Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Stadtrat Stich bat in der letzten Sitzung des Umweltausschusses am 07.02.2019 um Mitteilung, weshalb der sog. „Kreuzbaum“ an der Oberfarrnbacher Straße gefällt wurde.
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz hat den Eigentümer des alten Birnbaums bereits am 14.12.2016 im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht angesprochen; der Baum war damals schon in einem sehr schlechten Zustand.
Am 15.11.2018 informierte das Tiefbauamt darüber, dass der Birnbaum einen Riss aufwies und sich gefährlich in Richtung Straße neigte. Nach einer Ortseinsicht durch eine Fachkraft der unteren Naturschutzbehörde wurde festgestellt, dass der Baum nach hiesiger Einschätzung akut umsturzgefährdet und nicht zu erhalten war.
Der Eigentümer wurde daraufhin sofort vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbrauchschutz angerufen und informiert. Die Fällfreigabe wurde erteilt und aufgrund der artenschutzrechtlichen Relevanz (Fledermäuse) der Kontakt mit der Fledermausauffangstation Burgfarrnbach vermittelt.
Der Baum ist daraufhin in der Folgewoche entfernt worden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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