Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§ 42 SGB VIII Bereitschaftspflege)
Vorlage
JgA/406/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Die Pflegepauschale für Kinder in Bereitschaftspflegen wird entsprechend der

vom Bayerischen Landkreistag und Städtetag empfohlenen „Pflegekinderrichtlinien“

mit Wirkung zum 01.04.2019 wie folgt übernommen:

 

Tagessatz neu

1. bis 10.Tag

ab dem 11. Tag

Bereitschaftspflegepauschale

ohne Fachausbildung oder Erfahrung der Pflegepersonen

 

85,00 €

 

56,00 €

Bereitschaftspflegepauschale

für besonders qualifizierte oder  erfahrene Pflegepersonen

 

        93,00 €

 

             61,00 €

Bereitschaftspflege

bisher (seit 01.12.2008)

 

70,20 €

 

46,50 €

 

2.    An die Bereitschaftspflegeeltern wird ab 01.04.2019 neu eine Bereithaltegebühr in Form  einer Pauschale in Höhe von 60,00 Euro pro Monat gewährt.

 

3.    Fahrtkosten der Bereitschaftspflegeeltern zur Umgangsbegleitung, Kontaktanbahnung oder Therapien etc. werden ab dem 01.04.2019 neu erst ab dem 251. Kilometer (bei einfacher Wegstreckenentschädigung) pro Monat analog der Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes abgegolten.

 

Zusätzliche, über den Unterhaltsbedarf nach Nr. 2.2.1 der „Pflegekinderrichtlinien“ hinausgehende Leistungen werden wie bisher nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall oder nach Maßgabe des Hilfeplans bewilligt.

 


Auf Basis einer Entgeltvereinbarung vom 16.02.1995, fortgeschrieben am 16.08.2002 und 01.0.2004 erfolgte die letzte Anpassung des Pflegegeldes für Bereitschaftspflegen mit Wirkung zum 01.12.2008.

 

Die neue Fassung der gemeinsamen Empfehlungen vom Bayerischen Landkreistag und Bayerischen Städtetag vom 13.02.2019 liegt nunmehr vor und regelt auch die Vergütung für die Unterbringung von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien (vgl. Anlage).

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt nach § 42 SGB VIII in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten, wenn sie besonders qualifiziert oder erfahren sind und an Fortbildungsangeboten des Jugendamts teilnehmen, soweit vertraglich oder durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses nicht anders geregelt, als Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand pro Pflegekind

 

§  bei bis zu 10 Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags nach Nr. 2.2.2

(derzeit  93 €),

 

§  bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags nach Nr. 2.2.2

(derzeit 61 €).

 

Bei der Bereitschaftspflege handelt es sich um eine kurzfristige und zeitlich begrenzte familiäre Schutzmaßnahme für Kinder, insbesondere im Kleinkind-, Vorschul- und Grundschulalter ohne vorangegangenes Hilfeplanverfahren. In geeigneten Einzelfällen können auch Jugendliche in Bereitschaftspflege untergebracht werden.

 

Sie wird durchgeführt

 

§  als Krisenintervention im Rahmen des § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) und dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen oder

§  als Unterbringung eines Kindes im Rahmen der vorläufigen Hilfegewährung gemäß §§ 27 und 33 SGB VIII zur Abklärung des weiteren Hilfebedarfs oder

§  als kurzfristige Unterbringung in Notsituationen (z.B. nach § 20 SGB VIII Krankenhausaufenthalt der Eltern).

 

Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass der Bezirkssozialdienst im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zunehmend über die Inobhutnahme von jüngeren Kindern zu entscheiden hatte. Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine familiäre Unterbringung ist aus pädagogischer Sicht gerade jedoch für diese Kinder geeigneter als eine stationäre Unterbringung.

 

Auch die umliegenden Jugendämter (Erlangen, Nürnberg, Nürnberger Land, Landkreis Fürth) stehen vor dieser Herausforderung und übernehmen umfassend die Anpassung der Pauschalen entsprechend der vorliegenden Empfehlungen (oder gehen wie die Stadt Nürnberg noch darüber hinaus).

 

Die Pflegeeltern sind miteinander vernetzt und wissen über die unterschiedlichen Pflegegelder in den Kommunen. Ohne einen deutlichen Anpassungsschritt, werden wir in Zukunft keine Bereitschaftspflegeeltern in der Region mehr rekrutieren können.

Dies würde umgehend zu einem Anstieg der kostenintensiveren stationären Hilfen auch für Inobhutnahmen von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren führen.

Dies gilt es zu verhindern.

Eine alternative Unterbringung der Kinder z.B. in der stationären Inobhutnahmeeinrichtung Nürnberg Reuthersbrunnenstraße würde derzeit Kosten von rd. 350 Euro pro Tag verursachen.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Zum Stichtag 31.12.2018 arbeiten aktuell 5 Bereitschaftspflegeeltern mit der Stadt Fürth (und den Rummelberger Diensten für junge Menschen) zusammen. Derzeit sind 4 Pflegekinder in Bereitschaftspflegen in Fürth untergebracht.

 

Die Anpassung ergibt jährliche Mehrausgaben in Höhe von ca. 20.000 Euro je nach Belegung der Familien. Die Kosten für die Bereitschaftspflegen werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4565.7713 abgerechnet.

 

Der Ansatz 2019 reicht auch nach der Erhöhung (bei gleichbleibender Anzahl der belegten Bereitschaftspflegeplätze) aus; zusätzliche Gelder müssen nicht bereitgestellt werden.

 

Die Kämmerei wurde informiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

20.000 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4565.7713

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und Städtetags vom 13.02.2019