Betreff
Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer Farrnbach, Gewässer II. Ordnung, Fluss-Kilometer 4,4 bis Fluss-Kilometer 4,7: Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth
Vorlage
TfA/276/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Vorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss stimmt dem Abschluss der aktualisierten Vereinbarung Nr. 2, für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer Farrnbach im Bereich des Ortsteiles Burgfarrnbach, zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth zu.

 

Die Gesamtkosten der Planungsleistungen (Lph 1-4 und Besondere Leistungen) wurden vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mit ca. 215.000 € ermittelt. Der auf die Stadt Fürth entfallende Anteil beträgt 50 % (107.500 €).

 

Der Abschluss der Planungsvereinbarung bedingt keinen Automatismus, dass das Planungsergebnis gebaut wird; hierzu muss vorher zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth eine Durchführungs-/Bauvereinbarung geschlossen werden.


Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren.

 

Die Notwendigkeit einer Hochwasserschutzmaßnahme für Burgfarrnbach wurde in die Prioritätenklasse 2 (von 5) eingeordnet. Die Prioritätenklasse bedeutet, dass dringender Handlungsbedarf zur Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen besteht. Auf dem Stadtgebiet Fürth ist die die höchste Prioritätenklasse. Sie ergibt sich aufgrund des voraussichtlichen Umfanges der Maßnahme und der vom Hochwasser betroffenen Bereiche.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg wurde von der Regierung von Mittelfranken aufgefordert, der Stadt Fürth eine aktuelle Planungsvereinbarung vorzulegen. Zusätzliche Variantenuntersuchungen und sich hieraus ergebende Planungen erfordern diese Vorgehensweise.

 

Die vom Baureferat daraufhin in den Bauausschuss am 12.12.2018 eingebrachte Planungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth musste zurückgestellt werden, da in dieser Vereinbarung aus Sicht der Ausschussmitglieder u. a. Variantenuntersuchungen, sowie das Mitspracherecht der Stadt Fürth bei den Planungen nicht ausreichend definiert war.

 

Die Forderungen finden sich nun in den Ergänzungen zu § 2(1), § 5(3) und § 6(2) wieder.

 

Die Grundlagenermittlung und Vorplanung/Variantenuntersuchung (Objektplanung Hochwasserschutz) werden vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg in Eigenleistung erbracht.

 

Seitens der Kommune besteht die Mitwirkungspflicht zur Minimierung von Hochwasserrisiken. Im Fall des Unterbleibens erforderlicher Maßnahmen können bei anschließender Hochwasserkatastrophe Haftungsansprüche gegen die Stadt nicht ausgeschlossen werden.

 

Der Abschluss der Planungsvereinbarung bedingt keinen Automatismus, dass das Planungsergebnis gebaut wird; hierzu muss vorher zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Fürth eine Durchführungs-/Bauvereinbarung geschlossen werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

107.500

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6100.9501.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vereinbarung Nr. 2 zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer Farrnbach