Ausschüsse empfehlen die Finanzmittel in ausreichender Höhe durch die Stadt
Fürth zur Verfügung zu stellen
Im
Jahr 2017 bis 2018 erfolgte eine energetische Sanierung des Flachdachs.
Mit
dieser Maßnahme wurde in den Sommerferien 2017 begonnen. Während des Rückbaus
des vorhandenen Dachaufbaus und der Aufbringung der Dampfsperre kam es Ende
August / Anfang September 2017 zu einem ersten Wasserschaden im Inneren der
Turnhalle. Dieser Schaden, durch Eintritt von Niederschlagswasser, wurde durch
die ausführende Firma verursacht. Die Undichtigkeiten des Dachaufbaus wurden
erst im April/Mai 2018 durch den Schadenverursacher vollständig beseitigt.
Aufgrund
des gesamten baulichen Zustandes und des Schadenumfangs im Inneren der
Turnhalle, wurde für die Planung der Maßnahmen zur Instandsetzung des
Hallenausbaus ein externer Planer beauftragt. Weiterhin wurde eine Sachverständige
für Schäden an Gebäuden und ein Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe und
Schimmelschäden beauftragt.
Im
1. Bauabschnitt, wird beabsichtigt, die für den Hallenbetrieb erforderlichen
Maßnahmen in der Sporthalle durchzuführen.
Diese
sind insbesondere:
-
Sanierung
Turnhallenboden mit Prallwand
-
Behebung
sicherheitstechnische Mängel
-
Brandschutzmaßnahme,
welche im direkten Zusammenhang mit der Sporthalle stehen
-
Einbau
einer Fußbodenheizung im Bereich des Sporthallenbodens
-
Beleuchtung
der Sporthalle
Des
Weiteren sieht die Planung und Ausführung, die Anpassung an die derzeit
gültigen Unfallverhütungsvorschriften vor.
Vorgesehen
ist die bauliche Fertigstellung des 1. Bauabschnittes im September 2019.
Die
weiteren Maßnahmen (Sanierung der Umkleiden und Duschen, sowie Technikräume)
erfolgen in einem 2. Bauabschnitt, welche noch nicht ausgeplant vorliegen.
Es
wird ein Förderantrag, mit vorzeitigem Baubeginn des 1. Bauabschnittes,
gestellt.
Der 2. Bauabschnitt wird im Förderantrag, ohne konkrete vorliegende Planung,
dargestellt.
Die
Regierung von Mittelfranken sowie das Hardenberg Gymnasium wurde seitens der
GWF in Kenntnis gesetzt.
Weitere Informationen siehe Anlage
Maßnahmenbeschreibung.
Die
beantragte Fördersumme beläuft sich für den 1. Bauabschnitt auf 700.000,- €.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Es
sind keine Finanzmittel vorhanden. Soll über die Foli zu den
Haushaltsberatungen nachgereicht werden. |
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Maßnahmenbeschreibung