Betreff
Erweiterung der Graffiti-Flächen auf der Lärmschutzwand Hardhöhe
Vorlage
TfA/261/2018
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Lt.
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Tiefbauamtes wurde zur Kenntnis genommen. Der Bau- und Werkausschuss stimmt der Beantragung der benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,-- €  für das jeweilige Prüfungsjahr zu. Die Flächen können für Graffiti freigegeben werden. 


In dem Stadtratbeschluss vom 25.07.2018 „Freiräume für junge Menschen - Maßnahmenpaket“ wurde einer Erweiterung der Graffiti-Galerie an der Lärmschutzwand Hardhöhe zugestimmt.

 

Die Stadt Fürth ist entsprechend der DIN 1076 verpflichtet die Lärmschutzwand alle 3 Jahre auf etwaige Schäden überprüfen zu lassen. Zur Durchführung der Prüfung und Erkennung möglicher Schäden muss die Betonoberfläche sichtbar sein, daher ist eine Entfernung des Graffitis zwingend erforderlich. 

 

Für die Graffitientfernung eines Feldes (zwischen zwei Stützen) werden die Kosten auf ca. 4.000,-- € geschätzt, damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 80.000,-- € (20 Felder) bei einer anstehenden Bauwerksprüfung.

 

Zur Minimierung dieser nicht unerheblichen Kosten und im Hinblick, dass es sich um eine neu errichtete Wand handelt, wird seitens des Tiefbauamt / Bauhof die Möglichkeit gesehen das Graffiti vorerst nur zur Hauptprüfung (alle 6 Jahre) zu entfernen. Werden dann markante Schäden (z.B. größere Risse, Abplatzungen) festgestellt, muss das Graffiti auch zu den einfachen Prüfungen (Prüfung zwischen den Hauptprüfungen) entfernt werden. Die letzte Hauptprüfung erfolgte in diesem Jahr, so dass die erste Graffitientfernung im Jahr 2024 ansteht.  

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgelasten alle 6 Jahre

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

80.000,--  

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: