Betreff
BV Kita Riemenschneiderstraße - geschützter Landschaftsbestandteil LBH 12
Vorlage
OA/343/2019
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Umweltausschuss

 

a) stimmt einer Einbeziehung der Kindergarten-Freifläche auf gesamter Länge und mit einer Tiefe von ca. 1,5 m in den LBH 12 zu unter der Vorgabe einer gleichzeitigen Entwicklung der hochwertigen Heckenbestandteile (Variante A), oder

 

b) stimmt einer verträglichen Einbindung der Kindergarten-Freifläche in den geschützten Landschaftsbestandteil LBH 12 zu unter der Vorgabe einer gleichzeitigen Entwicklung der hochwertigen Heckenbestandteile (Variante B), oder

 

c) lehnt jeglichen Eingriff in das LBH 12 ab (Variante C).

 


Die Riemenschneiderstraße liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 277a. Im Einklang mit den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde von der Baugenossenschaft „Eigenes Heim“ eG die Errichtung von zwei Wohnanlagen und eines Kindergartens beantragt. Der Kindergarten ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 829/3, Gem. Fürth, vorgesehen.

 

Die Bauvorhaben werden im Osten und im Süden durch den geschützten Landschaftsbestandteil LBH 12 begrenzt.

Dabei handelt es sich um eine gemischte Heckenstruktur entlang einer Böschung. Im größeren Riegel dominieren junger Spitz-Ahorn und Schlehe, im Übrigen sind Robinien und Blutroter Hartriegel beigemischt. Die besonders wertvollen Schlehen werden durch die überständigen Ahornbäume immer weiter zurückgedrängt, hier bestünde grundsätzlich Maßnahmenbedarf.

Aufgrund der umgebenden dichten Bebauung stellt die Hecke einen wertvollen Lebensraum dar. Gemeinsam mit dem Gehölzbestand im Bereich des Grünerpark (LBW 4) und den Leitwaldresten zwischen Bergbräu-Gelände und Hochstraße (LBW 5) bildet das LBW 12 eine grüne Nord-Süd-Achse.

 

Durch die Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil mit Verordnung vom 19.02.1990 (LB-VO) sind die Entfernung, Zerstörung, Veränderung und Beschädigung der Hecke sowie entsprechende Handlungen verboten. Hierzu gehört u.a. auch das Anlegen von Pfaden, Pflanzen zu beschädigen oder die Bodengestalt in irgendeiner Form zu verändern.

Es besteht die Möglichkeit, verbotene Handlungen durch eine Genehmigung nach § 6 LB-VO (u.a. aus überwiegenden Gründen des allgemeinen Wohls) oder Befreiung nach § 67 BNatSchG zuzulassen.

 

Auf der westlich des geschützten Heckenbestands liegenden Ruderalfläche hat sich in den vergangenen Jahren vor allem der Schlehenbestand ausgeweitet. Dieser Grünbestand unterlag weder der LB-VO noch der Baumschutzverordnung und wurde im Frühjahr 2018 nach einer artenschutzrechtlichen Untersuchung zulässigerweise und in Abstimmung mit dem OA/U zurückgeschnitten.

 

Im Bauantrag für den Kindergarten war eine komplette Einbeziehung des LBH 12 in den Freispielbereich vorgesehen. Hintergrund waren die Vorgaben des JgA an die Größe der Außenspielflächen des Kindergartens. Das JgA orientiert sich bei Bemessung von Außenflächen an den Empfehlungen von Experten und der bayernweit gängigen Praxis. Das JgA berät bei der Bedarfsplanung dahingehend, dass 10 m² Außenfläche pro Kind erforderlich sind, lediglich in Problembereichen, beispielsweise im Innenstadtbereich oder – wie hier vorliegend – bei entgegenstehenden Belangen des Umweltschutzes gibt es die Möglichkeit, den Bedarf auf minimal 8 m² pro Kind zu reduzieren.

 

Die komplette Einbeziehung des LBH 12 wurde vom OA/U abgelehnt; die Baugenehmigung für den Kindergarten vom 22.02.2019 wurde daher nur unter der Auflage erteilt, dass die Freiflächengestaltung entsprechend zu überarbeiten und vor Baubeginn zur Freigabe vorzulegen ist.

 

Zur Lösungsfindung fanden mehrere Ortstermine mit den zuständigen Stellen statt, um die verschiedenen Belange berücksichtigen zu können (u.a. verkehrs- und baurechtliche Vorgaben an Mitarbeiter- sowie Hol- und Bring-Stellplätze, ausreichende Freispielfläche, Schutz des LBH 12). Im Zuge dieser Bemühungen wurde die Planung dahingehend optimiert, dass vorgesehene Stellplätze an anderer Stelle (im Umfeld des Vorhabens) angeordnet wurden und die freigewordene Fläche der Außenspielfläche zugeschlagen wurde. Es wurden unterschiedliche Varianten herausgearbeitet, die dem Umweltausschuss zur Entscheidung vorgestellt werden:

 

-       Variante A – Naturspielbereich im LBH 12 auf kompletter Länge der Freifläche mit einer Tiefe von ca. 1,5m

 

Bewertung der Verwaltung:

JgA:

Bei dieser Variante wäre die Einrichtung der Freispielfläche angrenzend und randlich hineinragend in den LBH 12, allerdings ohne Bezug zu diesem. Mit der hier zur Verfügung gestellten Außenfläche von 8,5 m²/Kind ließe sich der Mindeststandard in Fürth beibehalten.

 

OA/U:

Da bei dieser Variante auch die (naturschutzfachlich wertvollen) Heckenbereiche mit dornigen Schlehen berührt werden, sind diese Teile des Streifens (im derzeitigen Zustand) nicht als Spielbereich geeignet. Selbst wenn dies derzeit nicht geplant ist, wird man bei realistischer Betrachtung davon ausgehen müssen, dass vor allem die dornigen Schlehen (z.B. nach Beschwerden von Eltern über zerkratzte Kinder oder zerrisse Kleidungsstücke) in diesem Streifen ausgelichtet werden müssten.

Die Genehmigung könnte mit der Vorgabe verbunden werden, für die Entwicklung des restlichen LBH erforderlichen Maßnahmen (siehe oben) durchzuführen.

 

-       Variante B – Naturspielfläche im LBH 12 (ca. 176 m²) im verträglichen Bereich (Ahornbestände) und gleichzeitige Entwicklung der hochwertigen Heckenbereiche

 

Bewertung der Verwaltung:

JgA:

Bei dieser Variante würden – bezogen auf das Bauvorhaben und die Bedingungen vor Ort – ideale 9,36 m² pro Kind an Außenfläche zur Verfügung stehen. In der ausgewiesenen Naturspielfläche bietet sich Kindern ein Erfahrungsraum, der mit Hilfe von pädagogischer Begleitung das Bewusstsein für Naturschutz fördern kann.

 

OA/U:

Wie auch auf den Fotos (siehe Anlage) zu erkennen ist, ist eine Einbeziehung dieses Heckenbereichs, der überwiegend aus hochgewachsenen Ahorn ohne dichten Unterwuchs besteht, in die Freispielfläche ohne gravierende Eingriffe möglich. Natürlich wird innerhalb des Freispielbereichs zukünftig eine regelmäßige Pflege erfolgen müssen. Da jedoch gleichzeitig durch den Eigentümer die hochwertigen Heckenbestandteile (insb. Schlehenbestände) u.a. durch Herausnahme und auf Stock setzen der überständigen (Ahorn-)Gehölze positiv entwickelt werden würden, ist diese Variante naturschutzfachlich vertretbar und bietet zudem die Möglichkeit umweltpädagogischer Förderung der Kinder.

Die Genehmigung könnte mit der Vorgabe verbunden werden, für die Entwicklung des restlichen LBH erforderlichen Maßnahmen (siehe oben) durchzuführen.

 

-       Variante C (nicht separat planlich dargestellt) – komplette Abgrenzung zwischen LBH 12 und Freispielfläche

 

Bewertung der Verwaltung:

JgA:

Bei vollständiger Respektierung des LBH 12 würde eine Außenfläche von 7,6 m² pro Kind eine erhebliche Einschränkung für den Spieldrang der Kinder bedeuten. Zu befürchten ist ferner, dass diese Reduzierung einen Präzedenzfall schafft, auf den sich zukünftige Bauvorhaben berufen könnten.

 

OA/U:

Zwar würden Eingriffe in den LBH 12 unterbleiben und innerhalb des eingezäunten Schutzbereichs eine freie Entwicklung der Hecke möglich bleiben.

Allerdings bedarf das LBH 12 zur Erhaltung der Wertigkeit des Schutzzwecks einer Entwicklung (siehe oben), diese kann dem Eigentümer nicht auferlegt werden und würde bei dieser Variante unterbleiben.

 

Die Varianten werden am 14. Mai 2019 im Naturschutzbeirat beraten. Das Ergebnis wird in der Sitzung des Umweltausschusses vorgetragen.

 

Zwischenzeitlich wurden vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LbV), vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und von Anwohnern Einwände gegen Eingriffe in das LBH 12 vorgebracht und Unterschriftenlisten zum Erhalt des LBH 12 vorgelegt.

 

ergänzende Hinweise:

Ein geringer Eingriff in das LBH 12 wird noch erforderlich werden im Zuge von Arbeiten an der Wegverbindung zur Feldstraße.

Weiterhin ist nach dem Ende der Vogelbrutzeit die Rodung der (naturschutzrechtlich nicht geschützten) Heckenstrukturen im westlichen Teil des Baugebiets vorgesehen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Darstellung LBH 12 (Luftbilder)

Fotos

Variante A

Variante B