Betreff
Anpassung der Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle ab 1.1.2020.
Vorlage
Sth/007/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle Fürth werden gemäß der beiliegenden Preisliste zum 01.01.2020 angepasst.

 


Erhöhung Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife Stadthalle

 

Die letzte Anhebung der Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife der Stadthalle erfolgte zum 01.01.2017 mit einer vorgesehenen Gültigkeit bis 31.12.2019.

 

Bei der nun anstehenden Preiserhöhung werden die Benutzungsentgelte sowie die Pauschalangebote für Kultur- und Konzertveranstaltungen um durchschnittlich 8% erhöht.

Ein Teil der Zusatzleistungen wird angepasst (s. Gegenüberstellung Anlage 1).

Die geänderten Leistungen und Preise sind in der beiliegenden Preisliste hervorgehoben (Farben: „grün“=neu; „rot“=fällt weg; schwarz fett=Erhöhung).

 

Bei der Preisgestaltung wurden Kostensteigerungen bzw. Vergleichszahlen anderer Veranstaltungshäuser der Region berücksichtigt.

Vorausgesetzt, es treten keine gravierenden Kostensteigerungen ein, sollen die neuen Preise wieder 3 Jahre Gültigkeit haben.

 

Die Auslastung der Stadthalle bewegt sich auch im Jahr 2019 auf hohem Niveau. Bei gleichbleibendem Buchungsverhalten werden durch die Anpassung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 35.000,00 € erwartet.

 

Erhöhung Parkgebühren Tiefgarage

 

Es besteht eine anhaltend hohe Nachfrage sowohl nach Kurzpark- als auch Dauerparkplätzen.

Die letzte Anhebung der Parkgebühren erfolgte zum 01.01.2017.

Die Parkgebühren liegen deutlich unter den in Fürth üblichen Parkhaustarifen, weshalb eine moderate Anpassung der Parktarife angezeigt erscheint.

 

Die bisherige Grundparkgebühr für bis zu 4 Stunden in Höhe von 4,00 € entfällt künftig.

Dafür wird für die 1. und 2. Stunde je 1,00 € und ab der 3. angefangenen Stunde je 1,50 € berechnet.

Das bedeutet für Kurzparker, die nicht länger als 3 Stunden im Parkhaus stehen, eine Preissenkung.

Der Sondertarif SportForum für kurze Trainingszeiten kann aus diesem Grund entfallen.

Ab der 4. Stunde erhöht sich der Parktarif je Stunde um 0,50 € auf 1,50 €.

Die Dauerparkgebühren werden um durchschnittlich 8 % erhöht.

 

Auch nach der Erhöhung bleiben die Gebühren im Parkhaus Stadthalle unter den Parkgebühren anderer Fürther Parkhäuser.

 

Es wird vorgeschlagen, die Benutzungsentgelte und Nebenkostentarife sowie die Parkgebühren gemäß der beiliegenden Preisliste zum 01.01.2020 anzupassen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlagen:

1 Preisgegenüberstellung

2 Preisliste ab 01.01.2020