Vom Vortrag der Referentin zur Umsetzung der Carsharing-Konzeption wird Kenntnis genommen.
Mit der Vorlage SpA/663/2019 wurde das Carsharing-Konzept für die
Stadt Fürth beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Hiermit wird über die Umsetzung berichtet und der aktualisierte Zeitplan
vorgelegt.
- Verortung der Carsharing-Stellplätze
Im Februar 2019 wurden vom Stadtplanungsamt zusammen mit dem
Tiefbauamt einschließlich dem Bauhof, der Straßenverkehrsbehörde sowie infra
fürth Ortsbegehungen durchgeführt,
um die Carsharing-Stellplätze und Fahrradabstellätze an den Standorten konkret
festzulegen. Vorort kam es zu Feinkorrekturen bzgl. der Lage, um die
Erreichbarkeit der Carsharing-Stellplätze sicherzustellen. Diese sind der
folgenden Tabelle und den im Anhang beigefügten Plänen zu entnehmen.
mobilpunkt |
Ausstattung |
Standort- |
Lage
CS-Stellplatz |
mobilpunkt
S - small |
·
1 Carsharing-Stellplatz ·
Fahrradabstellanlage für 5 Systemständer * ·
Nähe zu ÖV- Haltestelle zumindest einer Linie |
1. Jakobinen-/
Pickertstraße 2. Kulturforum 3. Steuben-
/ Flößaustraße |
Zu
1) Gebhardstr. 49 Zu
2) Parkplatz CadolzburgerStraße Zu
3) Steubenstr. 13 |
mobilpunkt
M - middle |
·
2 Carsharing-Stellplätze ·
Fahrradabstellanlage für 10 Systemständer * ·
Nähe zu ÖV- Haltestelle zumindest zweier Linie Optional: ·
Elektroladesäule für öffentliches Laden und Carsharingfahrzeug |
4. Stresemannplatz |
Zu
4) Herrnstraße / Stresemannplatz
mit Ladesäule für Carsharing und öffentliches Laden |
mobilpunkt
L – large |
·
3 Carsharing-Stellplätze ·
Fahrradabstellanlage für zumindest 10 (System-) Ständer ·
Nähe zu ÖV- Haltestelle mehrere Linien Optional: 1. Elektroladesäule
für öffentliches Laden und Carsharingfahrzeug 2. Leihlastenrad 3. Angebot
von Leihfahrrädern |
5. Rathaus |
Zu
5) Königsplatz mit Ladesäule für Carsharing und öffentliches Laden, 17
(System-) Ständer für Fahrräder |
6. Hauptbahnhof
Fürth |
Zu
6) westlicher Bahnhofplatz Lage
abhängig von möglicher Umgestaltung |
- Ausstattungsstandard
In der „Carsharing-Konzeption für die Stadt Fürth“ wurde festgelegt,
das die Einrichtung sog. Mobilpunkte
analog dem Bremer Vorbild angestrebt wird, damit Carsharing mit einem
einheitlichen Erscheinungsbild in Nürnberg, Fürth und Erlangen auftritt. Dem
Stadtplanungsamt liegt nunmehr die Erlaubnis der Freien Hansestadt Bremen vor,
das Namensrecht „mobilpunkt“ nutzen
zu dürfen. An die kostenfreie Nutzungserlaubnis ist der beiderseitige Wunsch
geknüpft, sich weiterhin verwaltungsintern zum Thema auszutauschen. Dazu gehört
auch das Zurverfügungstellen der Ergebnisse von Kundenbefragungen, um zu
erfahren, inwieweit Carsharing-Kunden weniger Pkw im Haushalt besitzen.
Die Wortmarke soll zur besseren Erkennbarkeit der Mobilstationen auf
eine Stele aufgetragen werden -
ebenso designgleich mit Nürnberg und Erlangen, um den Wiedererkennungseffekt für die Nutzer zu fördern. Die Zustimmung
dieser Städte liegt jetzt vor. Im nächsten Schritt wird die Gestaltung der
Stele mit evtl. Infobereich und Beleuchtung zwischen dem Baureferat und infra
fürth im Detail abgestimmt.
- Förderung durch die Nationale
Klimaschutzinitative
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
hat „Die Kommunalrichtlinie –
Klimaschutz vor Ort fördern“ herausgegeben. Ein Förderschwerpunkt sind die
Errichtung von Mobilitätsstationen zur Förderung einer umweltfreundlichen
Mobilität. Finanzschwache Kommunen können eine Förderung von 60% beantragen. Das Stadtplanungsamt hat am 28.3.2019
einen Förderantrag beim Projektträger Jülich in Berlin gestellt, um die 6
Standorte für Mobilstationen in Fürth fördern zu lassen. Bei einem kalkulierten
Bauvolumen von 85.000 € (inkl. einer E-Ladesäule) wurden folglich knapp 51.000
€ Fördermittel beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt vsl. 5 Monate ab dem 1.4.2019. Erst nach Vorliegen des schriftlichen
Förderbescheids darf mit der Errichtung
der Mobilitätsstationen begonnen werden, dürfen Zuschläge erteilt oder Verträge
geschlossen werden.
- Auswahl des Carsharing-Anbieters
Der Art. 18a BayStrWG (vom 1.9.2018) ermöglicht den Gemeinden Flächen
auf öffentlichen Straßen für stationsbasiertes Carsharing zu bestimmen und
fordert die Durchführung eines transparenten und diskriminierungsfreien
Verfahrens zur Auswahl eines Carsharing-Anbieters. Die Wahl des Verfahrens
obliegt der Gemeinde.
Die Stadt Fürth führt ein einstufiges Auswahlverfahren zur Ermittlung
und Prüfung von Interessenten für den Betrieb von Carsharing im Rahmen der im
öffentlichen Straßenraum eingerichteten Mobilstationen durch. Die zugrunde
gelegten Eignungskriterien und Mindestanforderungen
basieren auf den im Carsharinggesetz
(CsgG) formulierten Ansprüchen. Erfüllen mehrere Anbieter die gestellten
Mindestanforderungen werden für die Auswahl gewichtete Zuschlagskriterien, die auf ein möglichst wirksames
Carsharing-Angebot in der Stadt Fürth bzgl. der Entlastungswirkung vom motorisierten
Individualverkehr abzielen, herangezogen.
Zum 3.5.2019 wurde seitens der Vergabestelle das Interessensbekundungsverfahren öffentlich bekannt gemacht. Binnen
eines Monats können Carsharing-Unternehmen ihre Teilnahmeanträge einreichen.
Sodann werden Angebote eingeholt und verhandelt. Ziel ist es, dem Stadtrat am
25.9.2019 den Entwurf für den Vergabebeschluss
vorzulegen und sodann eine Sondernutzungsvereinbarung mit dem ausgewählten
Carsharing-Anbieter abzuschließen.
- Umfang der
Sondernutzungsvereinbarung
Zur Förderung des stationsbasierten Carsharings, welches eine
Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums darstellt, wurde die Sonderregelung
des Art. 18a BayStrWG neu
eingeführt. Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
ist eine Ermessensentscheidung; sie darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt
werden, wird mit Auflagen versehen
und ist mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren
verbunden.
Die Sondernutzungsvereinbarung wird den für die potenziellen Nutzer komfortablen
Betrieb des Carsharing regeln und auch unterstützende Maßnahmen beinhalten wie
Vergünstigungen für Dauerkarteninhaber des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Der Carsharing-Anbieter verpflichtet sich, der Stadt Fürth regelmäßig
Auskunft zu geben über die Zahl der Carsharing-Kunden in Fürth, die Standorte
der zusätzlichen privaten Carsharing-Angebote und die Anzahl aller
Carsharing-Fahrzeuge sowie die sich aus den verpflichtenden Kundenbefragungen
ergebende Ersatzquote (Verhältnis der vor Carsharing-Nutzung und mit
Carsharing-Nutzung vorhandenen Pkw pro Haushalt).
Die Nutzungserlaubnis wird für zunächst 5 Jahre ab Inbetriebnahme
erteilt und kann dann optional jährlich auf maximal 8 Jahre verlängert werden.
In Abstimmung mit der Stadt Fürth kann die Anzahl der Stellplätze pro Standort
der Mobilstation dem dann nachgewiesenen Bedarf für Carsharing angepasst
werden. Insgesamt muss die Mindestanzahl von 10 Carsharing-Stellplätzen im
Stadtgebiet während der Vertragslaufzeit erhalten bleiben.
Für die Sondernutzungserlaubnis wird eine Gebühr von 40 € pro Stellplatz und Monat erhoben.
- Betrieb der Mobilitätsstationen
Die bauliche Einrichtung der Mobilstationen (Herstellung der
Stellplätze, Markierung, Beschilderung, ggf. Asphaltierung, Aufbau der
Fahrradabstellanlage mit Systemständern sowie Aufbau einer Hinweis-Stele etc.)
erfolgt durch die Stadt Fürth.
Die Errichtung E-Ladesäulen erfolgt über infra fürth.
Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, binnen 2 Wochen nach
baulicher Fertigstellung der jeweiligen Mobilitätsstation durch die Stadt Fürth
den Betrieb aufzunehmen. Nach aktuellem Zeitplan ist die Inbetriebnahme der
Mobilitätsstationen bis November 2019 möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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