Kenntnisnahme
Die
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zum Umweltausschuss am
06.12.2018 die Abstimmung über die Bezuschussung von Stoffwindeln über den
Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft. Der Umweltausschuss beauftragte
daraufhin die Verwaltung mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme.
Die Regierung von Mittelfranken wurde um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben
der Regierung vom 10.01.2019 wurde dem Umweltausschuss am 07.02.2019 zur
Kenntnisnahme vorgelegt. In diesem Schreiben wurde die abgabenrechtliche
Zulässigkeit nach Kommunalabgabengesetz verneint. Daraufhin wurde die
Verwaltung vom Umweltausschuss gebeten, zusammen mit dem Rechtsamt nochmals bei
der Regierung von Mittelfranken vorstellig zu werden. Die Fördermöglichkeit
soll auch im Hinblick auf die Abfallvermeidung, welche in Bezug auf die
städtische Abfallentsorgung priorisiert ist, nochmals geprüft werden. Die
erneute Antwort der Regierung liegt nun vor (Anlage).
Im
Hinblick auf Regelungen des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sollen
entsorgungspflichtige Körperschaften im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Abfallvermeidung unterstützen und darauf
hinwirken, dass möglichst wenig Abfall entsteht.
Für
das Haushaltsjahr 2019 sind für die beantragten Fördermaßnahmen keine Mittel
vorgesehen. Auch die Müllgebühren (Zeitraum bis 31.12.2021) wurden nicht
entsprechend kalkuliert. Da die Kosten im Verhältnis zum Gesamtvolumen des
Budgets relativ niedrig sind, wäre die Finanzierung aus dem Haushalt der Abfallwirtschaft
gewährleistet.
Ein
Zuschuss würde voraussetzen:
-
Hauptwohnsitz in der Stadt Fürth
-
Anschluss des Wohngrundstückes an die kommunale
Abfallentsorgung der Stadt Fürth
-
Vorlage der Geburtsurkunde
-
Originalquittung über den Kauf der Mehrwegwindeln
Höhe
des Zuschusses:
-
1/3 der Anschaffungskosten, max. jedoch 60,- EUR
Kalkulation:
Anzahl
der unter 1-jährigen Kinder: ca. 1.300*
Anteil
Mehrwegwindeln: 39 (entspricht 3 %, geschätzt)
Höhe
Zuschuss: 60 EUR
Kosten:
2.340 EUR
*
Lt. Statistischem Jahrbuch 2017 lebten in Fürth 2016 3.872 unter 3-Jährige. Bei
der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass lediglich Eltern für Kindern bis
zum 1. Geburtstag den Zuschuss beantragen. Ökobilanz und Kostenvorteil sind für
ältere Kinder nicht mehr positiv. Grundsätzlich erscheint es möglich, dass der
Zuschuss auch für andere Personengruppen (Inkontinente) beantragt wird. Die
Zahl dürfte jedoch zu vernachlässigen sein.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca. 2.340 € |
nein |
X |
ja |
Ca. 2.340 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Gebührenhaushalt |
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Stellungnahme
der Regierung von Mittelfranken vom 25.03.2019