Der Bauausschuss stimmt der Ablösung des Kfz-Stellplatzes zu, da der Dachgeschossausbau im Denkmal zu keiner weiteren Flächenversiegelung führt, aber weitere Wohnraumschaffung ermöglicht.
In dem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus Fichtenstraße 37,
Gemarkung Fürth, soll das Dachgeschoß für eine neue Wohneinheit ausgebaut
werden. Der für die DG-Wohnung neu nachzuweisende Stellplatz kann auf dem
Grundstück nicht hergestellt werden. Ein Nachweis in der Nähe des Grundstücks
ist ebenfalls nicht möglich.
Der Antragsteller beantragt daher, 1 Stellplatz ablösen zu dürfen.
Das Straßenverkehrsamt stimmt aufgrund des hohen Parkdrucks in der gesamten Südstadt der Ablöse nicht zu.
Das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie
die Bauaufsicht befürworten die Ablöse, da ohne zusätzliche Versiegelung
Wohnraumschaffung und dadurch die erweiterte Nutzung eines Denkmals ermöglicht
wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan