Betreff
Delegation der Insolvenzberatung
Vorlage
SzA/178/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Übertragung der Insolvenzverwaltung auf das Diakonische Werk ab 01.01.2019 zu.


Die Stadt und der Landkreis Fürth finanzieren seit vielen Jahren gemeinsam die Schuldnerberatung beim Diakonischen Werk. Neben der Schuldnerberatung hat das Diakonische Werk bisher bereits die Insolvenzberatung als anerkannte geeignete Stelle nach Art. 112 AGSG durchgeführt, die von der Regierung über Fallpauschalen abgerechnet wurde.

 

Mit Änderung des AGSG (Art. 113) hat der Bayerische Landtag beschlossen, dass die Insolvenzberatung zum 01.01.2019 auf die Kommunen delegiert wird (übertragener Wirkungskreis), um eine flächendeckende Beratung sicherzustellen. Danach hat jede Kommune mit einem Schlüssel von einer Beratungsfachkraft in Vollzeit pro 130.000 Einwohnern die Insolvenzberatung sicherzustellen (personeller Mindeststandard). Hierbei bleibt es der Kommune überlassen, ob sie die Aufgabe selbst durchführt oder auf einen Träger überträgt. Hierfür erhält die Kommune eine pauschale Kostenerstattung. An der Verpflichtung zur Finanzierung der Schuldnerberatung bzw. an dem bisherigen Umfang ändert dies grundsätzlich nichts. Für Fürth bedeutet dies konkret:

 

Unter Zugrundelegung der Bevölkerungszahlen von 2017 (126.526) wurden eine Personalquote von 0,97 Vollzeitäquivalenten und ein Erstattungsbetrag in Höhe von 78.090 € für die Insolvenzberatung festgelegt. Bei Delegation der Aufgabe an einen Träger kann die Kommune 1 % (= 780 €) dieses Betrages für Verwaltungs- und Overheadkosten einbehalten.

 

Mit dem Landkreis Fürth besteht Einigkeit, dass die Insolvenzberatung an das Diakonische Werk übertragen werden soll, da diese, nur mit anderer Finanzierung, bereits durchgeführt wird. Außerdem ist die Zielvorgabe, dass eine gemeinsame Beratungsstelle für Schuldner- und Insolvenzberatung eingerichtet werden muss, die spätestens 2022 mit mindestens 2 VZÄ etabliert sein muss. Da das Diakonische Werk bereits heute sowohl die Schuldner- als auch die Insolvenzberatung in Stadt und Landkreis Fürth durchführt, führt dessen Beauftragung nur zu einer logischen Weiterführung der bisherigen Beratungspraxis. Der bestehende Vertrag ist insoweit nur an die neuen Vorgaben anzupassen.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Übertragung der Insolvenzberatung auf das Diakonische Werk zu.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: