Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der beiden Kfz-Stellplätze zu, da der Dachgeschossausbau im Denkmal zu keiner weiteren Flächenversiegelung führt, aber weitere Wohnraumschaffung ermöglicht.
In dem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus Ludwigstr.32
Gemarkung Fürth, soll das Dachgeschoß für zwei neue Wohneinheiten mit Loggien
ausgebaut sowie werden. Die beiden für die DG-Wohnungen neu nachzuweisenden
Stellplätze können auf dem Grundstück nicht hergestellt werden. Ein Nachweis in
der Nähe des Grundstücks ist ebenfalls nicht möglich.
Der Antragsteller beantragt daher, 2 Stellplätze ablösen zu dürfen.
Das Straßenverkehrsamt stimmt aufgrund des hohen Parkdrucks in der gesamten Südstadt der Ablöse nicht zu.
Das Stadtplanungsamt, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Bauaufsicht befürworten die Ablöse, da ohne zusätzliche Versiegelung Wohnraumschaffung und dadurch die erweiterte Nutzung eines Denkmals ermöglicht wird.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan