Betreff
Radschnellwege: N-Stein-Oberasbach-Zirndorf (Planungsvereinbarung)
Vorlage
SpA/695/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin diente zur Kenntnis.

 

Die Vereinbarung, gemeinsam die Radschnellverbindung Nürnberg - (FÜ)- Stein – Oberasbach – Zirndorf zu planen und planungsrechtlich zu befördern, wird zur Kenntnis genommen.


Für den Großraum Nürnberg wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Dez. 2017) geprüft, inwieweit Radschnellverbindungen umgesetzt werden können (vgl. dazu auch die gesonderte Vorlage zu den Radverbindungen Fürth- Nürnberg und Fürth –Erlangen). Hierbei sollten 3-stufig differenzierte Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen innerhalb einer Region, in Abhängigkeit vom Potenzial, angewendet werden:

·         Radschnellwege

·         Radhauptverbindungen

·         Radverbindungen

Für die drei Stufen wurden Qualitätsstandards in Bezug auf die Führungsformen, mögliche Knotenpunkte sowie weitere Ausstattungsmerkmale und Service-Angebote entwickelt.

Von sieben detailliert untersuchten Trassen eignen sich lt. Gutachter vier Trassen für eine Umsetzung als Radschnellwege.

·         Nürnberg – Erlangen

·         Nürnberg – Fürth

·         Nürnberg – Oberasbach (nach Zirndorf; inkl. Anbindung Stein)

·         Erlangen – Herzogenaurach

 

Hier:

Nürnberg – Oberasbach

Es wurde mit allen Beteiligten eine Planungsvereinbarung getroffen.

Zusammenfassung der Vorgehensweise:

Die Stadt Nürnberg plant den Neubau der Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach - Zirndorf innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg.

Die Stadt Stein plant den Neubau der Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach - Zirndorf innerhalb des Stadtgebietes Stein.

 

Die Straßenbauverwaltung plant den Neubau der Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach - Zirndorf außerhalb der Stadtgebiete Nürnberg und Stein (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI). Die Planungen erstrecken sich im Wesentlichen auf die Stadtgebiete von Oberasbach und Zirndorf. Die Stadt Fürth ist punktuell an der Grenze zwischen dem Landkreis Fürth und der Stadt Nürnberg betroffen.

Die Gesamtkoordination der gemeinschaftlichen Planung liegt bei der Straßenbauverwaltung.

Planungskosten:

Die Städte Nürnberg und Stein tragen die Planungskosten auf ihrem Gebiet vollständig.

Die Straßenbauverwaltung trägt die Planungskosten zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2 außerhalb der Stadtgebiete Nürnberg und Stein vollständig.

Der Landkreis und die Städte Fürth, Oberasbach und Zirndorf stellen der Straßenbau-verwaltung vorhandene Informationen kostenfrei zur Verfügung. Ferner stellen der Landkreis und die Städte Oberasbach und Zirndorf die Grundstücke im jeweiligen Eigentum soweit erforderlich kostenfrei zur Verfügung.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 5900.9500.000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: