Der Stadtrat beschließt die gemäß der Anlage ermittelten
Beträge für die Fraktions- und Gruppenzuwendungen, gültig ab 01.03.2019.
Seit der Kommunalwahl 2014 war die Partei DIE LINKE mit zwei Mitgliedern im Stadtrat als Stadtratsgruppe vertreten.
Frau Stadträtin Gottwald, DIE LINKE, gab mit Schreiben vom 19.02.2019 bekannt, zum 28.02.2019 aus der Stadtratsgruppe sowie aus der Partei DIE LINKE auszutreten. Folglich besteht die Stadtratsgruppe DIE LINKE seit 01.03.2019 nicht mehr. Herr Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, als auch Frau Stadträtin Gottwald, parteilos, sind nur noch Einzelstadträte im Fürther Stadtrat.
Dies hat Auswirkungen auf die Fraktions- und Gruppenzuwendungen. Die hierfür jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € sind mit Wirkung ab 01.03.2019 auf (weiterhin) drei Fraktionen (SPD, CSU und GRÜNE) und (neu) nur noch eine Gruppe (FWF) aufzuteilen.
Der Stadtrat hat zur Regelung der Fraktions- und
Gruppenzuwendungen am 30.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 ermittelten Beträge als
Fraktionszuwendungen, gültig ab 01.05.2014. Grundlage sind:
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100.000,-
Euro per anno zur Verfügung stehende städtische Haushaltsmittel
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die
derzeit aktuelle Sitzverteilung, resultierend aus dem Ergebnis der Kommunalwahl
vom 16.03.2014
-
die
Pflicht von Fraktionen und Gruppen, nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres
einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Beträge auf Anforderung
vorzulegen
-
für alle
Fraktionen und Gruppen steht der Sockelbetrag in Höhe von 30 % (zur Zeit
30.000,- Euro) entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 zur
Verfügung.
Einzelstadträte erhalten keine Fraktions- oder Gruppenzuwendung.
Hinsichtlich des Sockelbetrages von 30.000 € wird
ausweislich der dem damaligen Beschluss zugrundeliegenden
Sachverhaltsdarstellung den Fraktionen jeweils der Zähler 1 und den Gruppen
jeweils der Zähler 0,25 zugebilligt.
Der verbleibende Betrag von 70.000 € wird gleichmäßig auf
die Köpfe der Fraktionen und Gruppen verteilt.
Situation bis 28.02.2019
Die Aufteilung des Sockelbetrages erfolgte bei drei Fraktionen und zwei Gruppen wie folgt:
30.000 € : 3,5 : 12 Monate = 714,29 €
Dies war der den drei Fraktionen jeweils monatlich
zustehende Betrag. Der Sockelbetrag für die beiden Gruppen belief sich
demzufolge jeweils auf monatlich 178,57 €.
Darüber hinaus betrug der monatliche Betrag je Fraktions- bzw. Gruppenmitglied bei 48 Fraktions- bzw. Gruppenmitgliedern 121,53 € (70.000 € : 48 Mitglieder : 12 Monate).
Situation ab 01.03.2019
Die Aufteilung des Sockelbetrages erfolgt bei drei
Fraktionen und einer Gruppe wie folgt:
30.000 € : 3,25 : 12 Monate = 769,23 €
Dies ist der den drei Fraktionen jeweils monatlich zustehende Betrag. Der Sockelbetrag für die eine verbleibende Gruppe beläuft sich demzufolge auf monatlich 192,31 €.
Bei (nur noch) 46 Fraktions- bzw. Gruppenmitgliedern beträgt der monatlich Betrag je Fraktions- bzw. Gruppenmitglied 126,81 € (70.000 € : 46 Mitglieder : 12 Monate).
Die exakte Berechnung ist der Anlage zu entnehmen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Neuberechnung der Fraktions-/Gruppenzuwendungen ab
01.03.2019