Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.
Die Stadt Fürth gibt folgende Stellungnahme ab und erhebt die nachstehenden Einwendungen:
Zunächst ist festzustellen, dass große Teile der Einwendungen der Stadt Fürth nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden, obwohl hierzu ausreichend Zeit bestanden hätte.
1.
Darstellung
der Unterlagen: Die Darstellung der
Unterlagen ist aus Sicht der Stadt Fürth nicht ausreichend: Es fehlt ein
Lageplan zum Schallschutz, aus dem hervorgeht, wie sich der Lärm ausbreitet
(Darstellung der Isophonen für Tag und Nacht, Lärmschutzwände, der betroffenen
Grundstücke etc.).
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, die Unterlagen
dementsprechend anzupassen und zu ergänzen.
2. Verkehrsprognose: Grundlage für die Lärmberechnung ist die Verkehrsprognose. Der
angesetzte Prognosehorizont 2030 ist nicht ausreichend, da der Prognosehorizont
bestenfalls nur wenige Jahre weiterreicht, als das Jahr der geplanten
Inbetriebnahme. Dadurch ergeben sich für die Lärmberechnung tendenziell zu
niedrige Werte, da davon auszugehen ist, dass durch die zusätzlich geschaffenen
Kapazitäten durch den Ausbau des Frankenschnellweges weitere Verkehrszunahmen
in den Jahren nach dem Ausbau auftreten.
Beim Aufbau des Verkehrsmodells
ergeben sich diverse Unplausibilitäten bei der Methodik und den Ergebnissen,
die im Bericht nicht erläutert werden und im Folgenden dargestellt werden:
Durchgangsverkehr:
Die Verkehrsbefragung ergab, dass
sich der Durchgangsverkehr gegenüber der vormaligen Untersuchung etwas
verringert hat (S. 2/3). Bezogen auf den Raum Nürnberg – Fürth – Schwabach von
ca. 800 Kfz/4h auf 700 Kfz/h und bezogen auf das Stadtgebiet Nürnberg von ca.
1.800 Kfz/4h auf ca. 1.500-1.700 Kfz/4h. Dies ist aus verkehrsplanerischer
Sicht als logisch einzustufen, da der Frankenschnellweg seit Jahren an der
Kapazitätsgrenze operiert. Bei einer Zunahme des Quell- und Zielverkehrs
(bedingt durch die wachsende Zahl der Einwohner und Arbeitsplätze im
Ballungsraum Nürnberg) steigt der Zeitwiderstand des Frankenschnellwegs weiter
an und der Durchgangsverkehr wird auf andere Routen verlagert. Die Entwicklung
der Verkehrszahlen verdeutlichen, dass diese Entwicklung seit der vormaligen
Untersuchung eingetreten ist.
Eine quantitative Aussage zur
Entwicklung des Durchgangsverkehrs in der Prognose fehlt. Es wird lediglich
aufgeführt, dass der Tunnel mit 5.000 Kfz/24h weniger befahren wird als beim
alten Gutachten. Als Begründung wird aufgeführt, dass in der Befragung 2016
weniger Durchgangsverkehr registriert wurde als in der alten Befragung von
2002, beziehungsweise, dass das Quell-Ziel-Verkehrsaufkommen gestiegen ist (S.
17). Der Rückschluss, dass sich daraus ableiten lässt, dass sich der
Durchgangsverkehr im Planfall gegenüber der vormaligen Untersuchung verringert
und die Verkehrsbelastung im Tunnel um 5.000 Kfz/24h zurückgeht ist aus
verkehrsplanerischer Sicht nicht belegbar. Das setzt ein Gleichbleiben der
Verkehrsstruktur voraus. Durch die gesteigerte Kapazität mit dem Ausbau des
Frankenschnellwegs tritt jedoch der gegenteilige Effekt ein wie zwischen 2002
und 2016 und die Verkehrsstruktur wird sich deutlich ändern. Der Zeitwiderstand
auf dem Frankenschnellweg sinkt wieder, wodurch Durchgangsverkehr angezogen
wird. Sofern dies im Modell nicht ermittelt wird, ist es nicht richtig geeicht
worden. Die Ausführungen legen nahe, dass die aktuelle Verkehrsstruktur lediglich
hochgerechnet wurde, das Modell aber die weiträumigen Auswirkungen durch den
Infrastrukturausbau nur bedingt darstellen kann und den zusätzlichen
Durchgangsverkehr, der sich auf den Frankenschnellweg verlagert, als zu gering
ansetzt. Dadurch sind auch die Grundlagen für die Lärmberechnung in Fürth nicht
korrekt. Um die Aussagen zu belegen oder zu widerlegen sind dem Gutachten klare
quantitative Aussagen zur Entwicklung des Durchgangsverkehrs beizufügen.
Lastrichtung:
Auf S. 17 des Gutachtens wird angeführt,
dass davon auszugehen ist, dass sich die Lastrichtung des Verkehrs nach Ausbau
des Frankenschnellweges nicht wesentlich verändern wird.
Der Ursprung der unterschiedlichen
Lastrichtungen (im Norden Richtung Fürth, im Süden Richtung Hafen) ergibt sich
einerseits aus der Straßennetzstruktur, andererseits aus den Engstellen des
Frankenschnellweges. So baut sich der Stau in Fahrtrichtung Nordwesten täglich
an den Rampen auf, weshalb es zu großräumigen Ausweichverkehren kommt. Gleiches
gilt in Fahrtrichtung Südost, wo die Engstelle auf Höhe der Rothenburger Straße
liegt.
Im Zuge des Ausbaus des
Frankenschnellweges werden diese Engstellen beseitigt. Es ist somit davon
auszugehen, dass sich die Lastrichtungsunterschiede dadurch reduzieren. Im
Bereich zwischen Hafen und Nürnberg Innenstadt ist dies im Planfall im Modell
der Fall. Im Bereich zwischen Fürth und Nürnberg Innenstadt tritt jedoch der
gegenteilige Effekt auf und die Lastrichtung verstärkt sich im Planfall
gegenüber dem Prognosebezugsfall. Dies ist äußerst unwahrscheinlich, da die
Erreichbarkeit der Innenstadt über den Frankenschnellweg erleichtert wird, da
die oberirdischen Knotenpunkte mehr Kapazität für die Abbiegevorgänge
aufweisen. Dies ergibt sich daraus, dass sich der durchfahrende Verkehr
verringert. Dies müsste zumindest zu einer Abnahme in der Ausprägung der
Lastrichtung führen. Das dieser Effekt nicht eintritt, deutet darauf hin, dass
für die Aufgabenstellung maßgebliche Knotenpunkte und damit für die
Verkehrsbelastung entscheidende Abbiegebeziehungen im Verkehrsmodell nicht
richtig geeicht wurden. Im Gutachten fehlt eine Aussage über die Methodik zur
Eichung der Knotenpunkte. Diese ist für die Untersuchung von maßgebender
Bedeutung und beeinflusst das Ergebnis signifikant (Änderungen um mehrere
Tausend Fahrzeuge/24h).
Modale Verlagerung:
Als Grundlage der Untersuchung stand
das Verkehrsmodell DIVAN bereit. Dabei handelt es sich um ein multimodales
Modell (S. 3). Das Modell ist dafür geeignet, modale Verlagerungen zu ermitteln
und quantitativ darzustellen. Der Erläuterungsbericht verdeutlicht, dass die
Verlagerungseffekte zwischen ÖV und MIV nur geschätzt, jedoch nicht mit dem
Modell ermittelt (S. 6 bis 8 und S. 13 bis 15) wurden. Die Herleitung der
ermittelten Zahlen wird nicht genau beschrieben. Sie werden generell auf
Korridore übertragen. Dies stellt ein
Abweichen von der gängigen Praxis und eine fachlich nicht gestützte Methodik
dar, die insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit DIVAN das notwendige
Werkzeug zur Ermittlung von modalen Verlagerungen zur Verfügung steht,
nachträglich plausibel zu begründen ist.
Aufbauend auf den Schätzungen zum
Verlagerungspotential wird auf S. 15 des Erläuterungsberichtes folgende Aussage
getätigt: „Die Verlagerungswirkungen IV
-> ÖV und ÖV -> IV liegen in derselben Größenordnung und gleichen sich
somit aus. Im dargestellten Prognosebezugsfall 2030 können die möglichen
modalen Verlagerungen somit als enthalten angesehen werden.“ Hierbei liegt
ein methodischer Fehler vor. Es wird suggeriert, dass der Ausbau des
Frankenschnellweges und die Realisierung der geplanten ÖV-Maßnahmen voneinander
abhängig sind und beide nur gemeinsam im Planfall zu betrachten sind. Stattdessen sind die ÖV-Maßnahmen unabhängig
vom Ausbau des Frankenschnellweges und daher sowohl im Prognosebezugsfall
(allen Änderungen im Straßen- und ÖV-Netz bis 2030 ohne die
Straßennetzänderungen durch den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges)
als auch im Planfall (allen Änderungen im Straßen- und ÖV-Netz inklusive den
Straßennetzänderungen durch den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges)
enthalten. Diese beiden Fälle sind miteinander zu vergleichen und die
Verlagerung vom ÖV zum MIV zwischen Prognosebezugsfall und Planfall
darzustellen. Dadurch würden sich höhere Zunahmen im MIV ergeben, die dem
Frankenschnellweg zuzuschreiben sind und dadurch auch stärkere Veränderungen
bei der Lärmberechnung. Zudem sind die Verlagerungswirkungen durch den Ausbau
des Frankenschnellweges zu lokalisieren. Beispielsweise ist davon auszugehen,
dass Fahrgäste von der U1 auf den fast parallel verlaufenden Frankenschnellweg
wechseln.
Die Wirkungen wären bei einem
üblichen fachlich korrekten methodischen Ansatz über das Verkehrsmodell DIVAN
darzustellen. Ebenso darzustellen und relativ einfach zu ermitteln wären die
Gesamtänderungen in der Verkehrsleistung im IV und im ÖV, die sich durch den
Ausbau des Frankenschnellweges ergeben.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, eine
Verkehrsprognose mit dem Prognosehorizont 2035 vorzulegen. Die Ausführungen zur
Verkehrsmodellierung deuten stark darauf hin, dass aus verkehrsplanerischer
Sicht methodisch teilweise äußerst fragwürdige Ansätze verwendet wurden und
keine fachlich adäquate Modelleichung durchgeführt wurde, die eine
Prognosefähigkeit des Modells garantiert. Aus den Ausführungen lässt sich
ableiten, dass die Grundlage für die Lärmberechnung in Fürth zu niedrig
angesetzt wurde. Daraus ergehen weiterhin folgende Einwände/Aufforderungen
gegenüber der Vorhabenträgerin:
-
Ausweisung
genauer Zahlen zur Entwicklung des Durchgangsverkehrs auf dem Frankeschnellweg
mit Begründung dieser Entwicklung.
-
Ausweisung der
Entwicklung der Verkehrsleistung für Bestand, Prognosebezugsfall und Planfall
für MIV und ÖV.
-
Darstellung
der Methodik der Modellkalibrierung. Hierbei ist die Prognosefähigkeit des
Modells nachzuweisen sowie die Methodik der Eichung der Knotenpunktwiderstände
darzustellen.
-
Ermittlung der
modalen Verlagerungswirkungen zwischen ÖV und MIV mit einem methodisch
anerkannten Ansatz über das Verkehrsmodell DIVAN (Verwendung der Mulitmodalität
des Modells)
-
Neuermittlung
und Ausweisung der Verlagerungswirkung vom ÖV auf den MIV zwischen
Prognosebezugsfall und Planfall. Hierbei sind die Verlagerungswirkungen zudem
zu lokalisieren.
Die Lärmberechnung ist entsprechend anzupassen.
3. Lärmberechnungen: Es fehlen Angaben, welche Parameter bei den Berechnungen zu den
einzelnen Anwesen (Wände, Reflexion, Höhenunterschiede, etc.) eingeflossen
sind. Ebenso ist die Abgrenzung der untersuchten Gebäude nicht nachvollziehbar.
Die Eingangsdaten der Lärmberechnung aus der
Verkehrsprognose sind aus Sicht der Stadt Fürth fachlich nicht korrekt
ermittelt worden. Es ist zu erwarten, dass die Verkehrsbelastungen über den
ermittelten Verkehrszahlen liegen werden. Da zudem in der Verkehrsuntersuchung
keine korrekte Unterscheidung zwischen Prognosebezugsfall und Planfall gemacht
wurde (Verlagerungen vom ÖV zum MIV nicht ermittelt), diese beiden Fälle bei
der Lärmberechnung jedoch verglichen werden, ist zu erwarten, dass die
Lärmberechnung zu geringe Erhöhungswerte des Planfalls gegenüber dem Prognosebezugsfall
aufweist und somit mehr Grundstücke Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen hätten.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, die Annahmen
und Eingangsparameter sowie das Lärmberechnungsverfahren angemessen und
nachvollziehbar darzustellen. Weiterhin wird die Vorhabenträgerin aufgefordert,
die Lärmberechnung auf Basis einer überarbeiteten Verkehrsprognose anzupassen.
4. Lärmschutz: Es
sind nicht nur Innenräume, sondern auch schützenswerte Außenwohnbereiche (z. B.
Balkone, Loggien, Terrassen) betroffen. Deshalb ist zu prüfen, ob nicht nur
passiver Lärmschutz, sondern auch aktive Maßnahmen zum Schutz der
Außenwohnbereiche ergriffen werden müssen.
Die Vorhabenträgerin wird aufgefordert, die
Überprüfung auch der schützenswerten Außenwohnbereiche vorzunehmen.
5. Schadstoffbelastung der Luft: Die Eingangsdaten aus der Verkehrsprognose sind aus
Sicht der Stadt Fürth fachlich nicht korrekt ermittelt worden. Es ist zu
erwarten, dass die Verkehrsbelastungen über den ermittelten Verkehrszahlen
liegen werden.
Die Vorgabenträgerin wird aufgefordert, die Luftschadstoffberechnung auf
Basis einer überarbeiteten Verkehrsprognose anzupassen.
6. Eigene
Grundstücke: Die Stadt Fürth erhebt
diese Einwendungen auch für die im Eigentum der Stadt befindlichen betroffenen
städtischen Grundstücke.
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt den kreuzungsfreien Ausbau
des Frankenschnellwegs im Stadtgebiet Nürnberg (Kreisstraße N4). Im Zuge des
ergänzenden Verfahrens zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
sowie zur teilweisen Änderung der mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2013
festgestellten Planung legte die Stadt Nürnberg die ergänzenden
Planfeststellungsunterlagen aus. Aus den Unterlagen ergeben sich Veränderungen
beim Anspruch auf passiven Lärmschutz für die Fürther Stadtteile Poppenreuth,
Ronhof, Kronach, Steinach und Herboldshof gegenüber der Planfeststellung von
2013.
Im Zeitraum vom 25.03.2019 bis 24.04.2019 lagen die
Unterlagen u.a. bei der Stadt Fürth zur Einsicht aus. Des Weiteren wird der
Stadt Fürth Gelegenheit gegeben, bis zum 08.05.2019 zu den
geänderten/ergänzenden Planunterlagen gemäß Art. 73 Abs. 2 BayVwVfG als
Trägerin öffentlicher Belange und gemäß Art. 73 Abs. 4 BayVwVfG als Betroffene
(bezüglich eigener Rechte) Stellung zu nehmen.
Aus den Unterlagen der Stadt Fürth geht dazu hervor (Auszug):
Die schalltechnischen Berechnungen erfolgten 2013 als auch
2019 nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Die
Vergleichbarkeit ist somit gegeben.
Änderungen in den Ansprüchen, die sich aus dem Vergleich 2013
zu 2019 ergeben, sind überwiegend zurückzuführen auf:
- die
Aktualisierung und Fortschreibung des Verkehrsgutachtens auf das Prognosejahr
2030 (Gutachten Brenner BERNHARD Ingenieure GmbH). Der Planfeststellung 2013
lag der Prognosehorizont 2020 zugrunde.
- Seit
2013 neu errichtete oder abgebrochene Gebäude
- 2013
wurden außerhalb des Ausbauabschnitts Schwellenwerte von 70 dB am Tag / 60 dB
in der Nacht, unabhängig vom Gebietscharakter, für die Beurteilung
herangezogen. 2019 sind diese Schwellenwerte gemäß der aktuellen Rechtsprechung
abhängig von der Gebietsfestsetzung anzusetzen.
Schwellwerte außerhalb des
Ausbauabschnittes:
2013 |
2019 |
70 / 60 dB unabhängig von der Gebietseinstufung |
Wohngebiet 70 / 60 dB Mischgebiet 72 / 62 dB Gewerbegebiet 75 / 65 dB |
Folgende
Änderungen ergeben sich dadurch auf Fürther Stadtgebiet (Anzahl der
Anspruchsfälle Lärmschutz):
Bereich |
Anspruch
Planfeststellung 2013 |
Anspruch
Planfeststellung 2019 |
Änderung |
Poppenreuth |
58 |
61 |
+3 |
Ronhof |
33 |
2 |
-31 |
Kronach |
8 |
1 |
-7 |
Steinach |
5 |
0 |
-5 |
Fürth
Gesamt |
104 |
64 |
-40 |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
M 15_1_Ä_Verkehrsgutachten