Betreff
Anpassung der Fraktions-/Gruppenzuwendungen
Vorlage
Rf. III/108/2019
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Der Stadtrat beschließt die gemäß der Anlage ermittelten Beträge für die Fraktions- und Gruppenzuwendungen, gültig ab 01.03.2019.


Seit der Kommunalwahl 2014 war die Partei DIE LINKE mit zwei Mitgliedern im Stadtrat als Stadtratsgruppe vertreten.

 

Frau Stadträtin Gottwald, DIE LINKE, gab mit Schreiben vom 19.02.2019 bekannt, zum 28.02.2019 aus der Stadtratsgruppe sowie aus der Partei DIE LINKE auszutreten. Folglich besteht die Stadtratsgruppe DIE LINKE seit 01.03.2019 nicht mehr. Herr Stadtrat Schönweiß, DIE LINKE, als auch Frau Stadträtin Gottwald, parteilos, sind nur noch Einzelstadträte im Fürther Stadtrat.

 

Dies hat Auswirkungen auf die Fraktions- und Gruppenzuwendungen. Die hierfür jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € sind mit Wirkung ab 01.03.2019 auf (weiterhin) drei Fraktionen (SPD, CSU und GRÜNE) und (neu) nur noch eine Gruppe (FWF) aufzuteilen.

 

Der Stadtrat hat zur Regelung der Fraktions- und Gruppenzuwendungen am 30.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 ermittelten Beträge als Fraktionszuwendungen, gültig ab 01.05.2014. Grundlage sind:

 

-       100.000,- Euro per anno zur Verfügung stehende städtische Haushaltsmittel

-       die derzeit aktuelle Sitzverteilung, resultierend aus dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 16.03.2014

-       die Pflicht von Fraktionen und Gruppen, nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres einen Verwendungsnachweis über die erhaltenen Beträge auf Anforderung vorzulegen

-       für alle Fraktionen und Gruppen steht der Sockelbetrag in Höhe von 30 % (zur Zeit 30.000,- Euro) entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 18.12.2013 zur Verfügung.

Einzelstadträte erhalten keine Fraktions- oder Gruppenzuwendung.

 

Hinsichtlich des Sockelbetrages von 30.000 € wird ausweislich der dem damaligen Beschluss zugrundeliegenden Sachverhaltsdarstellung den Fraktionen jeweils der Zähler 1 und den Gruppen jeweils der Zähler 0,25 zugebilligt.

Der verbleibende Betrag von 70.000 € wird gleichmäßig auf die Köpfe der Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Situation bis 28.02.2019

Die Aufteilung des Sockelbetrages erfolgte bei drei Fraktionen und zwei Gruppen wie folgt:

 

30.000 € : 3,5 : 12 Monate = 714,29 €

Dies war der den drei Fraktionen jeweils monatlich zustehende Betrag. Der Sockelbetrag für die beiden Gruppen belief sich demzufolge jeweils auf monatlich 178,57 €.

 

Darüber hinaus betrug der monatliche Betrag je Fraktions- bzw. Gruppenmitglied bei 48 Fraktions- bzw. Gruppenmitgliedern 121,53 € (70.000 € : 48 Mitglieder : 12 Monate).

 

Situation ab 01.03.2019

Die Aufteilung des Sockelbetrages erfolgt bei drei Fraktionen und einer Gruppe wie folgt:

 

30.000 € : 3,25 : 12 Monate = 769,23 €

 

Dies ist der den drei Fraktionen jeweils monatlich zustehende Betrag. Der Sockelbetrag für die eine verbleibende Gruppe beläuft sich demzufolge auf monatlich 192,31 €.

 

Bei (nur noch) 46 Fraktions- bzw. Gruppenmitgliedern beträgt der monatlich Betrag je Fraktions- bzw. Gruppenmitglied 126,81 € (70.000 € : 46 Mitglieder : 12 Monate).

 

Die exakte Berechnung ist der Anlage zu entnehmen


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Neuberechnung der Fraktions-/Gruppenzuwendungen ab 01.03.2019