Im Rf. VI/ ISB wird
eine 0,50-(Teilzeit-) Stelle, SB digitale Entwicklung in der Innenstadt, EGr 9b
FGr 2 neu geschaffen, sie erhält einen Überprüfungsvermerk „kw-31.12.2022“.
Zur Stärkung des inhabergeführten Einzelhandels in der Fürther Innenstadt soll bei Rf. VI/ ISB eine 0,5-(Teilzeit-)Stelle, Sachbearbeitung Digitale Entwicklung des Handels in der Innenstadt, neu geschaffen werden.
Durch die rasante Zunahme des Online-Handels, sollen den Fürther Einzelhändlern Informations- und Beratungsmöglichkeiten geboten werden, wie sie ihr Angebot online darstellen und vermarkten können (z.B. Websites, soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram).
Der vollständige Antrag und eine OrgA-Stellungnahme hierzu ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Wie sich dieses Handlungsfeld bei bayerischen Modellkommunen entwickelt hat, ist auch dem Abschlussbericht 2018 „Digitale Einkaufsstadt Bayern“ zu ersehen (siehe Anlage 2).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
98.100 € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – OrgA-Gutachten zum Antrag des Rf. VI
Anlage 2 - Modellprojekt Digitale Einkaufsstadt (Abschlussbericht)