Der Vortrag der Referentin diente zur Kenntnis.
Die Vereinbarung, gemeinsam die Radschnellverbindung Nürnberg - (FÜ)- Stein – Oberasbach – Zirndorf zu planen und planungsrechtlich zu befördern, wird zur Kenntnis genommen.
Für den Großraum Nürnberg wurde im
Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Dez. 2017) geprüft, inwieweit
Radschnellverbindungen umgesetzt werden können (vgl. dazu auch die gesonderte
Vorlage zu den Radverbindungen Fürth- Nürnberg und Fürth –Erlangen). Hierbei sollten
3-stufig differenzierte Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen innerhalb
einer Region, in Abhängigkeit vom Potenzial, angewendet werden:
·
Radschnellwege
·
Radhauptverbindungen
·
Radverbindungen
Für die drei Stufen wurden
Qualitätsstandards in Bezug auf die Führungsformen, mögliche Knotenpunkte sowie
weitere Ausstattungsmerkmale und Service-Angebote entwickelt.
Von sieben detailliert untersuchten Trassen eignen sich lt. Gutachter vier Trassen für eine Umsetzung
als Radschnellwege.
·
Nürnberg
– Erlangen
·
Nürnberg
– Fürth
·
Nürnberg
– Oberasbach (nach Zirndorf; inkl. Anbindung Stein)
·
Erlangen
– Herzogenaurach
Hier:
Nürnberg – Oberasbach
Es wurde mit allen Beteiligten eine
Planungsvereinbarung getroffen.
Zusammenfassung der Vorgehensweise:
Die Stadt Nürnberg plant den Neubau
der Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach - Zirndorf innerhalb des
Stadtgebietes Nürnberg.
Die Stadt Stein
plant den Neubau der Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach -
Zirndorf innerhalb des Stadtgebietes Stein.
Die Straßenbauverwaltung plant den Neubau der Radschnellverbindung Nürnberg – Stein – Oberasbach - Zirndorf außerhalb der Stadtgebiete Nürnberg und Stein (Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI). Die Planungen erstrecken sich im Wesentlichen auf die Stadtgebiete von Oberasbach und Zirndorf. Die Stadt Fürth ist punktuell an der Grenze zwischen dem Landkreis Fürth und der Stadt Nürnberg betroffen.
Die Gesamtkoordination der gemeinschaftlichen Planung liegt bei der Straßenbauverwaltung.
Planungskosten:
Die Städte
Nürnberg und Stein tragen die Planungskosten auf ihrem Gebiet vollständig.
Die
Straßenbauverwaltung trägt die Planungskosten zunächst für die Leistungsphasen
1 und 2 außerhalb der Stadtgebiete Nürnberg und Stein vollständig.
Der Landkreis und die Städte Fürth, Oberasbach und Zirndorf stellen der Straßenbau-verwaltung vorhandene Informationen kostenfrei zur Verfügung. Ferner stellen der Landkreis und die Städte Oberasbach und Zirndorf die Grundstücke im jeweiligen Eigentum soweit erforderlich kostenfrei zur Verfügung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5900.9500.000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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