Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.03.2018 - Sachstandsbericht über Zwangsräumungen
Vorlage
SzA/177/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen wird, soweit eine statistische Auswertung möglich war, wie folgt beantwortet:

 

Tabellarische Übersicht über die terminierten Zwangsräumungen in den Jahren 2016 – 2019:


1. Räumungen nach Monaten und Jahren

 

 

01.

02.

03.

04.

05.

06.

07.

08.

09.

10.

11.

12.

Gesamt

2016

13

8

8

7

7

10

8

8

4

5

6

5

94

2017

6

5

10

10

7

11

10

4

7

9

8

5

98

2018

7

6

13

6

9

7

4

10

8

6

4

6

87

2019

7

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

 

 

Es lässt sich zunächst feststellen, dass die Anzahl der Räumungen in den letzten 3-4 Jahren konstant geblieben ist. Hiervon nicht erfasst sind jedoch auch einige Zwangsräumungen, die, im Rahmen der Arbeit der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, zum Teil auch noch knapp vor dem Zwangsräumungstermin verhindert werden konnten. Dies war jedoch oftmals mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da bereits zu Anwalts-und Gerichtskosten angefallen sind.

 

Würden sich die Klienten/Klientinnen jedoch zeitnah bei Eintritt von Mietschwierigkeiten melden, so könnte die Wohnung durch die Unterstützung der Fachstelle weitaus öfter erhalten werden. In diesen Fällen käme es dann gar nicht erst zu einer Terminierung einer Zwangsräumung.

 

Der Großteil der Zwangsräumungen kommt aufgrund von Mietschulden zustande. Weitere Gründe sind Eigenbedarfskündigungen, Kündigungen wegen Mieterverhalten, Renovierung. Mehrere Gründe können auch zusammenkommen.

 

Die Gründe für Mietschulden sind vielseitig. So kommt es nicht selten vor, dass Klienten aufgrund gravierender Mängel in der Wohnung die Miete mindern, leider oftmals aus Unwissenheit ohne Anwalt und diese Mietminderung dann als Mietschulden bewertet werden müssen.

 

2. Räumungen nach Familienstand

Familienstatus

2019

2018

2017

2016

Alleinstehend

5

47

60

57

Paar ohne Kind

1

4

7

4

Paar mit Kind(ern)

2

13

13

12

Alleinerziehend 1 Kind

0

10

10

2

Alleinerziehend mehrere Kinder

1

7

7

11

Wohngemeinschaft (auch erwachsene Kinder)

2

6

1

8

Kinder bis 6 Jahre

2

14

16

15

 

 

Von Zwangsräumungen betroffen sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien. Hier lässt sich eine leicht steigende Tendenz bei den Alleinerziehenden ausmachen. Auffallend ist, dass Alleinstehende öfter als Paare betroffen sind.

Leider ist es aufgrund des Statistikprogrammes derzeit nicht möglich, eine detaillierte Aussage über die Einkommensstruktur der Betroffenen zu machen. Es trifft jedoch sowohl Bezieher von Sozialleistungen als auch solche mit eigenem Einkommen. Zu nennen ist hier explizit das Krankengeld. Da dieses unregelmäßig in maximal 2 Wochen Abstand gezahlt wird, entstehen hier des Öfteren Schwierigkeiten bei den Mietzahlungen.

Was jedoch festzustellen ist:

Klienten, die über ein gutes soziales Netz verfügen, schaffen es häufiger anderweitig unterzukommen als Menschen ohne Anbindung und damit eine Zwangsräumung zu vermeiden. So gibt es eine von der Fachstelle als hoch eingeschätzte Dunkelziffer an Menschen, die ihre Wohnung vor Terminierung der Zwangsräumung verlassen, ohne jedoch Ersatzwohnraum zu haben und dann bei Familie und Bekannten unterkommen. Ein Indiz für diese hohe Dunkelzahl ist u.a. die stark angestiegene Anzahl an sog. „Postfachklienten“ der Wärmestube. Hier besteht die Möglichkeit für Klienten eine Postadresse einzurichten, damit Menschen ohne festen Wohnsitz auch weiterhin Sozialleistungen beziehen können. Menschen mit eigenem Einkommen oder ohne Sozialleistungen werden von dieser Zahl jedoch nicht erfasst.

 

Die Beschaffung von Ersatzwohnraum gestaltet sich für die meisten Menschen als großes Problem und macht daher die Arbeit der Fachstelle umso wichtiger. Zwar ist es der Fachstelle nicht möglich (und sie ist dafür auch nicht konzipiert) Wohnraum zu suchen, aber der Erhaltung kommt eine eklatant wichtige Bedeutung zu. Zum einen herrscht eine gewisse Knappheit auf dem Wohnungsmarkt an Wohnungen im unteren Preissegment, zum anderen machen Schufa-Einträge es dem überwiegenden Teil der Klienten nahezu unmöglich, eine neue Wohnung zu finden. Auch Kinder und der Bezug von Sozialleistungen sind ein „Vermittlungshemmnis“.

 

Nicht selten kommt es daher vor, dass Klienten auch untragbare Wohnzustände annehmen, um überhaupt ein Dach über den Kopf zu haben.

Wer keine neue Wohnung findet, versucht in der Regel bei Bekannten oder Familie unter zu kommen. Hier herrschen dann recht beengte Wohnverhältnisse. Wer diese Möglichkeit nicht hat, dem bleibt letztlich nur die Unterbringung in der Oststraße.

 

3- Fallzahlen:

 

FaSt

2018

2017

2016

 

Insgesamt bearbeitete Fälle

 

507

 

513

 

537

Anzahl der insgesamt bearbeiteten Fälle

1681 Klienten

Alter 0-6: 319

Alter 7-13: 374

Alter 14-17: 194

Alter 18-63: 709

Alter ab 64: 36

Andere: 49

1623 Klienten

Alter 0-6: 299

Alter 7-13: 359

Alter 14-17: 187

Alter 18-63: 694

Alter ab 64: 36

Andere: 48

1609 Klienten

Alter 0-6: 297

Alter 7-13: 353

Alter 14-17: 187

Alter 18-63: 690

Alter ab 64: 34

Andere: 48

 

Maßnahmen insgesamt

 

9.144

 

10.411

 

7.247

 

Frau Zintl von der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit wird in der Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten mündlich zum Sachstand berichten.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: