Der Wirtschaftsplan 2019 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2022) sind als Anlage beigefügt.
Der Planung 2019 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2018 (Plan-Zahlen) und 2017 (Ist-Zahlen), folgende Eckwerte zugrunde:
Die 5.575 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2019 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2019 voraussichtlich rd. 5.269Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte (incl. Schulen) von geschätzt ca. 306 Tsd. €, mit darin rd. 93 Tsd. € für die Umstellung auf Windows/Office 2010 und 79 Tsd. € für Schulen.
Der Haushaltsansatz für 2019 in Höhe von 5.539 Tsd. € entspricht nahezu den vorstehenden Werten in der KommunalBIT-Planung.
Die von KommunalBIT mit 5.967 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2019 verteilen sich wie folgt:
· Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden): 4.152 Tsd. €
· Schulen: 1.815 Tsd. €
Von den 4.152 Tsd. € entfallen
rd. 197 Tsd. € direkt auf Projekte der Stadt Fürth.
Für die Gesamt-Investitionen von
KommunalBIT (5.967 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibungen von
4.087 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung, abzüglich des
Plan-Verlusts für 2019 in Höhe von -75 Tsd. €. Der sich daraus ergebende
Saldo (4.012 Tsd. €) ist hierfür jedoch nicht voll verfügbar, da (aufgrund
des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind.
Diese Tilgungslasten sind mit 1.960 Tsd. € im Vermögensplan 2019
veranschlagt.
Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Effekte aus der Innenfinanzierung – im Jahr 2019 eine Kreditaufnahme von 3.750 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.
Der Stellenplan 2019 wächst um 4,45 VZÄ auf 76,30 VZÄ (13 BeamtInnen plus 63,30 Beschäftigte).
Die Verpflichtungsermächtigungen haben 1.700 Tsd. € für Endgeräte-Beschaffungen im Jahr 2020 zum Gegenstand.
Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2020 eine 2,1 %ige Kostensteigerung gegenüber 2019. Für die Jahre 2021 und 2022 sind prozentuale Kostenzunahmen von 3,5 bzw. 3,3 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt. Die Entwicklung der IT-Kosten (aller von KommunalBIT) ist weiterhin Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen KommunalBIT und den Kunden.
Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an
ihre Verwaltungsratsmitglieder
Für die
Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2019 können die
Träger gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 i.V.m.
Abs. 3 Satz 1 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung ihren
Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen.
Der Beschlussvorschlag ist jedoch als Kenntnisnahme ausgestaltet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
5.575,0
Tsd. € |
|
nein |
x |
ja |
rd.
5,8 Mio. € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
nein |
x |
ja |
Hst.
0200.6760.0200 |
Budget-Nr. 10700 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
||||||||
Ergänzung:
Der Haushaltsansatz ist 36 Tsd. € niedriger. In der Vergangenheit wurde
der Ansatz (unter Berücksichtigung zeitverschobener Erstattungen) jedoch nie
ausgeschöpft. |
||||||||||||||||||
1