Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten i. H. v. 58.815.420 € gemäß Anlage 2 und der Haushaltseinnahmereste i. H. v. 7.780.200 € gemäß Anlage 3 sowie der zweckgebundenen Rücklagenzuführung i. H. v. 668.925 € wird zugestimmt.
Die Rücklagenzuführung erfolgt gemäß der in der Vorlage beschriebenen Verfahrensweise. Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf das Haushaltsjahr 2019 sollen insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v.
58.815.420 €
sowie Haushaltseinnahmereste i. H. v.
7.780.200 €
übertragen werden.
Bei den HH-Ausgaberesten ist dies gegenüber dem Vorjahr (47.726.930 €) eine Steigerung um rd. 11,1 Mio. €. Von den im Vermögenshaushalt 2018 zur Verfügung stehenden Gesamtinvestitionsmitteln von 107,9 Mio. € wurden rd. 36,9 Mio. € verausgabt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduzierung der kassenwirksamen Ausgaben für Investitionen um 8,5 Mio. €.
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Sachbericht (Anlage 1) sowie dem „Verzeichnis der Haushaltsausgabereste 2018/2019“ (Anlage 2) und dem „Verzeichnis der Haushaltseinnahmereste 2018/2019“ (Anlage 3).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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