Betreff
Personenschutzverordnung - Änderung
Vorlage
OA/328/2018
Aktenzeichen
III/OA/Gw
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Stadtrat beschließt die in seiner Sitzung vom 21.11.2018 beschlossene Verordnung zum Schutz von Personen während der Silvesterveranstaltung der Stadt Fürth zum Jahreswechsel 2018/2019 in § 2 Nr. 3 um folgenden Satz zu ergänzen:

 

„Ausgenommen hiervon ist die Abgabe von Heißgetränken in Porzellantassen gegen Pfand.“

 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2018 den Erlass der Verordnung zum Schutz von Personen während der Silvesterveranstaltung der Stadt Fürth zum Jahreswechsel 2018/2019 gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf beschlossen.

 

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 21.11.2018 wurde seitens der an der Silvesterveranstaltung teilnehmenden Ausschankbetriebe vorgetragen, dass trotz intensiver Bemühungen keine ausreichend geeignete Alternative für den Ausschank von Glühwein und anderen Heißgetränken in Porzellantassen gefunden werden konnte.

 

In Rücksprache und mit Einverständnis der Polizei kann eine Ausnahme für die Abgabe von Heißgetränken in Porzellantassen in die PersonenschutzVO aufgenommen werden, sofern auf diese ein Pfand erhoben wird.

 

Durch die Erhebung von Pfand soll erreicht werden, dass Besucher die in Porzellantassen ausgegebenen Heißgetränke nicht mitführen, sondern im näheren Umfeld des jeweiligen Ausschankbetriebs verzehren und diese sich somit nicht großräumig auf dem Veranstaltungsgelände verteilen.

 

Ferner liegt die Pfanderhebung auch im Interesse der Ausschankbetriebe, damit diese die ausgegebenen Tassen auch sicher zurückerhalten. Die Erhebung von Pfand auf (Glühwein)Tassen ist auch generell üblich, wodurch Widerstand seitens der Veranstaltungsbesucher hiergegen nicht zu erwarten ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: