Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten/der Stadtrat nimmt den
Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2017 und zur
voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2020 und 2023 zu Kenntnis.
Die Verwaltung wird
beauftragt,
1.
im Bereich der Kinderkrippen für die
Stadtteile, in denen nach der vom Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten am 02.10.2013 und vom Stadtrat am 20.11.2013 als
Zielvorgabe beschlossenen Mindestbedarfsquote von Betreuungsplätzen für 40,6 %
aller unter Dreijährigen, davon Kinderkrippenplätze für 34,5 % aller unter
Dreijährigen, noch Kinderkrippenplätze fehlen (Bezirke 02, 03, 04, 07, 09, 10,
15, 17 und 18), am tatsächlichen Bedarf orientierte Kinderkrippenprojekte in
Kombination mit Kindergärten zu entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung
vorzulegen.
2. im Bereich der
Tagespflege die quartalsmäßige Berichterstattung durch das Familienbüro
fortzusetzen, damit unabhängig von den nach den Pflegeerlaubnissen zugelassenen
bedarfsgerechten rund 250 Tagespflegeplätzen ein quartalsmäßiger Überblick über
die tatsächlich belegten bzw. nicht belegten, aber als Reservepotenzial noch
verfügbaren Tagespflegeplätze vorhanden ist.
3. im Bereich der
Kindergärten dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtteile, in denen
Kindergartenplätze absehbar und ohne ausreichende Ausgleichsmöglichkeiten in
benachbarten Stadtteilen fehlen werden (Bezirke 01, 03, 04, 07, 09, 10, 14, 17
und 18), Projektvorschläge zur Neuschaffung von Kindergartenplätzen zu
entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
4.
im Bereich der Kinderhorte und der schulischen
Betreuungsangebote für die Stadtteile, in denen bei der Betreuung von
Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen bis zum Jahr 2023 mit einer erheblich unter
der am 27.07.2018 vom Stadtrat beschlossenen Zielvorgabe von Betreuungsplätzen
für 65 % aller Sechseinhalb- bis unter Elfjährigen liegenden Betreuungsquote zu
rechnen ist (Bezirke 01, 03+04, 05+06, 07+08, 10, 11, 12+13, 14+15+16 und 18),
zwischen Referat I und Referat IV abgestimmte Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu
entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der als Anlage (PDF, 43 Seiten) beigefügte Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2017 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2020 und 2023 gliedert sich in vier Abschnitte sowie in einen Anhang mit zehn Tabellen und einem Verzeichnis der Stadtteile in Fürth mit den dazu gehörenden Bezirksnummern.
Nach einem Inhaltsverzeichnis (Seite 1) und einer Einleitung im I. Abschnitt (Seite 2 bis 3) enthält der Bericht im II. Abschnitt (Seiten 3 bis 13) eine ausführliche Bilanz der Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2017, die in die Bereiche Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im III. Abschnitt (Seite 14 bis 20) folgt ein ausführlicher Ausblick auf die voraussichtliche Kindertagesstätten-Versorgung 2020 und 2023 und damit auf den Bedarf sowohl für die gesamte Stadt als auch für die einzelnen Stadtteile, der ebenfalls in die Bereiche Kinderkrippen- und unter Dreijährigen-Betreuung, Kindergartenversorgung sowie Hort- und Gesamtversorgung für Kinder im Grundschulalter gegliedert ist.
Im IV. Abschnitt (Seite 20 bis 21) erfolgen eine Zusammenfassung und Beschlussvorschläge, die in dieser Beschlussvorlage einleitend erwähnt sind und den Bedarfen und Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Bericht ergeben.
Im Anhang des Berichtes befinden sich auf den Seiten 22 bis 43
außerdem Tabellen und Übersichten
- zum Betreuungsangebot der Kinderkrippen und der Netze für Kinder, der allgemeinen Kindergärten und der Kinderhorte in der Stadt Fürth am 31.12.2017 (Seite 23 bis 25, Seite 26 bis 29 und Seite 30 bis 31),
- zu den Kinderkrippen- und den Kindergartenversorgungsgraden in Fürth nach Stadtteilen am 31.12.2017 (Seite 32 bis 33),
- zum Betreuungsangebot der allgemeinen Kindergärten in der Stadt Fürth 1990 bis 2017 (absolute Werte und Anteile in %, Seite 34 bis 35),
- zu den Hort- und Gesamtbetreuungsgraden für Kinder im Alter von 6½ bis unter 11 Jahren nach Stadtteilen am 31.12.2017 (Seite 36 bis 37),
- zur Krippenversorgung und zum Krippenbedarf nach Stadtteilen (Seite 38),
- zur voraussichtlichen Kindergartenversorgung nach Stadtteilen 2020 (Seite 39 bis 40),
- zur voraussichtlichen Hort- und Gesamtbetreuung für Grundschulkinder in der Stadt Fürth nach Stadtteilen 2020 und 2023 (Seite 41 bis 42)
und ein Verzeichnis der Stadtteile in Fürth nach Bezirksnummern (Seite 43).
Die Beschlussvorschläge zielen darauf ab, die sich abzeichnenden Bedarfe im Bereich der Kinderkrippen, der Kindergärten sowie der Kinderhorte und der schulischen Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zu decken und außerdem das faktische Angebot an Tagespflegeplätzen weiterhin auf eine quartalsmäßig überprüfbare Grundlage zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bericht zur Kindertagesstätten-Versorgung am 31.12.2017 und zur voraussichtlichen Kindertagesstätten-Versorgung 2020 und 2023 (PDF, 43 Seiten)