Der Stadtrat stimmt dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Städtisches Altenpflegeheim (SAh)“ für das Jahr 2019 zu.
Die Abschlusszahlen des Wirtschaftsplans (Erfolgsplan/Vermögensplan/Finanzplan) sind in die Haushaltssatzung 2019 zu übernehmen.
Der Stadtrat beauftragt Referat IV und das Städtische Altenpflegeheim damit, durch externe Gutachter eine Wirtschaftlichkeitsanalyse der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Altenpflegeheim erstellen zu lassen.
Der Wirtschaftsplan des städtischen Sondervermögens „Städtisches
Altenpflegeheim (SAh)“ ist zu beschließen; die Abschlusszahlen sollen als
Bestandteil der Haushaltssatzungen übernommen werden.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans schließt mit einem Defizit i. H. v. -
558.148 € ab. Die geplanten Erträge betragen 4.237.804 €. Die geplanten
Aufwendungen betragen 4.807.952 € (vorläufiges Ergebnis 2018 - 303.557 €
bedingt durch reduzierte Belegung, Reduzierung der Erträge aus Dienstleistungen
für 1848er Gedächtnisstiftung, Normalisierung der Personalkosten +
Tariferhöhung, notwendige Investitionen in BGA).
Die Ertragsminderung für 2019 im Vergleich zu den Plänen 2016
(Einmaleffekt durch zusätzlichen Dienstleistungsauftrag Verpflegung von
Flüchtlingen) und 2017 (temporäre Besitzstandwahrung bei Einführung der
Pflegegrade) und 2018 (Ertragserhöhung nach Pflegesatzverhandlung bei
optimierter Belegung) ergibt sich durch weitere Platzreduzierung wegen
baulicher Mängel, Wegfall der Erträge aus Dienstleistungen für die 1848er
Gedächtnisstiftung sowie durch die Effekte seit Einführung der Pflegegrade ab
2017. Eingeplant wurden Ertragssteigerungen ab 3.Quartal durch
Pflegesatzverhandlungen und Ertragssteigerungen durch optimiertes Belegungs-
und Pflegegradmanagement.
Die Aufwendungen für 2019 erhöhen sich im Vergleich zu den Plänen 2016
(Personalkosten vor Tarifsteigerungen und Umgruppierungen) und 2017
(Personalkosten vor Tarifsteigerungen und Umgruppierungen bei reduzierter
Personalanzahl) und 2018 (Personalkosten vor Tarifsteigerungen und
Entgeltnachzahlungen bei reduzierter Personalanzahl) insbesondere durch
Anhebung der Personalkosten durch Tarifsteigerungen und Einstellungen von
benötigten Pflegefachkräften zur Erfüllung der gesetzlichen Fachkraftquote,
Kosten für notwendige Instanthaltung des Gebäudes, die bisher von der 1848er
Gedächtnisstiftung getragen wurden, Investitionskosten für notwendige Ersatz-
und Neubeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des Pflegeheimbetriebes
erforderlich sind, allgemeine Kostensteigerung bei Verbrauchsgütern.
Einsparpotentiale bei Pflegemitteln, Inkontinenzmaterial und Lebensmitteln
werden derzeit erhoben und in 2019 realisiert.
Ein ausgeglichener Haushalt ist wegen hoher Pacht, steigenden
Bewirtschaftungskosten für das Gebäude und weiteren notwendigen Investitionen
in Betriebsausstattung unter den gegebenen Bedingungen (reduzierte Platzzahl,
Personalkosten, Gebäude) langfristig nicht realisierbar. Lösungsvorschläge
werden derzeit und nach Vorlage der Ergebnisse der noch zu beauftragenden
Wirtschaftlichkeitsanalyse erarbeitet.
Die in 2008 begonnene Spährentrennung von 1848er Gedächtnisstiftung
und Städtisches Altenpflegeheim wurde mit dem Übergang der 1848er
Gedächtnisstiftung in die König Ludwig Stiftung zum 1.1.2019 abgeschlossen. Die
Liegenschaft befindet sich nun im Besitz der König Ludwig Stiftung. Die Stadt
Fürth betreibt als Pächterin in der Liegenschaft ein Altenpflegeheim. Das
Gebäude entspricht nicht den Anforderungen der seit 2011 geltenden AV PfleWoqG
für den Betrieb von Pflegeheimen. Der Betrieb des Altenpflegeheims ist wegen
der baulichen Mängel und der Überalterung der Betriebsausstattung nur
eingeschränkt und zeitlich begrenzt möglich. Über Eigenkapital zur Beschaffung
der Betriebsausstattung und Renovierung des Gebäudes verfügt das Städtische
Altenpflegeheim nicht.
Zur Entwicklung eines bedarfsorientierten und kostendeckenden Konzepts
für den Betrieb des Städtischen Altenpflegeheims wird deshalb eine
Wirtschaftlichkeitsanalyse durch externe Gutachter empfohlen. In der Region
sind mehrere geeignete branchenerfahrene Beratungsunternehmen bzw.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ansässig.
Der Wirtschaftsplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt, auf ihn wird verwiesen.
(Anmerkung: Bedingt durch
Personalausfälle konnte der Wirtschaftsplan nicht mehr mit ausführlichen
Erläuterungen versehen werden. Die Verwaltung bittet hierfür um Verständnis.)
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan 2019 SAh