1. Den
Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der
beantragten Bebauung wird bezüglich der städtebaulichen Zulässigkeit unter
Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Argumente, in Abweichung vom
Beschluss des Baubeirates zugestimmt.
(Eine Prüfung bezüglich der BayBO insbesondere der Abstandsflächen ist noch
durchzuführen.)
3. Des Weiteren sollte, zumindest für die neuen Bewohner des Quartiers eine fußläufige Durchgängigkeit von der Sperberstraße zum Kirchenweg geschaffen werden.
Für den Bereich zwischen dem Sperberstraße und dem Kirchenweg wurde im Baureferat ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und 11 Reihenhäusern eingereicht.
Für dieses Areal liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Auf Grund der umgebenden Bebauung ist der Antrag aus städtebaulicher Sicht gem. §34 Baugesetzbuch (BauGB) „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ zu beurteilen.
Dem Bauvorhaben wurde durch den Baubeirat hinsichtlich der
beantragten Mehrfamilienhäuser
grundsätzlich zugestimmt. Für die geplanten Reihenhäuser mit den
sägezahnartigen Dachformen wird jedoch vom Baubeirat mehrheitlich ein
durchgängiges Satteldach gefordert.
Daraufhin wurden durch das Baureferat entsprechende Verhandlungen mit dem
Planer aufgenommen. Dieser möchte die beantragte Dachform für die Reihenhäuser
unbedingt beibehalten und begründet dies wie folgt:
„Die Realisierung der
Giebeldächer nimmt die Dachstrukturen (Anm.: Giebeldächer anstelle von
Flach oder Pultdächern) der Umgebung auf.
Die
unterschiedliche Auslegung der Giebeldächer interpretiert den
Siedlungscharakter und verstärkt die gewünschte Kleinteiligkeit. Die
Giebelausrichtung folgt der Grundstückstypografie und fasst das Baugebiet
formal zusammen bzw. ist maßstabsprägend für die Baustruktur. Eine Querstellung
der Giebeldächer würde zu einer Teilung des Baugebietes führen und entspricht
nicht dem Geländeprofil…“.
Dieser Argumentation kann seitens des Stadtplanungsamt gefolgt werden.
Des Weiteren sollte, um ein Durchgängigkeit im neuen Quartier für die Bewohner
zu schaffen, eine fußläufige Verbindung zwischen der Sperberstraße und dem
Kirchenweg hergestellt werden.
Den obigen Ausführungen liegt eine rein städtebauliche Beurteilung zu Grunde. Eine
abschließende Prüfung bezüglich der Bayerischen Bauordnung (Abstandsflächen
etc.) liegt noch nicht vor. Sollten sich hieraus wesentliche Änderungen
bezüglich der Bebauung ergeben wird die dann vorliegende Bebauung wieder
vorgestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Lageplan
2 Mehrfamilienhaus Ansichten
3 Reihenhaus Ansichten