Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Übertragung der Insolvenzverwaltung auf das Diakonische Werk ab 01.01.2019 zu.
Die
Stadt und der Landkreis Fürth finanzieren seit vielen Jahren gemeinsam die
Schuldnerberatung beim Diakonischen Werk. Neben der Schuldnerberatung hat das
Diakonische Werk bisher bereits die Insolvenzberatung als anerkannte geeignete
Stelle nach Art. 112 AGSG durchgeführt, die von der Regierung über
Fallpauschalen abgerechnet wurde.
Mit
Änderung des AGSG (Art. 113) hat der Bayerische Landtag beschlossen, dass die
Insolvenzberatung zum 01.01.2019 auf die Kommunen delegiert wird (übertragener
Wirkungskreis), um eine flächendeckende Beratung sicherzustellen. Danach hat
jede Kommune mit einem Schlüssel von einer Beratungsfachkraft in Vollzeit pro
130.000 Einwohnern die Insolvenzberatung sicherzustellen (personeller
Mindeststandard). Hierbei bleibt es der Kommune überlassen, ob sie die Aufgabe
selbst durchführt oder auf einen Träger überträgt. Hierfür erhält die Kommune
eine pauschale Kostenerstattung. An
der Verpflichtung zur Finanzierung der Schuldnerberatung bzw. an dem bisherigen
Umfang ändert dies grundsätzlich nichts. Für Fürth bedeutet dies konkret:
Unter
Zugrundelegung der Bevölkerungszahlen von 2017 (126.526) wurden eine
Personalquote von 0,97
Vollzeitäquivalenten und ein Erstattungsbetrag in Höhe von 78.090 € für die Insolvenzberatung festgelegt.
Bei Delegation der Aufgabe an einen Träger kann die Kommune 1 % (= 780 €)
dieses Betrages für Verwaltungs- und Overheadkosten einbehalten.
Mit
dem Landkreis Fürth besteht Einigkeit, dass die Insolvenzberatung an das
Diakonische Werk übertragen werden soll, da diese, nur mit anderer
Finanzierung, bereits durchgeführt wird. Außerdem ist die Zielvorgabe, dass
eine gemeinsame Beratungsstelle für Schuldner- und Insolvenzberatung
eingerichtet werden muss, die spätestens 2022 mit mindestens 2 VZÄ etabliert sein
muss. Da das Diakonische Werk bereits heute sowohl die Schuldner- als auch die
Insolvenzberatung in Stadt und Landkreis Fürth durchführt, führt dessen
Beauftragung nur zu einer logischen Weiterführung der bisherigen
Beratungspraxis. Der bestehende Vertrag ist insoweit nur an die neuen Vorgaben
anzupassen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Übertragung der Insolvenzberatung auf das Diakonische Werk zu.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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