Betreff
Stellplatzablöse für 2 KfZ Ludwigstr.32 Flur-Nr.1147/7
Vorlage
BaF/027/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der beiden Kfz-Stellplätze zu, da der Dachgeschossausbau im Denkmal zu keiner weiteren Flächenversiegelung führt, aber weitere Wohnraumschaffung ermöglicht.


In dem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus Ludwigstr.32 Gemarkung Fürth, soll das Dachgeschoß für zwei neue Wohneinheiten mit Loggien ausgebaut sowie werden. Die beiden für die DG-Wohnungen neu nachzuweisenden Stellplätze können auf dem Grundstück nicht hergestellt werden. Ein Nachweis in der Nähe des Grundstücks ist ebenfalls nicht möglich.

 

Der Antragsteller beantragt daher, 2 Stellplätze ablösen zu dürfen.

 

Das Straßenverkehrsamt stimmt aufgrund des hohen Parkdrucks in der gesamten Südstadt der Ablöse nicht zu.

 

Das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Bauaufsicht befürworten die Ablöse, da ohne zusätzliche Versiegelung Wohnraumschaffung und dadurch die erweiterte Nutzung eines Denkmals ermöglicht wird.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan