Betreff
Stellplatzablöse für 1 KfZ Fichtenstr.37 Flur-Nr.1147/24
Vorlage
BaF/025/2018
Aktenzeichen
2018/3069/602/VG/03
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung des Kfz-Stellplatzes zu, da der Dachgeschossausbau im Denkmal zu keiner weiteren Flächenversiegelung führt, aber weitere Wohnraumschaffung ermöglicht.


In dem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus Fichtenstraße 37, Gemarkung Fürth, soll das Dachgeschoß für eine neue Wohneinheit ausgebaut werden. Der für die DG-Wohnung neu nachzuweisende Stellplatz kann auf dem Grundstück nicht hergestellt werden. Ein Nachweis in der Nähe des Grundstücks ist ebenfalls nicht möglich.

 

Der Antragsteller beantragt daher, 1 Stellplatz ablösen zu dürfen.

 

Das Straßenverkehrsamt stimmt aufgrund des hohen Parkdrucks in der gesamten Südstadt der Ablöse nicht zu.

 

Das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Bauaufsicht befürworten die Ablöse, da ohne zusätzliche Versiegelung Wohnraumschaffung und dadurch die erweiterte Nutzung eines Denkmals ermöglicht wird.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan