Betreff
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Kompostplatzes Burgfarrnbach
Vorlage
Abf/124/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung des Kompostplatzes Burgfarrnbach durchzuführen.

Die erforderlichen Mittel für die Planung in Höhe von 200.000 € sind im Haushalt 2019 bereitgestellt. Die Baukosten in Höhe von voraussichtlich 1.930.000 € werden in den Haushalt 2020 und 2021 aufgenommen. 

Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017).

 


Der Kompostplatz der Stadt Fürth wurde 1988 errichtet und 1991 erweitert. Da immer mehr Bürger Grüngut selbst anliefern, kommt es in der Saison oftmals zu langen Staus. Auch die abgegebenen Grüngutmengen sind angestiegen. Aus Sicht der Abfallwirtschaft ist es daher notwendig den Kompostplatz zu erweitern.

 

Gemäß dem Beschluss des UA vom 26.04.2018 wird die Erweiterung des Kompostplatzes grundsätzlich befürwortet. Mit dem im Stadtrat beschlossenen Erwerb einer Fläche von ca. 2.039 m² aus dem Grundstück Fl. Nr. 842, Gem. Burgfarrnbach, einer Teilfläche von ca. 2.173 m² aus dem Grundstück Fl. Nr. 902, Gem. Burgfarrnbach, und einer Teilfläche von ca. 90 m² aus Fl. Nr. 839, Gem. Burgfarrnbach, durch die Stadt Fürth konnte das (neue) Konzept Nr. VIII entwickelt werden. Dieses optimiert das bisher aus stadtplanerischen Überlegungen favorisierte Konzept Nr. V, das im Umweltausschuss am 26.04.2018 vorgestellt wurde, auf eine Verarbeitungsmenge von 12.000 t/a.  Das Konzept wurde unter Beteiligung von OA, SpA, StEF, SVA und LA auf Machbarkeit geprüft. 

 

 

 

 

 

 

Für das Konzept VIII wird eine Fläche östlich der vorhandenen Kompostieranlage hinzugenommen. Dort werdengetrennt von der Grüngutanlieferung und dem Rottebetrieb –  die Hallen für Biogut und Papierumschlag errichtet. Im Norden wird das bestehende Grundstück durch eine zusätzliche Fläche begradigt.

Die Einfahrt auf das Gelände erfolgt über die bisherige Ausfahrt und eine verlängerte Aufstellspur auf der östlichen Seite. Durch diesen Puffer soll ein Rückstau auf die Straße möglichst vermieden werden. Die vorgesehene Verkehrsführung auf dem Gelände des Kompostplatzes hätte zur Folge, dass sich ein- und ausfahrende Fahrzeuge kreuzen würden. Letztlich ist die genaue Verkehrsführung noch flexibel anpassbar. Die Abholung von Großmengen Kompost soll über die westliche Seite auf der aktuellen Zufahrt erfolgen.

Die Anlieferungsflächen werden getrennt für gewerbliche und private Anlieferer gehalten. Die Flächen sind so groß, dass die Anlieferungsmenge von zwei Wochen gepuffert werden könnte. Das angelieferte Material ist spätestens nach zwei Wochen zu häckseln und auf die Tafelmiete aufzusetzen.

Die bestehende Rottefläche kann weitgehend unverändert beibehalten bleiben. Dort können durch die weitere Flächeninanspruchnahme 12.000 t/a Grüngut kompostiert werden. Für die Hygienisierungsstufen 1 und 2 wurde eine gemeinsame Tafelmiete dargestellt. Das Umsetzen der Tafelmieten für die Hauptrotte und die Nachrotte wird grundsätzlich mit einem Seitenumsetzer geplant. Es wird vorgeschlagen, einen Seitenumsetzer zu nutzen, der auch 3,3m hohe Mieten umsetzen kann. Nach zwei Wochen ist die Tafelmiete umzusetzen, so dass ein Feld wieder frei für frisch gehäckseltes Material wird. Die Tafelmiete ist für eine Rottezeit von 6 Wochen ausgelegt. Nach 6 Wochen wird mindestens Rottegrad 2 erreicht (für eine landwirtschaftliche Verwertung).

In der Erweiterungsfläche Ost könnte die zu errichtende Halle neben dem Umschlag für Papier und Biogut auch für Fahrzeuge und/oder ein großzügiges Lager für fertigen Kompost eingerichtet werden. Für den Verkauf und die Verladung von Kompost auf kleine Anhänger soll ein überdachtes Kompost- und Sacklager einschließlich Absackanlage vorgesehen werden.

 

Kompostabnahme

Derzeit gibt es drei Großabnehmer für den am Kompostplatz erzeugten Kompost. Im vergangenen Sommer gestaltete sich die Abgabe von fertigem Kompost als schwierig, da grundsätzlich kein Kompost ohne ausreichende Beprobung abgegeben wird. Aus diesem Grund beabsichtigt Abf nach Umsetzung der notwendigen Auflagen zum Anfang nächsten Jahres ein Kompostgütesiegel zu erwerben und zusätzlich die Abgabe von Frischkompost in die Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit ersten Interessenten für die Abnahme wurde bereits Kontakt aufgenommen. Die zukünftig zur Verfügung stehenden Lagerflächen sollen dafür sorgen, auch auf saisonale Schwankungen besser reagieren zu können und mit Hilfe des neuen Konzepts die Entsorgungssicherheit am Kompostplatz Burgfarrnbach sicherzustellen.

 

Weiteres Vorgehen

Nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates sollen die Überlegungen weiter konkretisiert und anschließend die Projektgenehmigung eingeholt werden.

 

Entsprechend der beigefügten Investitionskostenberechnungen des Ingenieurbüros liegen die Baukosten bei brutto 1.930.000 € zzgl. Planungsmittel in Höhe von brutto 200.000 €.

Im aktuellen Haushaltsplan sind keine Mittel enthalten. Die Abfallwirtschaft hat beantragt, die Planungsmittel in Höhe von 200.000 € noch in den Haushalt 2019 mit aufzunehmen. Mit dem Beginn der Baumaßnahme wird erst im Frühjahr 2020 gerechnet. Die Mittel für die Baukosten wären im Haushalt 2020 und 2021 bereitzustellen.

 

Ein Teil der in den Maschinenkosten aufgeführten Fahrzeuge (Radlader/Traktor) sind bereits vorhanden. Ob die weiteren Maschinen erworben oder als Leistung von Dritten angemietet werden, wäre nach der Wirtschaftlichkeit noch zu prüfen. Entsprechende Investitionen wären dann für die folgenden Haushaltsjahre anzumelden.

 

Die entstehenden Kosten werden vollständig über den Gebührenhaushalt der Müllabfuhr getragen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

2.130.000 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 7200

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Aufstellung Investkosten ohne Maschinen

Wirtschaftlichkeitsberechnung