Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS) in der „Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“ definiert.
Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2018 neu ermittelten Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die Änderungen für 2018 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Änderungssatzung