Betreff
Überquerungshilfe Hardstraße vor Supermarkt Ecke Wehlauer Straße
entsprechend Eingabe auf der Bürgerversammlung vom 19.11.2018
Vorlage
SpA/691/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Erteilung der Projektgenehmigung für die Überquerungshilfe Hardstraße (Höhe Wehlauer Straße).

 

Zur Errichtung der Überquerungshilfe inklusive Anpassung der Radfahrstreifen wurden seitens des Tiefbauamtes Kosten von ca. 41.200 € ermittelt. Eine Reduzierung der Markierungskosten durch die Verknüpfung mit den Baumaßnahmen auf Grund von aktuellen Leitungserneuerungen in diesem Bereich wäre ggf. möglich.


Die Überquerungshilfe wurde angeregt über eine Eingabe auf der Bürgerversammlung am 19.11.2018.

Die Kreuzung Hardstraße/Wehlauer Straße (Richtung Süden leicht versetzt die Coseler Straße) wird von Fußgängern hauptsächlich mit Ziel Supermarkt Hardstraße 78 mit angeschlossenem Bäcker oder dem auf dem Straßenbegleitgrün stehenden Obst- und Gemüsehändler überquert.

Der Supermarkt in der Hardstraße 78 dient vorwiegend der Grundversorgung der benachbarten Wohngebiete. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Wehlauer Straße befinden sich zusätzliche Pkw-Parkstände.

Die nächsten Supermärkte liegen in der Siemensstraße 41 (Nordwesten, 550 m), der Vacher Straße 5 (Nordosten, 1 km) und der Kurt-Scherzer-Str. 2 (Südwesten, 1,7 km) und der Innenstadt (Südosten, 3,5 km). Im Norden des Supermarkts findet sich hauptsächlich Gewerbe-, im Süden Wohngebiet. Das Einzugsgebiet des Supermarkts umfasst daher hauptsächlich die Wohngebiete im Süden und Südosten, so dass die meisten Fußgänger die Hardstraße überqueren müssen. Im Südosten ist dies an der LSA Hardstraße/Berlinstraße möglich (ca. 185 Meter entfernt). Im Süden muss die breite und unübersichtliche Hardstraße (Untersuchungsobjekt) überquert werden. Im südlichen Wohngebiet befinden sich geringe und mittlere Bebauungsdichten.

Eine Verkehrszählung der Fußgänger in der Nähe der Hardstraße 78 liegt nicht vor. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) benötigt die Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs als Ausgangswert zur Ermittlung der verkehrlichen Voraussetzung.

Die letzten Verkehrszählungen am 24.04.2015 und 21.09.2016 (Maximum entscheidend) ergaben eine Kfz-Verkehrsstärke im Osten der Kreuzung Hardstraße/Breslauer Straße zur Morgenspitze von 780 Kfz/h (159 Richtung Westen und 621 Richtung Osten) und zur Abendspitze von 720 Kfz/h (261 Richtung Westen und 459 Richtung Osten).

In begründeten Ausnahmefällen kann ein Fußgängerüberweg auch bei einer relativ geringen Fußgängerfrequenz in der Spitzenstunde angeordnet werden. Die sichere Überquerung zum einzigen fußläufig erreichbaren Supermarkt für die Bewohner der Coseler Straße, der Pillauer Straße und der Königsberger Straße, der östlichen Stettiner Straße und der östlichen Cadolzburger Straße stellt h. E. eine solche Ausnahme dar. Es ist davon auszugehen, dass durch einen Fußgängerüberweg der Fußgängerverkehr zunehmen wird.

2016 und 2017 wurden keine Unfälle mit verletzten Fußgängern in diesem Bereich gemeldet.

Die Finanzierung ist aufgrund eines fehlenden Haushaltstitels derzeit noch nicht gesichert. Eine Beschlussvorlage zur regelmäßigen Errichtung von Überquerungshilfen auf Grundlage der vom BWA am 11.01.2012 beschlossenen Prioritätenliste mit einer kontinuierlichen Finanzierung befindet sich seitens SpA in Vorbereitung.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

41.200 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurfsplanung