Betreff
Vergütung der Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/413/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 58,99 € auf 61,00 € ab 01.09.2019 wird zugestimmt.

 


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulie- therapie. Zum Stichtag 31.12.2018 waren 92 Kinder betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden ausschließlich qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen und Dipl.-Pädagogen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F, G und H. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD unter Bildung eines Stunden-Mittelwertes für vor und nach dem 01.01.2009 eingestellten Kräfte zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9 b. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die letzte Erhöhung vom 01.03.2018 wurde für den städtischen Bereich zeitverzögert zum 01.09.2018 übernommen. Die letzte Tariferhöhung im TVöD wurde zum 01.04.2019 wirksam. Die Anhebung soll nun zum 01.09.2018 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, wird auch weiterhin der übliche Aufschlag einbezogen. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 2,0 %.

 

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich rd. 3.500 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung kann im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des vorhandenen Ansatzes von 300.000 € aufgefangen werden. Das Rechnungsergebnis 2018 belief sich auf 285.407 €. Der Ansatz 2019 ist daher nicht zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig eingeschätzt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

3.500 €

 

nein

x

ja

3.500 €

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      4566.7600

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: