Der Befreiung bzw. Abweichung von der Stellplatzpflicht wird nach § 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth (vom 24.09.2015 mit Berichtigung vom 27.07.2017) zugestimmt.
Bei der Errichtung von Räumen für eine Ganztagsschule sowie fehlender Unterrichtsräume wird eine Befreiung von der Stellplatzpflicht für PKW und Fahrräder beantragt. Für die geplanten Klassen- und Betreuungsräume würde sich ein Stellplatzbedarf von 9 PKW- Stellplätzen sowie 17 Fahrrad- und 1 Motorradstellplatz ergeben. Der Entfall der Stellplatzpflicht wird damit begründet, dass in dem neuen Gebäude keine zusätzlichen Kinder und Lehrkräfte hinzukommen, sondern diese aus dem Bestandsgebäude lediglich ausgelagert werden, um die Raumsituation an der Schule zu entspannen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan