Betreff
Klimaschutzmanagement und Integriertes Klimaschutzkonzept
Vorlage
OA/341/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung einer auf zwei Jahre befristeten, von der Nationalen Klimaschutzinitiative mit 65 bzw. 90 % geförderten Stelle „Klimaschutzmanagement“ zur Erstellung und teilweisen Umsetzung eines „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“.

 


2007/2008 wurde die Endenergiebilanz und der Klimaschutzfahrplan 2010/2020 der Stadt Fürth erstellt. Die Zwischenbilanz zum Klimaschutzfahrplan wurde im Umweltausschuss im April 2017 vorgestellt. Nun wurde der Energienutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet fertiggestellt.

 

Bisher war vom Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beabsichtigt, daran anschließend, bzw. darauf aufbauend, ein integriertes Klimaschutzkonzept mit neuen Klimaschutzzielen - Fortschreibung Klimaschutzfahrplan - durch ein externes Büro, gefördert mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative erstellen zu lassen. Anschließend sollte zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aus diesem Konzept die ebenfalls mit Bundesmitteln geförderte Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in geschaffen werden.

 

Seit 01.01.2019 haben sich jedoch die Förderbedingungen der Nationalen Klimaschutzinitiative hierzu maßgeblich verändert. Gefördert wird jetzt die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen. Ein externes Büro kann nur noch in gewissem Umfang zur Hilfestellung herangezogen werden.

 

In der Vorhabenbeschreibung „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“ (Erstvorhaben, Vers. 03/2019) steht:

 

„Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Politik und Verwaltung festzulegen und die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere relevante Akteursgruppen frühzeitig einzubinden.

 

Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen fest.

 

Die Inhalte des Klimaschutzkonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.“      

 

„Ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erreicht im Bewilligungs-zeitraum mindestens die folgenden Ziele:

 

  • Schaffung einer oder mehrerer projektgebundener Stellen für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts beim Antragsteller;
  • Ausschreibung und Beauftragung von externen Dienstleistern für unterstützende Tätigkeiten;
  • Start des zivilgesellschaftlichen Prozesses für die Konzepterstellung (Durchführung der Stakeholderworkshops, Ideensammlung mit den Bürgerinnen und Bürgern);
  • Mindestens eine öffentliche Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern sowie anderen relevanten Akteuren zur Präsentation der Zwischenergebnisse und zur Diskussion des weiteren Vorgehens nach der Ermittlung der Einsparpotenziale und der Ableitung erster Maßnahmen.
  • Spätestens zwölf Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums Einreichung der Entwurfsfassung zum Klimaschutzkonzept (Gliederungsübersicht) beim Projektträger;
  • Spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums Einreichung des finalisierten Klimaschutzkonzepts gemäß den oben genannten Vorgaben beim Projektträger;
  • Erstellung eines überprüfbaren Plans zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens sowie in den darauffolgenden drei Jahren. Darüber hinaus Erarbeitung eines Umsetzungsplans für die anschließenden zehn Jahre;
  • Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen einschließlich der Dokumentation der erreichten THG-Einsparung;
  • Mindestens zwei Öffentlichkeitsarbeitsbeiträge (Pressemitteilungen etc.) zum Konzepterstellungsprozess und den bisher erzielten Erfolgen;
  • Teilnahme an mindestens einem Vernetzungstreffen für Klimaschutzmanager/innen;
  • Beschlussfassung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zur Nutzung eines Managementsystems für den kommunalen Klimaschutz.“

 

(Quelle: https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/7F30FB005F7E1EB9E0539A695E86D55F/current/document/Vorlage_Vorhabenbeschreibung_Klimaschutzkonzept-Klimaschutzmanagement.pdf, aufgerufen am 26.04.2019)

 

Integrierte Klimaschutzkonzepte umfassen dabei möglichst alle klimarelevanten Bereiche und adressieren die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommune als:

 

·         Verbraucherin und Vorbild (Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, Anlagen und Fahrzeugen, bei der Straßenbeleuchtung, der IT-Infrastruktur, der Beschaffung, der Abfall- und Abwasserentsorgung etc.)

·         Planerin und Reguliererin (Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Abfallgebühren etc.)

·         Versorgerin und Anbieterin (Strom- und Wärmeversorgung, erneuerbare Energien, Abfall- und Abwasserentsorgung, ÖPNV, kommunaler Wohnungsbau etc.)

·         Beraterin und Förderin (Motivation, Information, finanzielle Förderung etc.).

 

(Quelle:

https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationaleklimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/erstvorhaben, aufgerufen am 25.04.2019).

 

Der Energienutzungsplan, der mit Mitteln des Bayerischen Wirtschaftsministeriums gefördert wurde, soll - um Doppelförderung und auch -arbeit zu vermeiden - in das Integrierte Klimaschutzkonzept einfließen.

 

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz hat sich per E-Mail an das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) und an den Projektträger Jülich (PtJ) gewandt, um abzuklären, ob Fördermittel für ein Integriertes Klimaschutzkonzept auch gewährt werden, ohne eine Stelle für das Klimaschutzmanagement zu schaffen.

 

Während die SK:KK sich bei der Beantwortung eher neutral verhalten, jedoch die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement empfohlen hat, hat sich der Fördergeber (PtJ) klar positioniert.

 

Die Antwort vom PtJ vom 13.02.2019 lautet:

 

„Eine Separierung von Klimaschutzmanagement und Konzepterstellung ist nicht vorgesehen. Gemäß der Kommunalrichtlinie heißt es: „Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen […]“. Das Ziel dieses Förderschwerpunktes ist demnach die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes durch die Person/en des Klimaschutzmanagements.

 

Dabei kann sich die Klimaschutzmanagerin bzw. der Klimaschutzmanager durch einen externen fachkundigen Dienstleister in folgenden Bereichen unterstützen lassen:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien im Rahmen der Konzepterstellung,
  • Professionelle Prozessunterstützung bis maximal 5 Tage pro Jahr (damit die/der KSM seine/ihre Kompetenzen in der Steuerung der Prozesse weiterentwickelt)
  • Sachausgaben bis max. 5000€ für die Erstellung des Konzeptes (z.B. Layout, Druck).

 

Nur die genannten Maßnahmen sind zuwendungsfähig, alle weiteren Maßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

 

Sollte es in Ihrer Verwaltung Personal geben, welches aus zeitlicher und fachlicher Sicht die umfangreichen Aufgaben eines Klimaschutzmanagements durchführen kann und Sie können uns das plausibel darstellen, so wäre ein Fördervorhaben für die Konzepterstellung auch ohne die Schaffung und Förderung einer zusätzlichen Personalstelle möglich. Aber auch dies würde nicht bedeuten, dass ein Komplett-Auftrag zur Konzepterstellung an einen externen Dienstleister gefördert werden kann. Die Verantwortung für die Konzepterstellung liegt auch dann nach wie vor beim KSM – ob dessen Personalstelle gefördert wird oder nicht.“

 

Daraus folgt, dass die Schaffung –mindestens- einer Stelle für das Klimaschutzmanagement für die Stadt sinnvoll ist. Eine Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagements durch vorhandenes Personal ist dabei prinzipiell möglich, allerdings muss dann die freigewordene Stelle gemäß Förderbedingungen zeitnah durch eine externe Arbeitskraft nachbesetzt werden. Es werden ausschließlich nur zusätzlich anfallende Personalkosten gefördert.

 

Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe beim Antragsteller zu integrieren.

 

Die Rahmenbedingungen zur Förderung sind:

·         Förderquote: max. 65 Prozent bzw. 90 Prozent für finanzschwache Kommunen

·         Bewilligungszeitraum: 24 Monate

·         Sofern für eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme eine Förderung beantragt werden soll, muss sie Bestandteil des Klimaschutzkonzepts sein.

 

(Quelle: https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationaleklimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie/erstvorhaben, aufgerufen am 25.04.2019)

 

Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes kann/können die geschaffenen Stelle/n weitere drei Jahre mit 40 % gefördert werden.

 

Abgrenzung zur neuen Stelle der/des Projektbeauftragten „Zukunft.Umwelt.Fürth“:

Der/die Projektbeauftragte hat die Aufgabe, die städtischen Anstrengungen in den Bereichen

 

-       Luftreinhaltung

-       Klimaschutz

-       Biodiversität

-       Umweltbildung

 

zu steuern sowie eigene Projekte in diesen Bereichen zu entwickeln und umzusetzen. Die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts kann von dieser Stelle nicht getragen werden, ohne die anderen wichtigen Aufgabenbereiche brach liegen zu lassen (abgesehen von der nicht gegebenen Förderfähigkeit einer solchen Lösung, sh. oben). Im Übrigen umfassen die Aufgaben einer Stadt im Bereich des Klimaschutzes weit mehr als die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts. Vielmehr wird man sich zunehmend damit befassen müssen, wie eine zukunftsfähige, an die Anforderungen des Klimawandels angepasste Stadt zu gestalten ist.

 

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz beabsichtigt daher, die Schaffung einer staatlich geförderten, zunächst auf zwei Jahre befristeten Stelle für das Klimaschutzmanagement zu beantragen. Hinsichtlich des Umfangs und der Einstufung der Stelle wird sich die Verwaltung an der noch abzufragenden Praxis vergleichbarer Städte orientieren.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

 

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: