Der Stadtrat beschließt die in
seiner Sitzung vom 21.11.2018 beschlossene Verordnung zum Schutz von Personen
während der Silvesterveranstaltung der Stadt Fürth zum Jahreswechsel 2018/2019
in § 2 Nr. 3 um folgenden Satz zu ergänzen:
„Ausgenommen hiervon ist die Abgabe
von Heißgetränken in Porzellantassen gegen Pfand.“
Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21.11.2018 den Erlass der Verordnung zum
Schutz von Personen während der Silvesterveranstaltung der Stadt Fürth zum
Jahreswechsel 2018/2019 gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf
beschlossen.
Im
Nachgang zur Stadtratssitzung vom 21.11.2018 wurde seitens der an der
Silvesterveranstaltung teilnehmenden Ausschankbetriebe vorgetragen, dass trotz
intensiver Bemühungen keine ausreichend geeignete Alternative für den Ausschank
von Glühwein und anderen Heißgetränken in Porzellantassen gefunden werden
konnte.
In
Rücksprache und mit Einverständnis der Polizei kann eine Ausnahme für die
Abgabe von Heißgetränken in Porzellantassen in die PersonenschutzVO aufgenommen
werden, sofern auf diese ein Pfand erhoben wird.
Durch
die Erhebung von Pfand soll erreicht werden, dass Besucher die in
Porzellantassen ausgegebenen Heißgetränke nicht mitführen, sondern im näheren
Umfeld des jeweiligen Ausschankbetriebs verzehren und diese sich somit nicht
großräumig auf dem Veranstaltungsgelände verteilen.
Ferner
liegt die Pfanderhebung auch im Interesse der Ausschankbetriebe, damit diese
die ausgegebenen Tassen auch sicher zurückerhalten. Die Erhebung von Pfand auf
(Glühwein)Tassen ist auch generell üblich, wodurch Widerstand seitens der
Veranstaltungsbesucher hiergegen nicht zu erwarten ist.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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