Der Ausschuss nimmt den Stadtratsbeschluss vom 19.12.2018 zustimmend zur Kenntnis.
Für die
Kita-Gebührenerstattung und die damit zusammenhängende Einkommensermittlung
und Bedürftigkeitsprüfung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII durch das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien wird das Familiengeld – bis zu einer gerichtlichen
Klärung – nicht angerechnet.
Das Bayer. Sozialministerium argumentiert in der Weise, dass
das neue Familiengeld als Nachfolgeleistung des Bayer. Landeserziehungsgeldes
bei der einkommensabhängigen Leistungsgewährung unberücksichtigt bleiben kann.
Die gleiche Empfehlung erfolgt durch die „Arbeitsgemeinschaft
Kosten und Zuständigkeiten des Bayerischen Landesjugendamtes“.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
70.000 € (fehlende Einnahmen) |
|
nein |
x |
ja |
70.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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