Der
Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung des Kompostplatzes Burgfarrnbach
durchzuführen.
Die
erforderlichen Mittel für die Planung in Höhe von 200.000 € sind im Haushalt
2019 bereitgestellt. Die Baukosten in Höhe von voraussichtlich 1.930.000 €
werden in den Haushalt 2020 und 2021 aufgenommen.
Dieser
Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der Richtlinien für
die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017).
Der Kompostplatz der Stadt Fürth wurde 1988 errichtet und 1991 erweitert. Da immer mehr Bürger Grüngut selbst anliefern, kommt es in der Saison oftmals zu langen Staus. Auch die abgegebenen Grüngutmengen sind angestiegen. Aus Sicht der Abfallwirtschaft ist es daher notwendig den Kompostplatz zu erweitern.
Gemäß dem Beschluss des UA vom 26.04.2018 wird die Erweiterung des Kompostplatzes grundsätzlich befürwortet. Mit dem im Stadtrat beschlossenen Erwerb einer Fläche von ca. 2.039 m² aus dem Grundstück Fl. Nr. 842, Gem. Burgfarrnbach, einer Teilfläche von ca. 2.173 m² aus dem Grundstück Fl. Nr. 902, Gem. Burgfarrnbach, und einer Teilfläche von ca. 90 m² aus Fl. Nr. 839, Gem. Burgfarrnbach, durch die Stadt Fürth konnte das (neue) Konzept Nr. VIII entwickelt werden. Dieses optimiert das bisher aus stadtplanerischen Überlegungen favorisierte Konzept Nr. V, das im Umweltausschuss am 26.04.2018 vorgestellt wurde, auf eine Verarbeitungsmenge von 12.000 t/a. Das Konzept wurde unter Beteiligung von OA, SpA, StEF, SVA und LA auf Machbarkeit geprüft.
Für
das Konzept VIII wird eine Fläche östlich der vorhandenen Kompostieranlage
hinzugenommen. Dort werden
– getrennt von der
Grüngutanlieferung und dem Rottebetrieb –
die Hallen für Biogut und Papierumschlag errichtet. Im Norden wird das
bestehende Grundstück durch eine zusätzliche Fläche begradigt.
Die
Einfahrt auf das Gelände erfolgt über die bisherige Ausfahrt und eine
verlängerte Aufstellspur auf der östlichen Seite. Durch diesen Puffer soll ein
Rückstau auf die Straße möglichst vermieden werden. Die vorgesehene
Verkehrsführung auf dem Gelände des Kompostplatzes hätte zur Folge, dass sich
ein- und ausfahrende Fahrzeuge kreuzen würden. Letztlich ist die genaue
Verkehrsführung noch flexibel anpassbar. Die Abholung von Großmengen Kompost
soll über die westliche Seite auf der aktuellen Zufahrt erfolgen.
Die
Anlieferungsflächen werden getrennt für gewerbliche und private Anlieferer
gehalten. Die Flächen sind so groß, dass die Anlieferungsmenge von zwei Wochen
gepuffert werden könnte. Das angelieferte Material ist spätestens nach zwei
Wochen zu häckseln und auf die Tafelmiete aufzusetzen.
Die
bestehende Rottefläche kann weitgehend unverändert beibehalten bleiben. Dort
können durch die weitere Flächeninanspruchnahme 12.000 t/a Grüngut kompostiert
werden. Für die Hygienisierungsstufen 1 und 2 wurde eine gemeinsame Tafelmiete
dargestellt. Das Umsetzen der Tafelmieten für die Hauptrotte und die Nachrotte
wird grundsätzlich mit einem Seitenumsetzer geplant. Es wird vorgeschlagen,
einen Seitenumsetzer zu nutzen, der auch 3,3m hohe Mieten umsetzen kann. Nach
zwei Wochen ist die Tafelmiete umzusetzen, so dass ein Feld wieder frei für
frisch gehäckseltes Material wird. Die Tafelmiete ist für eine Rottezeit von 6
Wochen ausgelegt. Nach 6 Wochen wird mindestens Rottegrad 2 erreicht (für eine
landwirtschaftliche Verwertung).
In
der Erweiterungsfläche Ost könnte die zu errichtende Halle neben dem Umschlag
für Papier und Biogut auch für Fahrzeuge und/oder ein großzügiges Lager für
fertigen Kompost eingerichtet werden. Für den Verkauf und die Verladung von
Kompost auf kleine Anhänger soll ein überdachtes Kompost- und Sacklager einschließlich
Absackanlage vorgesehen werden.
Kompostabnahme
Derzeit
gibt es drei Großabnehmer für den am Kompostplatz erzeugten Kompost. Im
vergangenen Sommer gestaltete sich die Abgabe von fertigem Kompost als
schwierig, da grundsätzlich kein Kompost ohne ausreichende Beprobung abgegeben
wird. Aus diesem Grund beabsichtigt Abf nach Umsetzung der notwendigen Auflagen
zum Anfang nächsten Jahres ein Kompostgütesiegel zu erwerben und zusätzlich die
Abgabe von Frischkompost in die Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit ersten
Interessenten für die Abnahme wurde bereits Kontakt aufgenommen. Die zukünftig
zur Verfügung stehenden Lagerflächen sollen dafür sorgen, auch auf saisonale
Schwankungen besser reagieren zu können und mit Hilfe des neuen Konzepts die
Entsorgungssicherheit am Kompostplatz Burgfarrnbach sicherzustellen.
Weiteres Vorgehen
Nach
dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates sollen die Überlegungen weiter
konkretisiert und anschließend die Projektgenehmigung eingeholt werden.
Entsprechend
der beigefügten Investitionskostenberechnungen des Ingenieurbüros liegen die
Baukosten bei brutto 1.930.000 € zzgl. Planungsmittel in Höhe von brutto
200.000 €.
Im
aktuellen Haushaltsplan sind keine Mittel enthalten. Die Abfallwirtschaft hat
beantragt, die Planungsmittel in Höhe von 200.000 € noch in den Haushalt 2019
mit aufzunehmen. Mit dem Beginn der Baumaßnahme wird erst im Frühjahr 2020
gerechnet. Die Mittel für die Baukosten wären im Haushalt 2020 und 2021
bereitzustellen.
Ein
Teil der in den Maschinenkosten aufgeführten Fahrzeuge (Radlader/Traktor) sind
bereits vorhanden. Ob die weiteren Maschinen erworben oder als Leistung von
Dritten angemietet werden, wäre nach der Wirtschaftlichkeit noch zu prüfen.
Entsprechende Investitionen wären dann für die folgenden Haushaltsjahre
anzumelden.
Die
entstehenden Kosten werden vollständig über den Gebührenhaushalt der Müllabfuhr
getragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
2.130.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
7200 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Aufstellung Investkosten ohne Maschinen
Wirtschaftlichkeitsberechnung