Die Stadt Fürth schließt sich mit der Stadt Nürnberg, der Stadt Erlangen und dem Landkreis Nürnberger Land zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle zusammen.
Der Gesetzgeber hat zur Verbesserung der Qualität 2001 beschlossen, dass Adoptionsvermittlungsstellen eine personelle Mindestausstattung von zwei Vollzeitfachkräften haben müssen. Nur dann werden sie als Adoptionsvermittlungsstelle zugelassen. 2014 wurde mit dem Stadtjugendamt Erlangen eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle vereinbart und vom Landesjugendamt so genehmigt. Inzwischen hat sich der Arbeitsanfall reduziert und die Personalressource muss entsprechend angepasst werden.
Die Verwaltung hat im Einvernehmen mit dem Stadtjugendamt Nürnberg, dem Stadtjugendamt Erlangen und dem Kreisjugendamt Nürnberger Land eine neue Zweckvereinbarung zur Einrichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle vorbereitet. Der Text ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Die Vereinbarung wird auch in den Kooperationskommunen in die Gremien eingebracht. Die Kooperation beginnt mit eingeholter Genehmigung des Landesjugendamtes nach der Verabschiedung im letzten Beschlussgremium voraussichtlich zum 01.08.2019.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Zweckvereinbarung