Kenntnisnahme
Antrag: Die Bordsteine sollen kurzfristig
abgesenkt werden. Mittelfristig sollten die Bordsteine bis zu einer
Straßenbreite von 3,5 Metern vorgezogen oder der Kreuzungsbereich
aufgepflastert werden. Der Umbau der Treppe in eine Rampe sollte geprüft werden.
Das Baureferat nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Der Durchgang
zwischen Hardstraße Hausnummer 181 und der Kopernikusstraße ist Teil einer von
Fußgängern und Schulkindern stark frequentierten Achse vom Südlichen Wohngebiet
ins Zentrum der Hardhöhe (Grundschule, Mittelschule, Hort, Kindergarten,
Bücherei, Kirche, Geschäfte). Es werden hierbei 2,3 Höhenmeter über eine Treppe
und oberhalb 1,75 Höhenmeter Gefälle (gesamt 4,05 Meter) überwunden. Ein Umweg
über die Allensteiner Straße im Osten oder Flurnummer 1401/273 im Westen
bedeutet bei durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit je nach Start-Ziel einen
Zeitverlust von 4 bis 5 Minuten in normaler Schrittgeschwindigkeit. Das
Herstellen einer Barrierefreiheit auf diesem Weg würde auch den Einzugsbereich
des ÖPNV-Knotens Hardhöhe für weitere Nutzergruppen der südwestlichen Hardhöhe
stark verbessern.
Eine Verbreiterung
der Rampenstufen wäre nur in geringem Maß möglich (verbleibende Stufenbreite
von 40 auf mindestens 34 cm reduzierbar), da mit einem Verschmälern der Zwischenstufen
die Stolpergefahr steigt. Die Ausführung mit einer Stufentreppe ist keine
barrierefreie Lösung, sondern aus heutiger Sicht eher als ein Notinstrument für
wenige Stufen ohne zusätzliche Fläche für Rampen zu bewerten. Ein Befahren mit
Rollatoren oder Rollstühlen ist nicht vorgesehen und aufgrund der vorliegenden
Treppenhöhe als sicherheitsgefährdend einzuschätzen. Es wird daher von einem
Verbreitern der Rampenstufen abgeraten.
Zur Schaffung einer
DIN-konformen Barrierefreiheit ist entweder ein kostenintensiver Aufzug oder
eine Rampe nötig. Eine Rampe würde bis über die Kopernikusstraße hinaus reichen
(mindestens 10 Segmente mit 6% und Zwischenpodesten von 3%) oder könnte nur
durch Ankauf einer Teilfläche des Nachbargrundstücks realisiert werden (4
Segmente neben verkürzter und verschmälerter Treppe und 6 Segmente bis
Kopernikusstraße). Die Anbindung der Grundstücke Hausnummer 184, 186 und 188
müsste geprüft werden.
Durch das Ende des
Gehwegs direkt vor der Einmündung an Hausnummer 167b besteht kein Sichtkontakt
zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Zur Entschärfung der Situation sollte der
Gehweg durch Teilaufpflasterung durchgezogen werden. Da ihr Gehweg nur 1,10
Meter breit ist, sollte die Stichstraße als Verkehrsberuhigter Bereich
ausgeschildert werden.
Die Maßnahme ist
grundsätzlich möglich, würde aber die beigefügten Eingriffe nach sich ziehen
und bedarf der Mittelbereitstellung und des entsprechenden Personals.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bilder, Plandarstellung, Alternativroutenl