Betreff
Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs
Vorlage
SpA/671/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin diente zur Kenntnis.

 

Die Stadt Fürth bekennt sich generell zur Förderung des Radverkehrs.

 

Ziel ist, den Anteil des Radverkehrs an alltäglichen Wegen in der Stadt Fürth, aber auch stadtgrenzüberschreitend in den nächsten Jahren deutlich zu steigern.

 

Die Radverkehrsförderung ist ein wichtiges Modul des Fürther Verkehrsentwicklungsplanes (VEP). Festlegungen zu Umfang und Zeitrahmen der im Radverkehr zu erreichenden Ziele können sinnvollerweise erst in der Gesamtschau aller Verkehrsmittel im Zuge des Verkehrsentwicklungsplans festgelegt werden.

 

Das Fahrrad soll verstärkt als wichtiges und eigenständiges Verkehrsmittel, aber auch im Verbund mit dem ÖPNV wahrgenommen werden. Dazu gehören die Bausteine Infrastruktur; Information, Kommunikation und Service.


Die Stadt Fürth bewarb sich im Juli 2017 um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen e. V. (AGFK; s. a. https://agfk-bayern.de/mitglieder/fuerth/). Um als festes Mitglied aufgenommen zu werden, sind mehrere Vorgaben der AGFK zu erfüllen.

Der hier behandelte Grundsatzbeschluss stellt eine Voraussetzung für eine dauernde Mitgliedschaft dar.

Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen sowohl im städtischen Binnenverkehr als auch stadtgrenzüberschreiten für alle Wegezwecke und in allen Altersgruppen deutlich und nachhaltig zu steigern.[1]

 

Die Potenziale für eine Steigerung des Radverkehrsanteils sind schon heute vorhanden, wie eine Analyse von Socialdata für die Stadt Fürth aus dem Jahr 2015 zeigt.

Die wahlfreien Verkehrsteilnehmer, die das Verkehrsmittel Rad nicht nutzen, obwohl keine subjektiven oder objektiven Gründe vorliegen (stadtweit 7 %), stellen  eine erhebliches Potenzial

Die Topographie in der Stadt Fürth ist für das Radfahren fast überall sehr gut geeignet. Dennoch zeigen sich heute erhebliche Unterschiede in der Nutzung des Fahrrades in den verschiedenen Stadtbezirken (Socialdata 2015 im Auftrag der Stadt Fürth).

 

 

 

Auch ein erheblicher Anteil der Wege der Fürther Bevölkerung eignet sich auf Grund der räumlichen Orientierung und der relativ geringen Entfernungen für einen Umstieg auf das Fahrrad (Socialdata 2015 im Auftrag der Stadt Fürth).

 

 

 

Auch die Akzeptanz des Verkehrsmittels Fahrrad ist bei den Wegen, die nicht mit dem Fahrrad zurückgelegt werden und bei denen eine Fahrradalternative vorhanden ist sowie keine Sachzwänge vorliegen, hoch (Socialdata 2015 im Auftrag der Stadt Fürth).

 

 

 

 

 

Da die Voraussetzungen grundsätzlich gut sind, gilt es für eine umfassende Radverkehrsförderung, sich noch stärker als bisher aller vier Säulen der Radverkehrsförderung zu bedienen:

  • Infrastruktur
  • Information
  • Kommunikation
  • Service.

 

Erreicht werden kann dies u. a. durch folgende Maßnahmen:

 

 

 

Infrastruktur

 

 

Information

 

Kommunikation

 

Service

Markante, große Baumaßnahmen speziell für den Radverkehr
(Talquerung Regnitz; Brücke über die Bahn beim Hp Klinikum)

Ausbau der
wegweisenden
Beschilderung im Stadtgebiet

Arbeitstreffen mit der Verwaltung

Abstellanlagen B+R

 

Umverteilung des Straßenraums zu Gunsten des Radverkehrs

Sichtbarkeit in den Medien (insbes. SocialMedia!)

Arbeitstreffen mit Verbänden

Abstellanlagen
dezentral

Ausweisung weiterer Radfahrstreifen

Zentrale Darstellung der Fürther Radverkehrsförderung im Netz

Arbeitstreffen mit Nachbarkommunen

Routing App, Mehrwertprogramme mit Anreizregelung

Markierung weiterer Schutzstreifen

Infotafeln an
Bahnhöfen, auch in Hinblick auf
Radtourismus

 

Neubau Fahrradparkhaus HBF

 

 

 

Fortschreibung der Fahrradabstellsatzung für das gesamte Stadtgebiet

 

 

 

Winterdienstplan

 

 

 

Radverkehrsfreundliche Baustelleneinrichtung

 

 

Die Radverkehrsförderung ist in den VEP eingebettet, welcher die verkehrsplanerische Leitlinie für die nächsten 15 darstellt (vgl. TOP zum VEP).

 

 

 



[1] Der Bay. Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann gab für Bayern bis 2025 die 20 Prozent Marke als Ziel für den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen an. (02/2016)


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: