Sachstand zum Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2019
Der Ausschuss hat Kenntnis von den vorgelegten Prioritätenlisten für die Generalsanierung der Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze und genehmigt diese als Grundlage für das Planungsprogramm 2015-2021 des Grünflächenamts.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Änderung in den Prioritätenlisten sind dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bau- und Werkausschuss im Herbst 2019 einen Vorschlag für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze für die 16 Standorte, die sich noch im Zustand vor 1998 befinden, zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anlass
Mit Schreiben vom 06.02.2019 beantragt die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen einen Sachstandsbericht zur Prioritätenliste
„Generalsanierung der Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten“ und
„Öffentliche Kinderspielplätze im Stadtgebiet“ des Baureferats/Grünflächenamt.
Im Bau- und Werkausschuss am 13.02.2019 wurde festgelegt,
dass im April 2019 dem BWA eine angepasste Prioritätenliste vorgelegt wird.
Beschlusslage
In seiner Sitzung am 15.10.2014
hat der Bau- und Werkausschuss das vorgelegte Planungsprogramm für die Schulen
und Kindertagesstätten sowie für die öffentlichen Kinderspielplätze einstimmig
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen im Rahmen der zur
Verfügungen stehenden Haushaltsmittel sukzessive umzusetzen. Die Beschlüsse und
dazu gehörigen Anlagen sind als Anlage 05 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
In der Sitzung des Bau- und Werkausschuss vom 07.02.2018 wurde seitens des
Baureferats dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben, dass aufgrund der Bindung der
Personalkapazitäten im Sachgebiet Planung/Neubau des Grünflächenamts durch
andere priorisierte Projekte in 2018 die Generalsanierungen ein Jahr ausgesetzt
werden müssen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die nicht in
Anspruch genommenen Mittel als Haushaltsreste zu übertragen und der zeitliche
Vollzug „nach Möglichkeit zeitnah“ aufgeholt werden solle.
Sachstand Schulen (siehe Anlage 01)
In 2018 wurde der 2. Bauabschnitt der Generalsanierung der
Außenanlagen der Grundschule Hans-Sachs-Straße 30 ein Jahr später als 2014
ursprünglich beschlossen abgeschlossen. Dieses eine Jahr ist dem Aussetzen der
Maßnahmen in 2018 zuzuschreiben.
Laut 2014 beschlossener Prioritätenliste wäre in 2019/2020
die Generalsanierung des Schulhofs in der Grundschule Frauenstraße 15 an der
Reihe. Da jedoch derzeit im Zusammenhang mit der Raumnot an der Grundschule
Frauenstraße innerhalb des Schul- und des Baureferats über ergänzende
Hochbaumaßnahmen diskutiert wird, die im Detail aber noch nicht festgelegt
sind, macht es derzeit aus Sicht des Baureferats keinen Sinn, die
Generalsanierung des Schulhofs im dritten Bauabschnitt anzugehen.
Anstelle dessen schlägt das Baureferat vor, eine
Teil-Sanierung des Schulhofs im Förderzentrum Nord durchzuführen u.a. das eine
Arbeitsschutzbegehung deutliche Mängel in den Außenanlagen festgestellt hat,
deren dauerhafte Beseitigung über Unterhaltsmittel nicht möglich ist. Die
Außenanlagen des Förderzentrums Nord benötigen zudem eine technische wie
gestalterisch-funktionale Aufwertung.
Für die Maßnahmen im Förderzentrum Nord liegt derzeit noch
kein Entwurf mit Kostenberechnung vor. Die Planungsleistungen werden aber vom
Grünflächenamt in Absprache mit der Schulleitung bereits erbracht. Zumindest
ein erster Bauabschnitt kann im Herbst 2019 umgesetzt werden.
Unabhängig von der Prioritätenliste und nicht finanziert aus
der jährlichen Pauschale wurde in 2018 die Sanierung des Schulhofs in der
Grundschule Ligusterweg 10 mit einem Gesamtvolumen von 220 T€ durchgeführt. In
2019/2020 werden in der Mittelschule Soldnerstraße 60 eine Reihe von
Einzelmaßnahmen und die Sanierung des Innenhofs durchgeführt. Hierfür stehen in
den Haushalten 2018/2019 insgesamt 265 T€ zur Verfügung. Die Entwurfsplanung
für diese Leistungen wird augenblicklich mit der Schulleitung abgestimmt. Ein
erster Bauabschnitt soll in den Sommerferien 2019 durchgeführt werden.
Sachstand Kindertagesstätten (siehe
Anlage 02)
Die Maßnahmen 1-3 wurden mit einem Gesamtvolumen von 454 T€
in den Jahren 2015-2017 in den Jahren wie im Herbst 2014 angedacht,
fertiggestellt. In 2018 wurde keine Generalsanierung in den Freianlagen von
Kindertagesstätten aufgrund der Aussetzung in 2018 durchgeführt.
Laut beschlossener Prioritätenliste wäre in 2019 der
Kindergarten Gradlstraße 1 an der Reihe. Da jedoch das Jugendamt mit der Bitte
um Herstellung einer neuen Außenfläche für den Hort Lehenstraße 15 an das
Grünflächenamt herangetreten ist, schlägt das Baureferat vor, diesen als neue
Planungsaufgabe vorzuziehen und in 2019 zu realisieren. Die Fertigstellung der
nachfolgenden Einrichtungen würde sich dadurch um ein weiteres Jahr
verschieben.
Sachstand Öffentliche Spielplätze –
Generalsanierung und Ersatzbeschaffungen (siehe Anlage 03)
Der in 2014 beschlossenen Prioritätenliste liegt die
grundsätzliche Vorgehensweise zu Grunde, dass in jedem dritten Jahr
Ersatzbeschaffungen d.h. der Austausch maroder Spielgeräte gegen neue und in
den zwei Jahren dazwischen Generalsanierungen durchgeführt werden. Der
jährliche Pauschalansatz von 100 T€ beinhaltet sowohl Mittel für
Generalsanierung als auch für Ersatzbeschaffungen. Da die jährlichen Mittel
aufgrund der Flächengrößen für Generalsanierungen in der Regel nicht
auskömmlich sind, müssen Generalsanierungen entweder in Bauabschnitten
ausgeführt oder die Mittel unangetastet als Haushaltsreste übertragen werden.
Im Frühjahr 2019 wird – nach einer leider deutlichen
Verzögerung – die Generalsanierung des Kinderspielplatz Herrnstraßendamm mit
einem Gesamtvolumen von 380 T€ endgültig abgeschlossen. Grund für diese
Verzögerung waren einerseits Störungen im Bauablauf im Bauabschnitt 1
„Altlastensanierung“ als auch die Bindung der Planungskapazitäten im
Grünflächenamt durch andere Projekte.
In 2019 werden an insgesamt zehn Standorten im Stadtgebiet
Ersatzbeschaffungen durchgeführt, die überwiegend aufgrund der Überalterung der
Geräte notwendig sind. Im kleineren Umfang werden auch Ergänzungen des
Spielangebots aufgrund von Wünschen aus der Bevölkerung umgesetzt. Die dafür im
Haushalt noch zur Verfügung stehenden 80 T€ auf der Spielplatzpauschale sind
bei weitem nicht auskömmlich für alle vorgesehenen Maßnahmen. Das Baureferat
wird nach Vorlage der Kostenberechnungen einen Antrag auf überplanmäßige Mittel
stellen.
Unabhängig von der Prioritätenliste und nicht finanziert aus
der jährlichen Pauschale wird in 2019 die Erweiterung des Kinderspielplatzes
Adlerstraße mit einem Gesamtvolumen von ca. 250 T€ abgeschlossen. Ebenfalls
außerhalb der Prioritätenliste und Spielplatzpauschale erfolgt in 2019 die
endgültige Wiederherstellung des Spielplatz Annastraße, der vorübergehend
aufgrund einer Baumaßnahme der Stadtentwässerung Fürth der Nutzung entzogen
werden musste.
Für die Festlegung der Reihenfolge der ab 2020 anstehenden
Generalsanierung von den noch insgesamt 16 Standorten wird das
Baureferat/Grünflächenamt einen Vorschlag auf der Basis nachvollziehbarer
Kriterien wie Alter, Sicherheit, Attraktivität des Spielangebots u. ä. dem
Bau-und Werkausschuss im Herbst zur Entscheidung vorlegen.
Seit 1998 wird im Baureferat/Grünflächenamt systematische
Planung der öffentlichen Spielflächen (Kinderspielplätze, Bolzplätze,
Jugendspielbereiche) betrieben. In den vergangenen 20 Jahren wurden im Rahmen
dieser systematischen Planung bei den öffentlichen Kinderspielplätzen 26 neue
Standorte geschaffen, an 24 Standorten General- und Teilsanierungen und an
einer Vielzahl von Standorten Ersatzbeschaffungen durchgeführt. Die dafür
eingesetzten Mittel von 1998 bis 2020 liegen bei rund 4 Mio. €. Derzeit verwaltet
das Grünflächenamt neben 12 öffentlichen Bolzplätzen, 16 öffentlichen
Jugendspielbereichen 66 öffentlichen Kinderspielplätze. Von den
Kinderspielplätzen sind augenblicklich noch 16 Standorte keiner General- oder
Teilsanierung unterzogen worden (siehe Anlage 04).
Haushaltsmittel
Für die Generalsanierung der Außenanlagen von Schulen und
Kindertagestätten sowie von öffentlichen Kinderspielplätzen stehen jährlich
folgende Pauschalansätze zur Verfügung:
Haushaltsstelle |
Titel |
Betrag |
2954.9506.0000 |
Schulen -
Außenanlagen |
127.500 € |
4605.9501.0000 |
Kinderspielplätze
im Stadtgebiet |
100.000 € |
4640.9506.0000 |
Kindergärten
- Außenanlagen |
113.500 € |
Bislang wurden die nicht in Anspruch genommen Mittel
grundsätzlich ins nächste Jahr als Haushaltsreste übertragen.
Der Ansatz bei den öffentlichen Kinderspielplätzen von
jährlich 100 T€ für Generalsanierungen und
Ersatzbeschaffungen ist seit einigen Jahren nicht mehr auskömmlich. Aufgrund
der Flächengröße übersteigt in der Regel die Kosten der Generalsanierung eines
Standorts die zu Verfügung stehende jährliche Pauschale. Hinzu kommt, dass
aufgrund des Alters der 1. Generation der Generalsanierung mit 15 bis 20 Jahren
künftig verstärkt Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden müssen. Das
Baureferat/Grünflächenamt wird daher erstmals zum Haushalt 2020 einen deutlich
erhöhten Pauschalansatz beantragen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Anlagen € |
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nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
Pauschalen |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 01 Prioritätenliste Schulen
Anlage 02 Prioritätenliste Kindertagesstätten
Anlage 03 Prioritätenliste Kinderspielplätze
Anlage 04 Gesamtübersicht Kinderspielplätze
Anlage 05 Beschlusslage BWA 15.10.2014