Betreff
Vorlage zum Antrag von Frau Stadträtin Gottwald, parteilos, vom 25.03.2019 - Erweiterung des Bau- und Werkausschusses um weitere stimmberechtigte Mitglieder
Vorlage
Rf. V/902/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Kenntnisnahme


Das Baureferat nimmt zum Antrag von Frau StRin Gottwald wie folgt Stellung:

 

1.    Antrag, dass ein gewähltes Mitglied aus dem BKB als stimmberechtigt in den BWA aufgenommen wird, weil die Beschlüsse aus dem BKB im BWA zu wenig wahrgenommen werden.

 

Nach der Geschäftsordnung besteht der Baukunstbeirat aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 8 Architektinnen/Architekten und zwei bildende Künstlerinnen/Künstler.

Zu den Sitzungen des Baukunstbeirates sind außerdem das Baureferat, das Kulturreferat und je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen einzuladen.

Als Vertreter der Fraktionen nehmen Herr Stadtrat Salimi und Herr Stadtrat Stich an den Sitzungen des BKB regelmäßig teil. Frau Stadträtin von Wittke als Pflegerin des Stadtbildes nimmt ebenfalls teil.

Die Stadträte Salimi und Stich sind gleichzeitig Mitglieder des Bau- und Werkausschusses. Insofern erscheint ein Informationsfluss aus den Sitzungen des Baukunstbeirates in den Bau- und Werkausschuss gewährleistet.

 

Darüber hinaus hat der Bau- und Werkausschuss am 02.05.2018 beschlossen:

„Wird in einem Gremium eine Angelegenheit behandelt, zu der der Baukunstbeirat gutachtlich Stellung genommen hat, so ist dieses Gutachten der Vorlage der Verwaltung beizufügen.

Zudem sollen sämtlich ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte Zugriffsrecht auf die Sitzungen des Baukunstbeirates und auf die dort erstellten Gutachten bekommen.“

 

Diese Vorgaben wurden von der Verwaltung umgesetzt.

 

2.    In Zusammenarbeit mit dieser gewählten Person soll unsere Stadtheimatpflegerin Frau Jungkunz zusätzlich als stimmberechtigt mitaufgenommen werden.

 

Das Rechtsverhältnis des Stadtheimatpflegers/in ist in einer Satzung ausdrücklich festgelegt. Entsprechend § 2 Abs. 2 besteht ein Teilnahmerecht, jedoch kein Stimmrecht. Dies gilt sowohl für den Baukunstbeirat als auch für den BWA.

Die Stadtheimatpflegerin bringt auch ohne Stimmrecht die Position der Stadtheimatpflege in den Sitzungen des Baukunstbeirates ein. Gleiches gilt auch für den Bauausschuss. Der Bauausschuss kann somit bei den Abstimmungen die Position der Stadtheimatpflege berücksichtigen.

 

Im Übrigen ist die Rechtslage zur Bildung von Ausschüssen eindeutig:

 

Nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist der BWA ein beschließender Ausschuss.

Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz, ferner besteht er aus 14 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

Der BWA ist ein verkleinertes Abbild des Stadtrates entsprechend dem Mehrheitsverhältnis der im Stadtrat vertretenen Gruppen und Fraktionen (vgl. § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Fürther Stadtrates und Art. 33 Abs. 1 Gemeindeordnung).

Durch die Aufnahme von 2 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern würden sich die Mehrheitsverhältnisse grundsätzlich verschieben.

Die Spiegelbildlichkeit des Gremiums zum Stadtrat wäre nicht mehr gegeben. Dritte könnten entscheidenden Einfluss auf Entscheidungen des BWA bekommen. Dies ist kommunalrechtlich nicht möglich.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: