Betreff
KommunalBIT; Wirtschaftsplan 2019 mit mittelfristiger Finanzplanung
Vorlage
Rf. II/187/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Wirtschaftsplan 2019 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2022) sind als Anlage beigefügt.

Der Planung 2019 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2018 (Plan-Zahlen) und 2017 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde:

Die 5.575 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2019 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen. Die darin enthaltenen Standard-Leistungen kosten die Stadt im Jahr 2019 vo­raussichtlich rd. 5.269Tsd. €. Hinzukommen Kosten für Projekte (incl. Schulen) von geschätzt ca. 306 Tsd. €, mit darin rd. 93 Tsd. € für die Umstellung auf Windows/Office 2010 und 79 Tsd. € für Schulen.

Der Haushaltsansatz für 2019 in Höhe von 5.539 Tsd. € entspricht nahezu den vorstehenden Werten in der KommunalBIT-Planung.

Die von KommunalBIT mit 5.967 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitionen 2019 verteilen sich wie folgt:

·        Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden):                                     4.152 Tsd. €

·        Schulen:                                                                                                            1.815 Tsd. €

Von den 4.152 Tsd. € entfallen rd. 197 Tsd. € direkt auf Projekte der Stadt Fürth.

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (5.967 Tsd. €) stehen bilanzielle Abschreibun­gen von 4.087 Tsd. € zur Innenfinanzierung zur Verfügung, abzüglich des Plan-Verlusts für 2019 in Höhe von -75 Tsd. €. Der sich daraus ergebende Saldo (4.012 Tsd. €) ist hierfür jedoch nicht voll verfügbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 1.960 Tsd. € im Vermögensplan 2019 veranschlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Innenfinanzierung – im Jahr 2019 eine Kreditaufnahme von 3.750 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen.

Der Stellenplan 2019 wächst um 4,45 VZÄ auf 76,30 VZÄ (13 BeamtInnen plus 63,30 Beschäf­tigte).

Die Verpflichtungsermächtigungen haben 1.700 Tsd. € für Endgeräte-Beschaffungen im Jahr 2020 zum Gegenstand.

Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2020 eine 2,1 %ige Kostensteigerung gegenüber 2019. Für die Jahre 2021 und 2022 sind prozentuale Kostenzunahmen von 3,5 bzw. 3,3 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt. Die Entwicklung der IT-Kosten (aller von KommunalBIT) ist weiterhin Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen KommunalBIT und den Kunden.

Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an ihre Verwaltungsratsmitglieder

Für die Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2019 können die Träger gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 der KommunalBIT-Unterneh­menssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen.

Der Beschlussvorschlag ist jedoch als Kenntnisnahme ausgestaltet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

5.575,0 Tsd. €

 

nein

x

ja

rd. 5,8 Mio.

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 0200.6760.0200

Budget-Nr. 10700

im

x

Vwhh

 

Vmhh

Ergänzung: Der Haushaltsansatz ist 36 Tsd. € niedriger. In der Vergangenheit wurde der Ansatz (unter Berücksichtigung zeitverschobener Erstattungen) jedoch nie ausgeschöpft.

 


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