Betreff
Städtisches Altenpflegeheim (SAh) - Jahresabschlüsse 2011 bis 2015
Vorlage
Rf. IV/038/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt:

 

1.       Die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheimes (SAh) der Jahre 2011 bis 2015 werden in der vorgelegten und geprüften Form festgestellt.

Die Bilanzsummen betragen

zum 31.12.2011    610.896,35 €

zum 31.12.2012    521.422,54 €

zum 31.12.2013    742.140,89 €

zum 31.12.2014    447.660,31 €

zum 31.12.2015    503.262,97 €

 

2.       Die Jahresfehlbeträge werden dem Verlustvortrag zugerechnet.

Die Fehlbeträge belaufen sich

zum 31.12.2011    -243.427,07 €

zum 31.12.2012    -155.305,44 €

zum 31.12.2013    -157.844,98 €

zum 31.12.2014    -189.730,13 €

zum 31.12.2015     - 32.402,48 €

 

3.       Die Stadt Fürth gleicht dem Einrichtungsträger die Verluste aus den Jahren 2013 bis 2015 in den Folgejahren aus. Der Verlustausgleich für die Jahre 2011 und 2012 ist bereits erfolgt.

 


Gemäß den Regelungen der Betriebssatzung stellt der Stadtrat die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheimes fest, nachdem diese nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen geprüft wurden.

 

Eine örtliche und überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2011 bis 2015 durch RpA und BKPV ist bereits erfolgt. Nachdem die Prüfungsberichte mittlerweile vorliegen und die Abschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurden, können sie nun im Stadtrat festgestellt werden.

 

Durch die Prüfung ergaben sich hauptsächlich formale Anmerkungen, die sukzessive in den Folgejahren umgesetzt werden. Im Zahlen- und Erläuterungswerk ergaben sich keine Unstimmigkeiten, so dass hier auf die detaillierten Aufstellungen in den Vorlagen zur Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse verwiesen wird.

 

Die Abschlüsse schließen jeweils mit einem Jahresverlust ab. Dieser soll dem Verlustvortrag (Eigenkapital) zugerechnet werden.

 

Gemäß §10 Abs. 2 Sätze 4 und 5 WkPV (Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) ist der Einrichtungsträger (Stadt Fürth) verpflichtet, einen Jahresverlust nach Ablauf von fünf Jahren auszugleichen, sofern dieser nicht durch Gewinne der Einrichtung aus Nachjahren gedeckt werden konnte. Im vorliegenden Fall konnte der Verlust der Abschlüsse 2011 bis 2015 nicht durch folgende Jahresgewinne ausgeglichen werden. Der Ausgleich der Jahresverluste 2011 bis 2012 durch die Stadt Fürth ist bereits erfolgt; Der Jahresverlust und somit der zu übernehmende fällige Betrag im Jahr 2019 beträgt 157.844,98 €.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

157.844,98 €

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 4301.7153

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1: BKPV-Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 bis 2015 v.07.11.2018

2: Stellungnahme SAh zum v.g. Bericht (2011 bis 2012) vom 25.05.2017

3: Stellungnahme SAh zum v.g. Bericht (2013 bis 2015) vom 17.09.2018

4: Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss JAB 2011 bis 2012 vom 28.07.2017

5: Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss JAB 2013 bis 2015 vom 01.02.2019