Betreff
Prioritätenliste Schulen - Kindertagesstätten - Kinderspielplätze
Sachstand zum Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2019
Vorlage
GrfA/094/2019
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis von den vorgelegten Prioritätenlisten für die Generalsanierung der Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze und genehmigt diese als Grundlage für das Planungsprogramm 2015-2021 des Grünflächenamts.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Änderung in den Prioritätenlisten sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bau- und Werkausschuss im Herbst 2019 einen Vorschlag für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze für die 16 Standorte, die sich noch im Zustand vor 1998 befinden, zur Beschlussfassung vorzulegen.


Anlass

Mit Schreiben vom 06.02.2019 beantragt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Sachstandsbericht zur Prioritätenliste „Generalsanierung der Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten“ und „Öffentliche Kinderspielplätze im Stadtgebiet“ des Baureferats/Grünflächenamt.

 

Im Bau- und Werkausschuss am 13.02.2019 wurde festgelegt, dass im April 2019 dem BWA eine angepasste Prioritätenliste vorgelegt wird.

 

Beschlusslage

In seiner Sitzung am 15.10.2014 hat der Bau- und Werkausschuss das vorgelegte Planungsprogramm für die Schulen und Kindertagesstätten sowie für die öffentlichen Kinderspielplätze einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügungen stehenden Haushaltsmittel sukzessive umzusetzen. Die Beschlüsse und dazu gehörigen Anlagen sind als Anlage 05 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

In der Sitzung des Bau- und Werkausschuss vom 07.02.2018 wurde seitens des Baureferats dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben, dass aufgrund der Bindung der Personalkapazitäten im Sachgebiet Planung/Neubau des Grünflächenamts durch andere priorisierte Projekte in 2018 die Generalsanierungen ein Jahr ausgesetzt werden müssen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die nicht in Anspruch genommenen Mittel als Haushaltsreste zu übertragen und der zeitliche Vollzug „nach Möglichkeit zeitnah“ aufgeholt werden solle.

 

Sachstand Schulen (siehe Anlage 01)

In 2018 wurde der 2. Bauabschnitt der Generalsanierung der Außenanlagen der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 ein Jahr später als 2014 ursprünglich beschlossen abgeschlossen. Dieses eine Jahr ist dem Aussetzen der Maßnahmen in 2018 zuzuschreiben.

 

Laut 2014 beschlossener Prioritätenliste wäre in 2019/2020 die Generalsanierung des Schulhofs in der Grundschule Frauenstraße 15 an der Reihe. Da jedoch derzeit im Zusammenhang mit der Raumnot an der Grundschule Frauenstraße innerhalb des Schul- und des Baureferats über ergänzende Hochbaumaßnahmen diskutiert wird, die im Detail aber noch nicht festgelegt sind, macht es derzeit aus Sicht des Baureferats keinen Sinn, die Generalsanierung des Schulhofs im dritten Bauabschnitt anzugehen.

 

Anstelle dessen schlägt das Baureferat vor, eine Teil-Sanierung des Schulhofs im Förderzentrum Nord durchzuführen u.a. das eine Arbeitsschutzbegehung deutliche Mängel in den Außenanlagen festgestellt hat, deren dauerhafte Beseitigung über Unterhaltsmittel nicht möglich ist. Die Außenanlagen des Förderzentrums Nord benötigen zudem eine technische wie gestalterisch-funktionale Aufwertung.

 

Für die Maßnahmen im Förderzentrum Nord liegt derzeit noch kein Entwurf mit Kostenberechnung vor. Die Planungsleistungen werden aber vom Grünflächenamt in Absprache mit der Schulleitung bereits erbracht. Zumindest ein erster Bauabschnitt kann im Herbst 2019 umgesetzt werden.

 

Unabhängig von der Prioritätenliste und nicht finanziert aus der jährlichen Pauschale wurde in 2018 die Sanierung des Schulhofs in der Grundschule Ligusterweg 10 mit einem Gesamtvolumen von 220 T€ durchgeführt. In 2019/2020 werden in der Mittelschule Soldnerstraße 60 eine Reihe von Einzelmaßnahmen und die Sanierung des Innenhofs durchgeführt. Hierfür stehen in den Haushalten 2018/2019 insgesamt 265 T€ zur Verfügung. Die Entwurfsplanung für diese Leistungen wird augenblicklich mit der Schulleitung abgestimmt. Ein erster Bauabschnitt soll in den Sommerferien 2019 durchgeführt werden.

 

Sachstand Kindertagesstätten (siehe Anlage 02)

Die Maßnahmen 1-3 wurden mit einem Gesamtvolumen von 454 T€ in den Jahren 2015-2017 in den Jahren wie im Herbst 2014 angedacht, fertiggestellt. In 2018 wurde keine Generalsanierung in den Freianlagen von Kindertagesstätten aufgrund der Aussetzung in 2018 durchgeführt.

 

Laut beschlossener Prioritätenliste wäre in 2019 der Kindergarten Gradlstraße 1 an der Reihe. Da jedoch das Jugendamt mit der Bitte um Herstellung einer neuen Außenfläche für den Hort Lehenstraße 15 an das Grünflächenamt herangetreten ist, schlägt das Baureferat vor, diesen als neue Planungsaufgabe vorzuziehen und in 2019 zu realisieren. Die Fertigstellung der nachfolgenden Einrichtungen würde sich dadurch um ein weiteres Jahr verschieben.

 

Sachstand Öffentliche Spielplätze – Generalsanierung und Ersatzbeschaffungen (siehe Anlage 03)

Der in 2014 beschlossenen Prioritätenliste liegt die grundsätzliche Vorgehensweise zu Grunde, dass in jedem dritten Jahr Ersatzbeschaffungen d.h. der Austausch maroder Spielgeräte gegen neue und in den zwei Jahren dazwischen Generalsanierungen durchgeführt werden. Der jährliche Pauschalansatz von 100 T€ beinhaltet sowohl Mittel für Generalsanierung als auch für Ersatzbeschaffungen. Da die jährlichen Mittel aufgrund der Flächengrößen für Generalsanierungen in der Regel nicht auskömmlich sind, müssen Generalsanierungen entweder in Bauabschnitten ausgeführt oder die Mittel unangetastet als Haushaltsreste übertragen werden.

 

Im Frühjahr 2019 wird – nach einer leider deutlichen Verzögerung – die Generalsanierung des Kinderspielplatz Herrnstraßendamm mit einem Gesamtvolumen von 380 T€ endgültig abgeschlossen. Grund für diese Verzögerung waren einerseits Störungen im Bauablauf im Bauabschnitt 1 „Altlastensanierung“ als auch die Bindung der Planungskapazitäten im Grünflächenamt durch andere Projekte.

 

In 2019 werden an insgesamt zehn Standorten im Stadtgebiet Ersatzbeschaffungen durchgeführt, die überwiegend aufgrund der Überalterung der Geräte notwendig sind. Im kleineren Umfang werden auch Ergänzungen des Spielangebots aufgrund von Wünschen aus der Bevölkerung umgesetzt. Die dafür im Haushalt noch zur Verfügung stehenden 80 T€ auf der Spielplatzpauschale sind bei weitem nicht auskömmlich für alle vorgesehenen Maßnahmen. Das Baureferat wird nach Vorlage der Kostenberechnungen einen Antrag auf überplanmäßige Mittel stellen.

 

Unabhängig von der Prioritätenliste und nicht finanziert aus der jährlichen Pauschale wird in 2019 die Erweiterung des Kinderspielplatzes Adlerstraße mit einem Gesamtvolumen von ca. 250 T€ abgeschlossen. Ebenfalls außerhalb der Prioritätenliste und Spielplatzpauschale erfolgt in 2019 die endgültige Wiederherstellung des Spielplatz Annastraße, der vorübergehend aufgrund einer Baumaßnahme der Stadtentwässerung Fürth der Nutzung entzogen werden musste.

 

Für die Festlegung der Reihenfolge der ab 2020 anstehenden Generalsanierung von den noch insgesamt 16 Standorten wird das Baureferat/Grünflächenamt einen Vorschlag auf der Basis nachvollziehbarer Kriterien wie Alter, Sicherheit, Attraktivität des Spielangebots u. ä. dem Bau-und Werkausschuss im Herbst zur Entscheidung vorlegen.

 

Seit 1998 wird im Baureferat/Grünflächenamt systematische Planung der öffentlichen Spielflächen (Kinderspielplätze, Bolzplätze, Jugendspielbereiche) betrieben. In den vergangenen 20 Jahren wurden im Rahmen dieser systematischen Planung bei den öffentlichen Kinderspielplätzen 26 neue Standorte geschaffen, an 24 Standorten General- und Teilsanierungen und an einer Vielzahl von Standorten Ersatzbeschaffungen durchgeführt. Die dafür eingesetzten Mittel von 1998 bis 2020 liegen bei rund 4 Mio. €. Derzeit verwaltet das Grünflächenamt neben 12 öffentlichen Bolzplätzen, 16 öffentlichen Jugendspielbereichen 66 öffentlichen Kinderspielplätze. Von den Kinderspielplätzen sind augenblicklich noch 16 Standorte keiner General- oder Teilsanierung unterzogen worden (siehe Anlage 04).

 

Haushaltsmittel

Für die Generalsanierung der Außenanlagen von Schulen und Kindertagestätten sowie von öffentlichen Kinderspielplätzen stehen jährlich folgende Pauschalansätze zur Verfügung:

 

Haushaltsstelle

Titel

Betrag

2954.9506.0000

Schulen - Außenanlagen

127.500 €

4605.9501.0000

Kinderspielplätze im Stadtgebiet

100.000 €

4640.9506.0000

Kindergärten - Außenanlagen

113.500 €

 

Bislang wurden die nicht in Anspruch genommen Mittel grundsätzlich ins nächste Jahr als Haushaltsreste übertragen.

 

Der Ansatz bei den öffentlichen Kinderspielplätzen von jährlich 100 T€ für Generalsanierungen und Ersatzbeschaffungen ist seit einigen Jahren nicht mehr auskömmlich. Aufgrund der Flächengröße übersteigt in der Regel die Kosten der Generalsanierung eines Standorts die zu Verfügung stehende jährliche Pauschale. Hinzu kommt, dass aufgrund des Alters der 1. Generation der Generalsanierung mit 15 bis 20 Jahren künftig verstärkt Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden müssen. Das Baureferat/Grünflächenamt wird daher erstmals zum Haushalt 2020 einen deutlich erhöhten Pauschalansatz beantragen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

siehe Anlagen €

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. Pauschalen

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 01     Prioritätenliste Schulen

Anlage 02     Prioritätenliste Kindertagesstätten

Anlage 03     Prioritätenliste Kinderspielplätze

Anlage 04     Gesamtübersicht Kinderspielplätze

Anlage 05     Beschlusslage BWA 15.10.2014