1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2018-2022 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2019 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2019 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.
2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2019 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um
· die für 2019 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen,
· den Schuldenabbau fortzusetzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2018-2022
2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2018-2022