Der Bauausschuss stimmt der Ablösung von 2 Pkw- Stellplätzen zu.
Gemäß BWA- Beschluss vom 03.04.19 wurde der Ablöse mit der
Bedingung zugestimmt, dass zwei Carsharing-Plätze auszuweisen sind.
Dies wurde dem Bauherrn durch das Baureferat mitgeteilt. Die Bauherrnantwort folgte mit Schreiben vom 18.04.19.
In diesem legt der Bauherr das Ergebnis seiner Prüfung anschaulich dar.
Aus Sicherheitsaspekten ist es zum einen nicht gewünscht, dass Fremde die Carsharingplätze in der Wohnanlage nutzen, zum anderen ist es nicht wirtschaftlich für zwei Stellplätze ein Carsharing anzubieten, da für 28 Wohneinheiten die notwendigen Stellplätze real nachgewiesen werden. Hierbei wurde bereits die bauliche Möglichkeit an Doppelparkern ausgeschöpft.
Zudem wird vorsorglich auf die Wahlmöglichkeit des Bauherrn hingewiesen, d.h. er hat einen Anspruch auf Ablöseantrag, nicht erst nach Prüfung und Ausschluss aller Alternativen.
Daher und aufgrund des derzeitigen dringenden Wohnraumbedarfs wird die Ablösung der zwei Stellplätze nach wie vor seitens der Bauverwaltung befürwortet
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
BWA Beschluss vom 03.04.2019
Schreiben ARGE vom 18.04.2019
Kommentarauszug zu Art. 47 BayBO