Die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen
wird, soweit eine statistische Auswertung möglich war, wie folgt beantwortet:
Tabellarische Übersicht über die
terminierten Zwangsräumungen in den Jahren 2016 – 2019:
1. Räumungen nach Monaten und Jahren
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01. |
02. |
03. |
04. |
05. |
06. |
07. |
08. |
09. |
10. |
11. |
12. |
Gesamt |
2016 |
13 |
8 |
8 |
7 |
7 |
10 |
8 |
8 |
4 |
5 |
6 |
5 |
94 |
2017 |
6 |
5 |
10 |
10 |
7 |
11 |
10 |
4 |
7 |
9 |
8 |
5 |
98 |
2018 |
7 |
6 |
13 |
6 |
9 |
7 |
4 |
10 |
8 |
6 |
4 |
6 |
87 |
2019 |
7 |
4 |
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11 |
Es lässt sich zunächst feststellen, dass die Anzahl der Räumungen in
den letzten 3-4 Jahren konstant geblieben ist. Hiervon nicht erfasst sind
jedoch auch einige Zwangsräumungen, die, im Rahmen der Arbeit der Fachstelle
zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, zum Teil auch noch knapp vor dem
Zwangsräumungstermin verhindert werden konnten. Dies war jedoch oftmals mit
erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da bereits zu Anwalts-und Gerichtskosten
angefallen sind.
Würden sich die Klienten/Klientinnen jedoch zeitnah bei Eintritt von
Mietschwierigkeiten melden, so könnte die Wohnung durch die Unterstützung der
Fachstelle weitaus öfter erhalten werden. In diesen Fällen käme es dann gar
nicht erst zu einer Terminierung einer Zwangsräumung.
Der Großteil der Zwangsräumungen kommt aufgrund von Mietschulden
zustande. Weitere
Gründe sind Eigenbedarfskündigungen, Kündigungen wegen Mieterverhalten,
Renovierung. Mehrere Gründe können auch zusammenkommen.
Die Gründe für Mietschulden sind
vielseitig. So kommt es nicht selten vor, dass Klienten aufgrund gravierender
Mängel in der Wohnung die Miete mindern, leider oftmals aus Unwissenheit ohne
Anwalt und diese Mietminderung dann als Mietschulden bewertet werden müssen.
2.
Räumungen nach Familienstand
Familienstatus |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
Alleinstehend |
5 |
47 |
60 |
57 |
Paar ohne Kind |
1 |
4 |
7 |
4 |
Paar mit Kind(ern) |
2 |
13 |
13 |
12 |
Alleinerziehend 1 Kind |
0 |
10 |
10 |
2 |
Alleinerziehend mehrere Kinder |
1 |
7 |
7 |
11 |
Wohngemeinschaft (auch erwachsene Kinder) |
2 |
6 |
1 |
8 |
Kinder bis 6 Jahre |
2 |
14 |
16 |
15 |
Von Zwangsräumungen betroffen sind
sowohl Einzelpersonen als auch Familien. Hier lässt sich eine leicht steigende
Tendenz bei den Alleinerziehenden ausmachen. Auffallend ist, dass
Alleinstehende öfter als Paare betroffen sind.
Leider ist es aufgrund des
Statistikprogrammes derzeit nicht möglich, eine detaillierte Aussage über die
Einkommensstruktur der Betroffenen zu machen. Es trifft jedoch sowohl Bezieher
von Sozialleistungen als auch solche mit eigenem Einkommen. Zu nennen ist hier
explizit das Krankengeld. Da dieses unregelmäßig in maximal 2 Wochen Abstand
gezahlt wird, entstehen hier des Öfteren Schwierigkeiten bei den Mietzahlungen.
Was jedoch festzustellen ist:
Klienten, die über ein gutes soziales
Netz verfügen, schaffen es häufiger anderweitig unterzukommen als Menschen ohne
Anbindung und damit eine Zwangsräumung zu vermeiden. So gibt es eine von der
Fachstelle als hoch eingeschätzte Dunkelziffer an Menschen, die ihre Wohnung
vor Terminierung der Zwangsräumung verlassen, ohne jedoch Ersatzwohnraum zu
haben und dann bei Familie und Bekannten unterkommen. Ein Indiz für diese hohe
Dunkelzahl ist u.a. die stark angestiegene Anzahl an sog. „Postfachklienten“
der Wärmestube. Hier besteht die Möglichkeit für Klienten eine Postadresse
einzurichten, damit Menschen ohne festen Wohnsitz auch weiterhin
Sozialleistungen beziehen können. Menschen mit eigenem Einkommen oder ohne
Sozialleistungen werden von dieser Zahl jedoch nicht erfasst.
Die Beschaffung von Ersatzwohnraum gestaltet sich für die meisten
Menschen als großes Problem und macht daher die Arbeit der Fachstelle umso
wichtiger. Zwar ist es der Fachstelle nicht möglich (und sie ist dafür auch
nicht konzipiert) Wohnraum zu suchen, aber der Erhaltung kommt eine eklatant
wichtige Bedeutung zu. Zum einen herrscht eine gewisse Knappheit auf dem
Wohnungsmarkt an Wohnungen im unteren Preissegment, zum anderen machen
Schufa-Einträge es dem überwiegenden Teil der Klienten nahezu unmöglich, eine
neue Wohnung zu finden. Auch Kinder und der Bezug von Sozialleistungen sind ein
„Vermittlungshemmnis“.
Nicht selten kommt es daher vor, dass Klienten auch untragbare
Wohnzustände annehmen, um überhaupt ein Dach über den Kopf zu haben.
Wer keine neue Wohnung findet, versucht
in der Regel bei Bekannten oder Familie unter zu kommen. Hier herrschen dann
recht beengte Wohnverhältnisse. Wer diese Möglichkeit nicht hat, dem bleibt
letztlich nur die Unterbringung in der Oststraße.
3-
Fallzahlen:
FaSt |
2018 |
2017 |
2016 |
Insgesamt bearbeitete Fälle |
507 |
513 |
537 |
Anzahl der insgesamt bearbeiteten Fälle |
1681 Klienten Alter 0-6: 319 Alter 7-13: 374 Alter 14-17: 194 Alter 18-63: 709 Alter ab 64: 36 Andere: 49 |
1623 Klienten Alter 0-6: 299 Alter 7-13: 359 Alter 14-17: 187 Alter 18-63: 694 Alter ab 64: 36 Andere: 48 |
1609 Klienten Alter 0-6: 297 Alter 7-13: 353 Alter 14-17: 187 Alter 18-63: 690 Alter ab 64: 34 Andere: 48 |
Maßnahmen insgesamt |
9.144 |
10.411 |
7.247 |
Frau Zintl von der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wird in der Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten mündlich zum Sachstand berichten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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