Betreff
FNP-Änderung Nr. 2014.13 - zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
Vorlage
SpA/676/2019
Aktenzeichen
V-SpA-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

 

 

  1. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 der Stadt Fürth vom 01.04.2019 sowie die dazugehörige Begründung vom März 2019.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 23.07.2014 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch eingeleitet.

Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 06.08.2014 im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Fürth.

Mit Hilfe des vorliegenden FNP-Verfahrens soll der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan auf eine digitale und aktuelle Datengrundlage gestellt und alle zwischenzeitlich durchgeführten und genehmigten Änderungsverfahren in diesen Plan eingearbeitet werden, um eine aktuelle und lesbare Neufassung zu erhalten.

 

Darüber hinaus sollen in den digitalen Flächennutzungsplan nach anderen Gesetzen festgesetzte Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich übernommen werden.

Neuplanungen sollen im Rahmen der Digitalisierung und Aktualisierung in den Flächennutzungsplan nicht aufgenommen werden. Jedoch sollen Abgleiche mit den vorhandenen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen durchgeführt werden. Sofern abweichende Flächendarstellungen vorliegen, sollen sie in der Planzeichnung denen der jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst werden. Ebenso sollen Korrekturen auf Grund anderer Rechtsverbindlichkeiten (Planfeststellungen) vorgenommen werden.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt, UVP-pflichtige Vorhaben nicht vorbereitet oder begründet und relevante Umweltschutzgüter nicht beeinträchtigt werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht - durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB fand mit Anschreiben vom 20.09.2018 bis zum 29.10.2019 statt.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen des Verfahrens Hinweise und Anregungen vorgebracht:

 

Staatliches Bauamt Nürnberg (B 3)

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (C 6)

Wasserverband Knoblauchsland (C 8)

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg (C 10)

Main-Donau Netzgesellschaft (D 12)

Bayernwerk Netz GmbH Bamberg (D 13)

Landratsamt Fürth Gesundheitsamt (E 14)

Regierung von Mittelfranken Luftamt Nordbayern (G 18)

Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd München (G 20)

Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg (G 21)

Deutsche Telekom Technik GmbH (G 23)

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG Nürnberg (G 24)

Deutsche Flugsicherung (G 25)

Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Sack 1. Vorstand (I 34)

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (J 38)

Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern (J 39)

Handwerkskammer für Mittelfranken Nürnberg (L 41)

Pflegerin für öffentliche Anlagen (Q 64)

Ordnungsamt (OA) Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Q 67)

Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Fürth Stadt (S 74)

 

Die in der Trägerbeteiligung berührten Hinweise und Anregungen beschäftigen sich u. a. mit den Ortsdurchfahrtsgrenzen, den Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten, den Biotopdarstellungen, den Versorgungsleitungen, der Lärmschutzproblematik, den Altlastenverdachtsflächen, dem Denkmalschutz sowie weiteren Nutzungsregelungen.

Die jeweiligen ausführlichen Einzelabwägungen sind als Anlage Nr. 3 Bestandteil dieser Vorlage.

Nach Beschlussfassung soll der vom Stadtplanungsamt überarbeitete Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 vom 01.04.2019 einschließlich Begründung vom März 2019 für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die fristgerechte ortsübliche Bekanntmachung erfolgt im Fürther Amtsblatt. Die Träger öffentlicher Belange und innerstädtischen Dienststellen werden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: FNP-Ä. Nr. 2014.13 Entwurf (Stand 01.04.2019)

Anlage 2: FNP-Ä. Nr. 2014.13 Begründung vom März 2019

Anlage 3: Einzelabwägungen zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB