Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
- Nachträgliche Feststellung der Bilanz 2009 des Servicebetriebs für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth (GWF).
- Der Jahresabschluss 2009 beim Servicebetrieb für die Gebäudewirtschaft der Stadt Fürth wird in der vorliegenden Form mit der Bilanzsumme von 7.433.288,77 € festgestellt.
- Die Bilanz 2009 schließt mit einem Jahresüberschuss von 91.309,00 € ab.
- Der Jahresüberschuss ist gemäß § 9 Abs. 4 Betriebsführungsrichtlinie dem Haushalt der Stadt Fürth zuzuführen, da GWF kein Eigenkapital hat.
- Die Geschäftsführung wird entlastet.
In Artikel 103 Abs. 2 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist in Verbindung mit § 25 Abs. 3
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der
Jahresabschluss, der Anhang, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht zusammen mit
einer Stellungnahme des Rf. II dem Stadtrat vorzulegen ist. Die
Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage
vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest. Gemäß § 9 Abs. 4
Betriebsführungsrichtlinie ist ein Jahresverlust aus Haushaltsmitteln der Stadt
Fürth auszugleichen und ein Jahresgewinn dem Haushalt der Stadt zuzuführen,
soweit der Betrieb aus seinem Jahresgewinn keine Rücklagen nach § 6 Abs. 2 Satz
1 EBV zu bilden hat. Weiterhin ist über die Entlastung der Geschäftsleitung zu
beschließen.
Der Stadtrat hat die Bilanz 2009 des Servicebetriebs der Gebäudewirtschaft in Fürth (GWF) zum 31.12.2009 in seiner Sitzung vom 26.07.2017 zur Kenntnis genommen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.07.2018