Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte mit 2-gruppigen Kindergarten und 3-gruppiger Kinderkrippe in der Hardstraße 101
Vorlage
JgA/391/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Schaffung von 50 Kindergartenplätzen und 36 Kinderkrippenplätzen in der Hardstraße 101 genehmigt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind. 


Familie Brigitte und Norbert Straub plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 2 Kindergartengruppen sowie 3 Kinderkrippengruppe in Fürth, Hardstraße 101. Der Betriebsträger ist noch nicht festgelegt.

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit bezüglich des Bau- und Förderantrags wird die Angelegenheit erst dem Stadtrat zur Beschlussfassung und anschließend dem Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die neue Einrichtung ist bedarfsgerecht.

Dem aktuellen Bericht zur Kindertagesstättenversorgung ist zu entnehmen, dass stadtweit und im Stadtteil noch Kindergartenplätze fehlen.

Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.05.2017 beschlossen, neue Kindergärten zu planen und den Gremien entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Die entstehende Kindertagesstätte bietet innerhalb der Einrichtung den Übergang von Krippen- zum Kindergartenbereich und leistet daher auch einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgungsziele in der Kleinkindbetreuung (U3).

 

 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich zuweisungsfähig.

Neben der bestehenden FAG-Förderung kann die Maßnahme auch (noch) aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung zusätzlicher Plätze handelt. 

 

Die Finanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ die durch den Stadtrat in der Sitzung am 27.09.2017 beschlossen wurde.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschätzung, sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.

 

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 10.01.2019) und belaufen sich auf insgesamt 3.228.451,00 €.   

 

 

Kostengruppe

 

 

Kostenschätzung

 

 

1 = Grundstück

 

 

784,00 €

 

 

2 = Herrichten und Erschließung

 

 

49.678,00 €

 

 

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

 

 

1.532.849,00 €

 

 

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

 

 

553.681,00 €

 

 

5 = Außenanlagen

 

 

58.935,00 €

 

 

6 = Ausstattung

 

 

0,00 €

 

 

7 = Baunebenkosten

 

 

350.628,00 € 

 

9 = Sonstige Kosten

               31.841,00 €

10 = Finanzierungskosten

               48.436,00 €

11 = Pauschalrisiken

              53.624,00 €

13 = Umsatzsteuerbereinigung

            450.876,00 €

 

Gesamt

 

 

 

 

3.228.451,00 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der förderfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenpauschale“). Der Berechnung der Kostenpauschale für den Neubau der Kindertagesstätte liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 4.455 €, sowie die, laut neuem Summenraumprogramm, maximal förderfähige Fläche für eine gemischte Kindertagesstätte mit 50 Kindergarten- und 36 Krippenplätzen von 552 m2 zugrunde.

Somit ergeben sich maximal zuweisungsfähige Kosten in Höhe von 2.459.160 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden.

 

 

Ermittlung des städtischen Baukostenzuschusses

 

Der städtische Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der neu gefassten „Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet“ ermittelt. 

Gemäß der Nr. 6.3 Buchstabe a der Richtlinie für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sollen Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen mit 100% der zuweisungsfähigen Kosten bezuschusst werden.

Auf dieser Grundlage und der errechneten vorläufigen zuweisungsfähigen Kosten ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss in Höhe 2.459.160 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 2.459.160 €

Neben der weiterhin bestehenden FAG-Förderung (derzeitiger Fördersatz 75%) kann die Maßnahme – wie bereits ausgeführt - auch aus dem neu aufgelegten 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (4. SIP) gefördert werden, da es sich bei der Maßnahme um die Schaffung von 86 zusätzlichen Plätzen handelt.

Die Förderung aus diesem Investitionsprogramm erfolgt als Aufschlag auf den jeweiligen Fördersatz nach Art. 10 FAG. Der Aufschlag beträgt bis zu 35% der nach Art. 10 FAG zuweisungsfähigen Kosten bzw. dem städtischen Baukostenzuschuss.

Da die staatliche Gesamtzuwendung aus beiden Programmen auf max. 90 % der zuweisungsfähigen Ausgaben begrenzt ist, ergibt sich für die geplante Maßnahme ein Fördersatz aus dem 4. SIP in Höhe von dann nur noch 15 %, da derzeit bereits 75 % aus Art. 10 FAG gefördert wird.

 

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung 

 

 

3.228.451 €

 

 

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

 

2.459.160 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt

 

 

2.459.160 €

 

 

(gerundet)

 

2.459.160 €

 

 

Förderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

 

 

75% aus 2.459.160 €

 

 1.844.370 €

 

 

 

 

+ Förderung (4. SIP, FS 15%)

 

 

15% aus 2.459.160 €

 

    368.874 €

 

 

 

= Staatliche Gesamtförderung

 

 

 

2.213.244 €

 

./. 2.213.200 €

 

= Städtischer Nettoanteil

 

 

 

 

 

 

 

       245.960 €

 

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisungen in Höhe von 2.213.200 €. Der städtische Anteil beträgt 245.960 €

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger Finanzierungsplan):

 

Staatliche Förderung:            2.213.200,00 €

Städtischer Zuschuss:              245.960,00 €

Anteil Träger:                            769.291,00 € 

 

Gesamtkosten                      3.228.451,00 €

 

 

 

Für die Schaffung von „neuen“ KITA-Plätzen stehen mit dem Haushaltsansatz 2019 rd.

5,0 Mio. € zur Verfügung. Ab dem Haushaltsjahr 2020 sind derzeit jährlich weitere 3,0 Mio. € eingeplant. Für die Maßnahme ist die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns geplant. Somit ist darauf hinzuweisen, dass mit einer längeren Vorfinanzierung der FAG-Fördermittel (2.213.200 €) zu rechnen ist, da mit einer ersten Bewilligungsrate von staatlichen Fördermittel frühestens für den Haushalt 2020 gerechnet werden kann. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 

 


Pläne, Kostenschätzung, Flächenberechnung und Baubeschreibung