Der Ausschuss / der Stadtrat stimmt der Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern zu.

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Programms beauftragt. Dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung werden zusätzlich Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € bewilligt.


Die Stadt Fürth fördert die umweltfreundliche Mobilität im Bereich des Lastentransportes durch Einsatz von Lastenfahrrädern. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um Luftreinhaltung, Stickoxide, Fahrverbote und dem Erhalt einer lebenswerten städtischen Umwelt steht das Thema Mobilität vor großen Herausforderungen, auf die es zu reagieren gilt. Um Anreize für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, Lasten im Alltag emissionsfrei bzw. emissionsarm zu transportieren, soll es finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern geben. Zielgruppen sind dabei sowohl Privatpersonen und ihre Zusammenschlüsse als auch gemeinnützige eingetragene Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.

 

Ziel der Lastenradförderung ist es,

1.            den Radverkehrsanteil im Verkehr der Stadt Fürth zu erhöhen,

2.            Bürgerinnen und Bürgern eine Alternative für den Transport von Lasten aufzuzeigen und somit die Anschaffung von Zweit- und Drittautos zu reduzieren und

3.            nachhaltig und schrittweise die Luftqualität durch Reduzierung der Anzahl der mit Verbrennungsmotor betriebenen Kraftfahrzeuge in der Stadt zu verbessern.

 

Die Richtlinie regelt die Bedingungen, unter denen ab dem 24.04.2019 eine Förderung beantragt bzw. gewährt werden kann.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

10.000 €

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

ja

Hst.

Budget-Nr.

im

 

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Richtlinie zur Förderung von Lastenfahrrädern durch die Stadt Fürth

Anlage 2: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Stadt Fürth zur Förderung eines Lastenfahrrades