Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke - PKW-Parkplätze für Mopeds und Fahrräder umwidmen
Vorlage
SVA/166/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Antrag wird abgelehntt


Die Aufstellung von Verkehrszeichen obliegt den Straßenverkehrsbehörden nach den Grundsätzen der Verkehrsregelungspflicht. Die Straßenverkehrsbehörden haben zu bestimmen, wo welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen sind. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist überhaupt nur dann zulässig, wo dies (mit Ausnahmen z. B. Tempo 30 vor Schulen, Fahrradstraßen usw.) aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Letztendlich sind deshalb alle verkehrsbehördlichen Entscheidungen auf die Regelung dieser Vorschrift abzustellen. Eine pauschale Möglichkeit, z. B. jeden 10. Stellplatz als Fahrradparkplatz zu kennzeichnen besteht daher nicht.

Bei Auftreten und Kenntnisnahme besonderer Umstände, wie z. B. ungewöhnlich häufig abgestellte Zweiräder im Straßenraum, werden bereits jetzt Sonderparkplätze ausgewiesen. Rund um die Fußgängerzone sind dies Motorradstellplätze. Aber auch in Wohngebieten wurden ähnliche Regelungen schon getroffen. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wurden südlich des Bahnhofs in der Ludwigstraße ausgewiesen.

In Wohngebieten finden sich für Fahrräder häufig Abstellmöglichkeiten auf Privatgrund. Aufgrund der Stellplatzsatzung sind diese zwischenzeitlich bei Neubauten oder Nutzungsänderungen verpflichtend. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: