Der Ausschuss nimmt den Stadtratsbeschluss vom 19.12.2018 zustimmend zur Kenntnis. 


Für die Kita-Gebührenerstattung und die damit zusammenhängende Einkommensermittlung
und Bedürftigkeitsprüfung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird das Familiengeld – bis zu einer gerichtlichen Klärung – nicht angerechnet.

Das Bayer. Sozialministerium argumentiert in der Weise, dass das neue Familiengeld als Nachfolgeleistung des Bayer. Landeserziehungsgeldes bei der einkommensabhängigen Leistungsgewährung unberücksichtigt bleiben kann.

Die gleiche Empfehlung erfolgt durch die „Arbeitsgemeinschaft Kosten und Zuständigkeiten des Bayerischen Landesjugendamtes“.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

70.000 € (fehlende Einnahmen)

 

nein

x

ja

70.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


5