Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2018 wird abgelehnt.
I.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem
Zulassungsantrag für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Rettet die
Bienen!“ vom 05.10.2018 stattgegeben und den Gegenstand des Volksbegehrens nach
Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes, § 88 Abs. 1 Nr. 1 der
Landeswahlordnung im Bayerischen
Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018, berichtigt mit Bekanntmachung vom
30. November 2018 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018),
bekannt gemacht und hat als Eintragungsfrist den Zeitraum 31. Januar bis 13.
Februar 2019 festgesetzt.
Die
Antragsteller des Volksbegehrens haben die von ihnen beschafften
Eintragungslisten den kreisfreien Gemeinden und Landratsämtern unaufgefordert
zuzuleiten. Die Eintragungsbekanntmachung ist unverzüglich nach Empfang der
Eintragungslisten durch Aushang/Anschlag oder im Amtsblatt zu erlassen. Sie hat
u.a. die Eintragungsräume und die Eintragungszeiten zu enthalten.
Im Interesse einer
gleichmäßigen sachlichen Behandlung aller Volksbegehren soll bei der Festlegung
der Eintragungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Spielräume grundsätzlich
auf die in der jeweiligen Gemeinde bewährte Praxis bei den zuletzt
durchgeführten Volksbegehren abgestellt werden. Ausschließlich sachliche
Gesichtspunkte (z.B. Auswertung von Erfahrungsberichten, Änderung der örtlichen
Verhältnisse) können für eine wesentliche Änderung der Praxis als Begründung
herangezogen werden.
Beim Volksbegehren „Ja
zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ im Jahr 2014 wurden in Fürth
nachfolgende Eintragungsstellen und Öffnungszeiten festgelegt:
Eintragungsräume |
||||
Nr. |
Bezeichnung
und Anschrift |
Öffnungszeiten |
barrierefrei |
|
1 |
Bürgeramt Ämtergebäude Süd |
Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, I. Stock, Zimmer 121 |
Mo. - Fr. 8 – 12 Uhr Mo. - Do. 13 – 16 Uhr Zusätzlich: Mo. 7. und 14. Juli 2014 16 – 20 Uhr Sa. 12. Juli 2014 10 – 12 Uhr |
Ja |
2 |
Bürgerinformation Rathaus |
Königstraße 86, 90762 Fürth, EG, Zimmer 004 |
Mo. 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17 Uhr Di. - Do. 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16 Uhr Fr. 7.30 – 13 Uhr Zusätzlich: Mo. 7. und 14. Juli 2014 17 – 20 Uhr Sa. 12. Juli 2014 10 – 12 Uhr So. 13. Juli 2014 (nur Bürgerinformation) 10 – 12 Uhr |
|
3 |
Bürgeramt Amtsstelle Nord |
Stadelner Hauptstraße 96, 90765 Fürth |
Di. 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr Do. 8 – 12 Uhr |
Nein |
Diese Zeiten erschienen bisher ausreichend und wurden beim
Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ im Jahre
2014, trotz eines Antrages der Freien Wähler Fürth vom 03.06.2014, nicht
ausgeweitet. Der Antrag der Freien Wähler Fürth vom 03.06.2014 auf Ausweitung
der Eintragungszeiten und der Eintragungsräume wurde durch den Stadtrat am
25.06.2014 abgelehnt.
Für das
Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ sind folgende Eintragungsmöglichkeiten
geplant:
Eintragungsräume |
||||
Nr. |
Bezeichnung
und Anschrift |
Eintragungszeiten |
barrierefrei |
|
1 |
Bürgeramt Ämtergebäude Süd |
Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, I. Stock, Zimmer 121 |
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr Zusätzlich: Montag 4. und 11. Februar 2019 16 bis 20 Uhr Samstag 09. Februar 2019 10 bis 12 Uhr |
Ja |
2 |
Bürgeramt Mitte Rathaus |
Königstraße 86, 90762 Fürth, EG, Zimmer 003 |
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr Zusätzlich: Montag 4. und 11. Februar 2019 16 bis 20 Uhr Samstag 09. Februar 2019 10 bis 12 Uhr Sonntag 10. Februar 2019 10 bis 12 Uhr |
|
3 |
Bürgeramt Amtsstelle Nord |
Stadelner Hauptstraße 96, 90765 Fürth |
Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Donnerstag 8 bis 12 Uhr |
Nein |
Im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird gefordert, die Eintragungszeiten
an den Montagen durchgehend von 08:00 – 20:00 Uhr, von Dienstag bis Freitag
durchgehend von 08:00 bis 19:00 Uhr und an allen Samstagen und Sonntagen für
jeweils drei Stunden festzusetzen. Als Eintragungsräume sollen Bürgeramt Mitte
im Rathaus, Bürgeramt Süd und Bürgeramt Nord festgelegt werden.
Das Bürgeramt Süd und die Bürgerinformation hatten bisher an zwei Tagen
im gesamten Eintragungszeitraum bis 20.00 Uhr und an einem Samstag für zwei
Stunden geöffnet. Das Bürgeramt Nord hat zwar nur während der allgemeinen
Parteiverkehrszeiten geöffnet, wurde aber bei den letzten Volksbegehren nur
bedingt zur Eintragung in Anspruch genommen, so dass eine Einschränkung
erfolgen kann.
Die Eintragungszeiten müssten nach den Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in den Bürgerämtern Süd und Mitte an insgesamt 6 (x2) Nachmittagen um
jeweils 4 Stunden, an 2 (x2) Nachmittagen um jeweils 7 Stunden, zuzüglich 4
Stunden für 2 x 2 Montage in der Zeit von 12 – 13 Uhr, also um insgesamt 80 Stunden verlängert werden. Im
Bürgeramt Nord müssten die Eintragungszeiten um insgesamt 88 Stunden erhöht werden. Zusätzliche Eintragungszeiten an den
Samstagen und Sonntagen entstehen in Höhe von 30 Stunden. Nachdem jeweils 2 Bedienstete bei den zusätzlichen
Eintragungszeiten anwesend sein müssten ergeben sich somit 396 zusätzliche Arbeitsstunden.
Bei einem durch die Kämmerei
festgesetzten Vollkostenstundensatz für einen Beamten in BGr. A 7 von 51,38 €,
ergibt dies einen Personalkostenmehraufwand
von ca. 20.346,48 €. Dabei sind zusätzliche Kosten für KommunalBIT außerhalb der
normalen Arbeitszeit nicht berücksichtigt.
Probleme bei der
Personalgewinnung:
Zur Besetzung der Eintragungsstellen in den Bürgerämtern
wurden bereits überplanmäßige Kräfte beim Personalamt angefordert. Von dort
wurde in der Vergangenheit signalisiert, dass sich der Einsatz von
überplanmäßigen Kräften für das Volksbegehren schwierig gestalten könnte.
Sollte eine Erweiterung der Eintragungszeiten des
Volksbegehrens in Erwägung gezogen werden, werden geschätzte 6 – 9
überplanmäßige Kräfte benötigt. Dies würde die ordnungsgemäße Durchführung des
Volksbegehrens noch schwieriger gestalten.
Falls angedacht ist, das zusätzlich benötigte Personal für
das Bürgerbegehren mit dem vorhandenen Personal abzudecken, muss bei der
Abwicklung des „normalen“ Parteiverkehrs mit längeren Wartezeiten und dadurch
folgenden Beschwerden aus der Bevölkerung gerechnet werden.
Die Gemeinden haben nach Art. 74
Satz 2 LWG die Personalkosten (für Aufsichtführende und Hilfskräfte) und die
Sachkosten (für Eintragungsräume, Vordrucke, Bekanntmachungen und
Wählerverzeichnisse) zu tragen.
Die zusätzlichen Kosten
müssen durch die Stadt Fürth getragen werden und erscheinen im Hinblick
auf den Nutzen unverhältnismäßig.
Zu berücksichtigen wäre noch, dass sich erweiterte Eintragungszeiten beim Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ auch auf die Eintragungszeiten künftiger Volksbegehren auswirken müssten, wie oben bereits ausgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
20.346,48 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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