Betreff
Vorlage zum Antrag der Gruppe FWF vom 05.11.2018 - Barrierefreier Zugang von der oberen Hardstraße zur Ladenzeile und zum U-Bahnhof Hardhöhe
Vorlage
SpA/652/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Kenntnisnahme


Antrag: Die Bordsteine sollen kurzfristig abgesenkt werden. Mittelfristig sollten die Bordsteine bis zu einer Straßenbreite von 3,5 Metern vorgezogen oder der Kreuzungsbereich aufgepflastert werden. Der Umbau der Treppe in eine Rampe sollte geprüft werden.

 

Das Baureferat nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Der Durchgang zwischen Hardstraße Hausnummer 181 und der Kopernikusstraße ist Teil einer von Fußgängern und Schulkindern stark frequentierten Achse vom Südlichen Wohngebiet ins Zentrum der Hardhöhe (Grundschule, Mittelschule, Hort, Kindergarten, Bücherei, Kirche, Geschäfte). Es werden hierbei 2,3 Höhenmeter über eine Treppe und oberhalb 1,75 Höhenmeter Gefälle (gesamt 4,05 Meter) überwunden. Ein Umweg über die Allensteiner Straße im Osten oder Flurnummer 1401/273 im Westen bedeutet bei durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit je nach Start-Ziel einen Zeitverlust von 4 bis 5 Minuten in normaler Schrittgeschwindigkeit. Das Herstellen einer Barrierefreiheit auf diesem Weg würde auch den Einzugsbereich des ÖPNV-Knotens Hardhöhe für weitere Nutzergruppen der südwestlichen Hardhöhe stark verbessern.

 

Eine Verbreiterung der Rampenstufen wäre nur in geringem Maß möglich (verbleibende Stufenbreite von 40 auf mindestens 34 cm reduzierbar), da mit einem Verschmälern der Zwischenstufen die Stolpergefahr steigt. Die Ausführung mit einer Stufentreppe ist keine barrierefreie Lösung, sondern aus heutiger Sicht eher als ein Notinstrument für wenige Stufen ohne zusätzliche Fläche für Rampen zu bewerten. Ein Befahren mit Rollatoren oder Rollstühlen ist nicht vorgesehen und aufgrund der vorliegenden Treppenhöhe als sicherheitsgefährdend einzuschätzen. Es wird daher von einem Verbreitern der Rampenstufen abgeraten.

 

Zur Schaffung einer DIN-konformen Barrierefreiheit ist entweder ein kostenintensiver Aufzug oder eine Rampe nötig. Eine Rampe würde bis über die Kopernikusstraße hinaus reichen (mindestens 10 Segmente mit 6% und Zwischenpodesten von 3%) oder könnte nur durch Ankauf einer Teilfläche des Nachbargrundstücks realisiert werden (4 Segmente neben verkürzter und verschmälerter Treppe und 6 Segmente bis Kopernikusstraße). Die Anbindung der Grundstücke Hausnummer 184, 186 und 188 müsste geprüft werden.

Durch das Ende des Gehwegs direkt vor der Einmündung an Hausnummer 167b besteht kein Sichtkontakt zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Zur Entschärfung der Situation sollte der Gehweg durch Teilaufpflasterung durchgezogen werden. Da ihr Gehweg nur 1,10 Meter breit ist, sollte die Stichstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden.

 

Die Maßnahme ist grundsätzlich möglich, würde aber die beigefügten Eingriffe nach sich ziehen und bedarf der Mittelbereitstellung und des entsprechenden Personals.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bilder, Plandarstellung, Alternativroutenl