Betreff
Vorlage zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Ausweitung der Eintragungszeiten zum Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" (Kurzbezeichnung: "Rettet die Bienen!") vom 17.12.2018
Vorlage
BA/016/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2018 wird abgelehnt.


I.          Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Rettet die Bienen!“ vom 05.10.2018 stattgegeben und den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes, § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung  im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018, berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018), bekannt gemacht und hat als Eintragungsfrist den Zeitraum 31. Januar bis 13. Februar 2019 festgesetzt.

 

Die Antragsteller des Volksbegehrens haben die von ihnen beschafften Eintragungslisten den kreisfreien Gemeinden und Landratsämtern unaufgefordert zuzuleiten. Die Eintragungsbekanntmachung ist unverzüglich nach Empfang der Eintragungslisten durch Aushang/Anschlag oder im Amtsblatt zu erlassen. Sie hat u.a. die Eintragungsräume und die Eintragungszeiten zu enthalten.

 

Im Interesse einer gleichmäßigen sachlichen Behandlung aller Volksbegehren soll bei der Festlegung der Eintragungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Spielräume grundsätzlich auf die in der jeweiligen Gemeinde bewährte Praxis bei den zuletzt durchgeführten Volksbegehren abgestellt werden. Ausschließlich sachliche Gesichtspunkte (z.B. Auswertung von Erfahrungsberichten, Änderung der örtlichen Verhältnisse) können für eine wesentliche Änderung der Praxis als Begründung herangezogen werden.

 

Beim Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ im Jahr 2014 wurden in Fürth nachfolgende Eintragungsstellen und Öffnungszeiten festgelegt:

 

 

Eintragungsräume

Nr.

Bezeichnung und Anschrift

Öffnungszeiten

barrierefrei
ja / nein

1

Bürgeramt

Ämtergebäude Süd

Schwabacher Straße 170,

90763 Fürth,

I. Stock, Zimmer 121

Mo. - Fr. 8 – 12 Uhr

Mo. - Do. 13 – 16 Uhr

Zusätzlich:

Mo. 7. und 14. Juli 2014

16 – 20 Uhr

Sa. 12. Juli 2014

10 – 12 Uhr

Ja

2

Bürgerinformation

Rathaus

Königstraße 86,

90762 Fürth,

EG, Zimmer 004

Mo. 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17 Uhr

Di. - Do. 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16 Uhr

Fr. 7.30 – 13 Uhr

Zusätzlich:

Mo. 7. und 14. Juli 2014

17 – 20 Uhr

Sa. 12. Juli 2014

10 – 12 Uhr

So. 13. Juli 2014 (nur Bürgerinformation)

10 – 12 Uhr

3

Bürgeramt

Amtsstelle Nord

Stadelner Hauptstraße 96,

90765 Fürth

Di. 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr

Do. 8 – 12 Uhr

Nein

 

Diese Zeiten erschienen bisher ausreichend und wurden beim Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ im Jahre 2014, trotz eines Antrages der Freien Wähler Fürth vom 03.06.2014, nicht ausgeweitet. Der Antrag der Freien Wähler Fürth vom 03.06.2014 auf Ausweitung der Eintragungszeiten und der Eintragungsräume wurde durch den Stadtrat am 25.06.2014 abgelehnt.

 

Für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ sind folgende Eintragungsmöglichkeiten geplant:

 

Eintragungsräume

Nr.

Bezeichnung und Anschrift

Eintragungszeiten

barrierefrei
ja / nein

1

Bürgeramt

Ämtergebäude Süd

Schwabacher Straße 170,

90763 Fürth,

I. Stock, Zimmer 121

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr

Zusätzlich:

Montag 4. und 11. Februar 2019

16 bis 20 Uhr

Samstag 09. Februar 2019

10 bis 12 Uhr

Ja

2

Bürgeramt Mitte

Rathaus

Königstraße 86,

90762 Fürth,

EG, Zimmer 003

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr

Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr

Zusätzlich:

Montag 4. und 11. Februar 2019

16 bis 20 Uhr

Samstag 09. Februar 2019

10 bis 12 Uhr

Sonntag 10. Februar 2019

10 bis 12 Uhr

3

Bürgeramt

Amtsstelle Nord

Stadelner Hauptstraße 96,

90765 Fürth

Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Donnerstag 8 bis 12 Uhr

Nein

 

 

Im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird gefordert, die Eintragungszeiten an den Montagen durchgehend von 08:00 – 20:00 Uhr, von Dienstag bis Freitag durchgehend von 08:00 bis 19:00 Uhr und an allen Samstagen und Sonntagen für jeweils drei Stunden festzusetzen. Als Eintragungsräume sollen Bürgeramt Mitte im Rathaus, Bürgeramt Süd und Bürgeramt Nord festgelegt werden. 

Das Bürgeramt Süd und die Bürgerinformation hatten bisher an zwei Tagen im gesamten Eintragungszeitraum bis 20.00 Uhr und an einem Samstag für zwei Stunden geöffnet. Das Bürgeramt Nord hat zwar nur während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten geöffnet, wurde aber bei den letzten Volksbegehren nur bedingt zur Eintragung in Anspruch genommen, so dass eine Einschränkung erfolgen kann.

Die Eintragungszeiten müssten nach den Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bürgerämtern Süd und Mitte an insgesamt 6 (x2) Nachmittagen um jeweils 4 Stunden, an 2 (x2) Nachmittagen um jeweils 7 Stunden, zuzüglich 4 Stunden für 2 x 2 Montage in der Zeit von 12 – 13 Uhr, also um insgesamt 80 Stunden verlängert werden. Im Bürgeramt Nord müssten die Eintragungszeiten um insgesamt 88 Stunden erhöht werden. Zusätzliche Eintragungszeiten an den Samstagen und Sonntagen entstehen in Höhe von 30 Stunden. Nachdem jeweils 2 Bedienstete bei den zusätzlichen Eintragungszeiten anwesend sein müssten ergeben sich somit 396 zusätzliche Arbeitsstunden.

Bei einem durch die Kämmerei festgesetzten Vollkostenstundensatz für einen Beamten in BGr. A 7 von 51,38 €, ergibt dies einen Personalkostenmehraufwand von ca. 20.346,48 €. Dabei sind zusätzliche Kosten für KommunalBIT außerhalb der normalen Arbeitszeit nicht berücksichtigt.

 

Probleme bei der Personalgewinnung:

 

Zur Besetzung der Eintragungsstellen in den Bürgerämtern wurden bereits überplanmäßige Kräfte beim Personalamt angefordert. Von dort wurde in der Vergangenheit signalisiert, dass sich der Einsatz von überplanmäßigen Kräften für das Volksbegehren schwierig gestalten könnte.

 

Sollte eine Erweiterung der Eintragungszeiten des Volksbegehrens in Erwägung gezogen werden, werden geschätzte 6 – 9 überplanmäßige Kräfte benötigt. Dies würde die ordnungsgemäße Durchführung des Volksbegehrens noch schwieriger gestalten.

 

Falls angedacht ist, das zusätzlich benötigte Personal für das Bürgerbegehren mit dem vorhandenen Personal abzudecken, muss bei der Abwicklung des „normalen“ Parteiverkehrs mit längeren Wartezeiten und dadurch folgenden Beschwerden aus der Bevölkerung gerechnet werden.

 

Kosten des Volksbegehrens:

 

Die Gemeinden haben nach Art. 74 Satz 2 LWG die Personalkosten (für Aufsichtführende und Hilfskräfte) und die Sachkosten (für Eintragungsräume, Vordrucke, Bekanntmachungen und Wählerverzeichnisse) zu tragen.

Die zusätzlichen Kosten  müssen durch die Stadt Fürth getragen werden und erscheinen im Hinblick auf den Nutzen unverhältnismäßig.

 

Zu berücksichtigen wäre noch, dass sich erweiterte Eintragungszeiten beim Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ auch auf die Eintragungszeiten künftiger Volksbegehren auswirken müssten, wie oben bereits ausgeführt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

20.346,48     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: