Betreff
Wirtschaftsplan 2019 Sondervermögen "Städtisches Altenpflegeheim (SAh)"
Vorlage
Rf. IV/037/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Städtisches Altenpflegeheim (SAh)“ für das Jahr 2019 zu.

Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsplans (Erfolgsplan/Vermögensplan/Finanzplan) sind in die Haushaltssatzung 2019 zu übernehmen.

Der Stadtrat beauftragt Referat IV und das Städtische Altenpflegeheim damit, durch externe Gutachter eine Wirtschaftlichkeitsanalyse der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Altenpflegeheim erstellen zu lassen.

 


Der Wirtschaftsplan des städtischen Sondervermögens „Städtisches Altenpflegeheim (SAh)“ ist zu beschließen; die Abschlusszahlen sollen als Bestandteil der Haushaltssatzungen übernommen werden.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans schließt mit einem Defizit i. H. v. - 558.148 € ab. Die geplanten Erträge betragen 4.237.804 €. Die geplanten Aufwendungen betragen 4.807.952 € (vorläufiges Ergebnis 2018 - 303.557 € bedingt durch reduzierte Belegung, Reduzierung der Erträge aus Dienstleistungen für 1848er Gedächtnisstiftung, Normalisierung der Personalkosten + Tariferhöhung, notwendige Investitionen in BGA).

Die Ertragsminderung für 2019 im Vergleich zu den Plänen 2016 (Einmaleffekt durch zusätzlichen Dienstleistungsauftrag Verpflegung von Flüchtlingen) und 2017 (temporäre Besitzstandwahrung bei Einführung der Pflegegrade) und 2018 (Ertragserhöhung nach Pflegesatzverhandlung bei optimierter Belegung) ergibt sich durch weitere Platzreduzierung wegen baulicher Mängel, Wegfall der Erträge aus Dienstleistungen für die 1848er Gedächtnisstiftung sowie durch die Effekte seit Einführung der Pflegegrade ab 2017. Eingeplant wurden Ertragssteigerungen ab 3.Quartal durch Pflegesatzverhandlungen und Ertragssteigerungen durch optimiertes Belegungs- und Pflegegradmanagement.

Die Aufwendungen für 2019 erhöhen sich im Vergleich zu den Plänen 2016 (Personalkosten vor Tarifsteigerungen und Umgruppierungen) und 2017 (Personalkosten vor Tarifsteigerungen und Umgruppierungen bei reduzierter Personalanzahl) und 2018 (Personalkosten vor Tarifsteigerungen und Entgeltnachzahlungen bei reduzierter Personalanzahl) insbesondere durch Anhebung der Personalkosten durch Tarifsteigerungen und Einstellungen von benötigten Pflegefachkräften zur Erfüllung der gesetzlichen Fachkraftquote, Kosten für notwendige Instanthaltung des Gebäudes, die bisher von der 1848er Gedächtnisstiftung getragen wurden, Investitionskosten für notwendige Ersatz- und Neubeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des Pflegeheimbetriebes erforderlich sind, allgemeine Kostensteigerung bei Verbrauchsgütern. Einsparpotentiale bei Pflegemitteln, Inkontinenzmaterial und Lebensmitteln werden derzeit erhoben und in 2019 realisiert.

Ein ausgeglichener Haushalt ist wegen hoher Pacht, steigenden Bewirtschaftungskosten für das Gebäude und weiteren notwendigen Investitionen in Betriebsausstattung unter den gegebenen Bedingungen (reduzierte Platzzahl, Personalkosten, Gebäude) langfristig nicht realisierbar. Lösungsvorschläge werden derzeit und nach Vorlage der Ergebnisse der noch zu beauftragenden Wirtschaftlichkeitsanalyse erarbeitet.

 

Die in 2008 begonnene Spährentrennung von 1848er Gedächtnisstiftung und Städtisches Altenpflegeheim wurde mit dem Übergang der 1848er Gedächtnisstiftung in die König Ludwig Stiftung zum 1.1.2019 abgeschlossen. Die Liegenschaft befindet sich nun im Besitz der König Ludwig Stiftung. Die Stadt Fürth betreibt als Pächterin in der Liegenschaft ein Altenpflegeheim. Das Gebäude entspricht nicht den Anforderungen der seit 2011 geltenden AV PfleWoqG für den Betrieb von Pflegeheimen. Der Betrieb des Altenpflegeheims ist wegen der baulichen Mängel und der Überalterung der Betriebsausstattung nur eingeschränkt und zeitlich begrenzt möglich. Über Eigenkapital zur Beschaffung der Betriebsausstattung und Renovierung des Gebäudes verfügt das Städtische Altenpflegeheim nicht.

Zur Entwicklung eines bedarfsorientierten und kostendeckenden Konzepts für den Betrieb des Städtischen Altenpflegeheims wird deshalb eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durch externe Gutachter empfohlen. In der Region sind mehrere geeignete branchenerfahrene Beratungsunternehmen bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ansässig.

 

Der Wirtschaftsplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt, auf ihn wird verwiesen.

(Anmerkung: Bedingt durch Personalausfälle konnte der Wirtschaftsplan nicht mehr mit ausführlichen Erläuterungen versehen werden. Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis.)

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan 2019 SAh