Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Naturdenkmalverordnung und der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile auf Grundlage der gutachterlichen Vorschläge fortzusetzen.
Die heute durch Verordnungen geschützten Naturdenkmäler (ND) und Landschaftsbestandteile (LB) wurden in Erfassungen im Jahr 1990 definiert und wurden seither nur punktuell geringfügig angepasst. In den folgenden knapp 30 Jahren haben sich die bestehenden Flächen und Objekte aufgrund äußerer und natürlicher Einflüsse sowohl in der Wertigkeit, als auch im Umfang verändert.
Mit Beschluss vom 27.04.2017 hat der Umweltausschuss die Verwaltung daher damit beauftragt, die bestehenden NDs und LBs neu kartieren und bewerten zu lassen sowie anschließend die Verordnungen entsprechend anzupassen. Bei dieser Gelegenheit sollten auch neu vorgeschlagene Objekte bewertet werden.
Das Büro GFN – Umweltplanung wurde mit den fachlichen Begutachtungen und der Erstellung von genauen Abgrenzungsvorschlägen beauftragt und hat nun die Ergebnisse vorgelegt.
Die Vorschläge werden am 14. Mai 2019 im Naturschutzbeirat fachlich diskutiert. Weitere Beteiligungen und rechtliche Prüfungen (z.B. zur planungsrechtlichen Zulässigkeit) haben noch nicht stattgefunden. Bevor in dieses weitere Verfahren eingestiegen wird (stadtinterne Abstimmung, Beteiligung von Fachbehörden und Umweltverbänden sowie der betroffenen Grundstückseigentümer/innen), werden die gutachterlichen Ergebnisse dem Umweltausschuss zur frühzeitigen Kenntnisnahme und Möglichkeit der Äußerung von Änderungswünschen vorgelegt.
Neben den Dateien zu jedem einzelnen Objekt ist auch eine Übersichtstabelle dieser Vorlage beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtstabelle
129 Dokumente zu den NDs und LBs
(Aufgrund der Dateigrößen war eine sinnvolle Zusammenfassung leider nicht möglich.)